Stundenabrechnung Anwalt + Rechtsschutzversicherung hat bereits den gesetzlichen Anteil bezahlt?
Hallo,
ich habe eine Stundenvereinbarung mit einen Anwalt getroffen, parallel dazu ist meine Rechtsschutzversicherung Eintrittspflichtig und diese hat die gesetzlichen Gebühren auch an ihn Ausbezahlt nach Ende des Verfahrens.
In der Stundenvereinbarung stehen 5 Sätze und das jede Stunde 150€ kostet.
Nun liegt mir die Abrechnung von 9h vor. Aufgelistet in Gerichtsterminzeit, Telefonate, Besprechungen mit dem Mandant usw. Also Praktisch alles was er in dem Fall gemacht hat wurde in Stunden umgerechnet. Die Rechnung beträgt über 2000€. Auslagen, Telekommunikationspauschale usw stehen ebenfalls drauf. Meine Rechtsschutz hat 1700€ für deine gesetzliche Abrechnung gezahlt, inkl. Telekommunikationspauschale.
Frage: Kann der Anwalt doppelt abrechnen, z.b. Telekommunikationspauschale?
Wenn er doch alles was er getan hat mit seinen 150€ die Stunde verrechnet, kriegt er dann den Teil der Rechtsschutzversicherung geschenkt? Müsste das nicht von seiner Rechnung abgezogen werden und die Differenz von mir bezahlt werden? Das kommt mir etwas dubios vor.
3 Antworten
Das kommt ganz auf deinen Vertrag mit deinem Anwalt an. Wenn der so formuliert ist, dass der Anwalt nur die 150 Euro die Stunde abrechnen darf und darin die RVG-Kosten schon enthalten sind, dann musst du nur noch die 300 Euro Differenz zahlen.
Sollte die Vereinbarung allerdings so aussehen, dass der Anwalt zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren die 150 Euro Stundensatz abrechnen darf, dann müsstest du die volle Summe zahlen.
Ohne den genauen Vertrag zu kennen, können wir dir leider nicht genauer weiterhelfen.
Der Teil, den die RSV gezahlt hat, müsste abgezogen werden. Also wenn die RSV 1.700,- gezahlt hat udn er nach der Vereinbarung mit Dir 2.000,- abrechnen darf, zahlst Du die 300, Differenz.
Ausser in der Vereinbarung stand Honorar zuzüglich zum RSV Honorar.
Ausgezeichnet.
Sprich mit Deiner Rechtsschutzversicherung darüber
Die hat damit ja nichts zu tun, die zahlt Ihren Anteil.