Stundenabrechnung Anwalt + Rechtsschutzversicherung hat bereits den gesetzlichen Anteil bezahlt?

3 Antworten

Das kommt ganz auf deinen Vertrag mit deinem Anwalt an. Wenn der so formuliert ist, dass der Anwalt nur die 150 Euro die Stunde abrechnen darf und darin die RVG-Kosten schon enthalten sind, dann musst du nur noch die 300 Euro Differenz zahlen.

Sollte die Vereinbarung allerdings so aussehen, dass der Anwalt zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren die 150 Euro Stundensatz abrechnen darf, dann müsstest du die volle Summe zahlen.

Ohne den genauen Vertrag zu kennen, können wir dir leider nicht genauer weiterhelfen.

Der Teil, den die RSV gezahlt hat, müsste abgezogen werden. Also wenn die RSV 1.700,- gezahlt hat udn er nach der Vereinbarung mit Dir 2.000,- abrechnen darf, zahlst Du die 300, Differenz.

Ausser in der Vereinbarung stand Honorar zuzüglich zum RSV Honorar.

Fly1986Rainbow 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 10:13

Ausgezeichnet.

Sprich mit Deiner Rechtsschutzversicherung darüber

Fly1986Rainbow 
Beitragsersteller
 04.05.2018, 09:24

Die hat damit ja nichts zu tun, die zahlt Ihren Anteil.