Forderung bezahlt, Bestätigung vom RA das alles erledigt ist, jetzt doch noch was offen?
Hallo,
ich habe vor zwei Jahren Firma A einen größeren Betrag geschuldet, die Forderung kam per Anwalt. Ich habe eine Ratenzahlung beantragt, welche auch problemlos ablief. Die letzte Rate zahlte ich im September, worauf ich auch ein Bestätigungsschreiben bekam, das die Sache jetzt erledigt ist.
Jetzt bekam ich Post von der Firma, es wären laut deren Unterlagen ja noch 120 € offen. Daraufhin schickte ich eine Kopie des Schreibens.
Wie ist den jetzt die Rechtslage? Habe einen Zahlplan mit allen kosten, der übereinstimmt mit dem, was ich gezahlt habe. Haben die Vielleciht nur ein Häckchen vergessen? Kann man im Nachhinnein noch was fordern, obwohl alles laut dem Schreiben erledigt ist?
6 Antworten
Wenn der Betrag noch offen (und nicht verjährt) ist musst du natürlich noch zahlen. Der Gläubiger muss das natürlich nachweisen können.
Laß dir von denen eine Auflistung zuschicken worin detailliert mit Posten steht, was bezahlt ist und was nach ihrer Meinung noch zu begleichen ist.
Was interessiert Dich die schlampige Buchhaltung der Firma? Immerhin hatte sie selbst einen Anwalt beauftragt, von dem Du die vollständige Zahlung aller Forderungen bestätigt bekommen hast. Soll sich die Firma doch mit ihrem eigenen Anwalt auseinandersetzen... Zumal nach 2 Jahren die Frage zu klären wäre, ob die Forderung nicht ohnehin verjährt ist!
Meiner Meinung hat die Firma A mit ihrem Bestätigungsschreiben dir die Forderungsabzahlung bestätigt........in nachhinein kann ihnen ein Fehler passiert sein, der die 120 Euro Restschuld rechtfertigt....das muss dir aber sachlich und schriftlich offengelegt werden!!!
Es gibt doch eine Schuldnerberatung, an deiner Stelle würde ich mich dort mal sachkundig machen, wie die Gesetzeslage in deinem Fall aussieht!!!!
Wenn du ein Bestätigungsschreiben erhalten hast, dass alles bezahlt ist, dann bist du aus dem Schneider. Die haben wahrscheinlich ein Fehler gemacht. Du hast das Schreiben ja vom Anwalt bekommen.