Mit 19 Jahren die Rechtsschutzversicherung der Eltern / des Freundes nutzen?
Guten Tag,
leider hab ich mit meinen 19 Jahren noch keinerlei Ausbildung angefangen / abgeschlossen, sodass ich selbst noch nicht rechtsschutzversichert bin.
Ich hab ein Weilchen gejobbt, zum Schluss im HomeOffice. Jedoch wurde ich dabei ein Betrugsopfer einer Firma, mein Konto landete im Minus.
Gestern war ich nun zur Bank zur Kontoauflösung, auch Anzeige hab ich selbstverständlich schon auf der Polizeiwache aufgegeben.
Allerdings riet man mir, dass ich mir bezüglich des Verfahrens unbedingt einen Anwalt suchen sollte.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich beziehungsweise muss ich mit meinen 19 Jahren den Rechtsbeistand meines Vaters nutzen? Wie läuft das?
Ich bin nämlich bei meinem Vater gemeldet, bin aber auch als Mieter bei der Wohnung meines Freundes als Zweitwohnung angegeben.
Könnte ich auch die Rechtsschutzversicherung meines Freundes nutzen? Oder muss ich doch auf die meines Vater zurückkommen?
Ich bedanke mich für jede Hilfe.
9 Antworten
Du hast eine selbständige gewerbepflichtige Beschäftigung ausgeübt. Das ist selbstverständlich NICHT über die RS-Versicherung deiner Eltern gedeckt.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung, denn wenn der Gegner schuld ist, zahlt der, wenn man selbst schuld ist, lehnt die Versicherung wegen Aussichtslosigkeit die Übernahme ab. So die Mitteilung des Bundes der Versicherten.
Ja klar, sind Versicherungsfachleute!
Nein das wird nicht gehen..... Außer Dein Vater hätte ein solches Vertrag abgeschlossen. Vielleicht gibt es Anwälte die günstig oder gratis arbeiten, bzw. Studenten. Meines Wissens sind Rechtschutzversicherungen nur dazu da wenn Du angezeigt wirdst (bin mir aber nicht sicher).
Ich hab leider auch keinerlei Ahnung. Allgemein ist das im Moment schon alles schlimm genug für mich.
Jedoch sagte man mir, dass allein schon die Beratungsstunde vom Anwalt mit Sicherheit 100 Euro kosten würde. Die Einsätze danach wären natürlich noch teurer - dafür fehlt mir derzeit jedoch definitiv das Geld.
Welches Arbeitsverhältnis hattest du denn dabei: angestellt oder als selbständiger Nebenerwerb???
Irrtum - mit der Rechtsschutzversicherung kannst du dein Recht durchsetzen, denn du weißt ja bestimmt den Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel...
Gibt Deine Anzeige trotzdem auf.
Sprich am besten mit dem Versicherungsvermittler deines Vaters, der sollte es wissen.
In Papas Vertrag dürftest du noch mitversichert sein, wenn er nen Familientarif hat.
Für das Strafverfahren wegen Betrugs brauchst du natürlich keinen Anwalt. Für deine zivilrechtlichen Ansprüche könnte der nicht schaden, wobei da die Frage ist wie die Erfolgsaussichten stehen. Davon macht die RS Versicherung auch ihre Deckungszusage abhängig.
Also: Mit Papa zusammen mal bei dessen RS Versicherung melden, den Fall schildern und dann schauen was passiert.
Aber nicht, wenn sie eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat, und daraus jetzt einen Schadensersatz herleiten will.
Danke für deine Antwort, ich werde mit meinem Vater einmal alles durchgehen.
Inwiefern man wirklich einen Anwalt braucht, weiß wahrscheinlich niemand genau. Es geht aber um ziemlich viel Geld, aber wie gesagt: Ich danke dir für deine Antwort.
Sieht man mal wieder, dass diese Pappnasen von Nichts ne Ahnung haben...