Trotz kürzlich erfolgter Geburt vorstellig beim Jobcenter werden?
Folgende Situation: eine Frau hat vor ca. einem Monat entbunden. Sie erhält Post vom Jobcenter ("Einladung zum Berartungsgespräch"). In dem Schreiben geht es darum, die Situation abzuklären, in der sie sich befindet und ihre potentiellen Jobmöglichkeiten zu sondieren - Standard halt. Die Frau fühlt sich - in meinen Augen verständlicherweise- nach einem Monat aber noch nicht in der Lage, weder einen Job anzunehmen (sowieso nicht; Mutterschutz), und noch viel weniger, beim Jobcenter vorstellig zu werden, wenn sie sich um ihren Säugling kümmern muss, der -Eltern werden wissen, was ich meine - einen Gutteil ihrer Zeit und Kraft in Anspruch nimmt. Die Frage lautet nun: Muss diese Frau wirklich beim Jobcenter vorstellig werden?
6 Antworten
Die rechtliche Seite ist:
während der Zeit einer Krankschreibung und während der Zeit des Mutterschutzes hat das Jobcenter nicht das Recht, dich einzubestellen - außer mit deinem Einverständnis oder du bittest um einen Termin, weil es dringenden Klärungsbedarf gibt. Dabei ist es irrelevant, ob sie sonst auch aus dem Haus geh oder nicht - das tue ich bei Krankschreibung ja auch und dennoch habe ich die Option, eine Vorladung mit Verweis auf diese abzulehnen
(Aussage eines Fachanwaltes)
Die Situation im RL (eine mögliche):
da hat ein MA in der elektronischen Akte einen Wiedervorstellungsvermerk hinterlassen und arbeitet das jetzt ab - ohne auch nur eine Seite weiterzublättern, denn dann hätte er gesehen, dass die Frau gerade entbunden hat. Und selbst wenn die Veränderungsmitteilung und die Geburtsurkunde des Kindes noch nicht in die Datenbank eingepflegt worden sind - immerhin gibt es eine Kopie des Schwangerenausweises, ein Papier über den Beginn des Mutterschaftsurlaubes und und und ...
Ich habe auch schon eine Klientin auf deren Wunsch zu einem Jobcentertermin begleitet - wir haben den Termin nicht abgeschmettert bekommen, sondern nur Androhung von Sanktionen.
Also hin ... ich als erste in das Zimmer, ach - Sie kommen zu zweit? - Beinahe wären wir zu dritt gekommen - die Hebamme wollte eigentlich mit.-
Die junge Frau war in der 38. Woche schwanger, alle Papiere lagen im Jobcenter vor. Dem Sachbearbeiter entglitten alle Gesichtszüge, als sie ihren sehr runden Babybauch in das Zimmer schob. Wir waren keine fünf Minuten drin, der Mann hat sich 10 mal entschuldigt - es sei ihm einfach durchgerutscht, Dienst nach Vorschrift ... naja. Er hat uns bestätigt, dass er keinerlei rechtliche Handhabe hätte, um sie einzubestellen während der Schutzfrist.
Ich würde ... ein kurzes Schreiben aufsetzen:
" ... Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom ... teile ich Ihnen mit, dass ich mich bis zum ... im Mutterschutz befinde und mich gesundheitlich noch nicht in der Lage sehe, einen Termin in Ihrer Behörde persönlich wahrzunehmen.
Über die Geburt meines Kindes habe ich bereits am ... informiert. Auch meine Pläne bezüglich Elternzeit habe ich Herrn / Frau .... bereits schriftlich / im Gespräch am ... persönlich mitgeteilt.
Sollte es noch dringende offene Fragen geben, so stehe ich Ihnen gerne auch für eine kurze telefonische Abklärung zur Verfügung." ---------
Aus meiner (beruflichen) Erfahrung hast du in einem solchen Schreiben alles drin - Kenntnisnahme (nicht ignoriert), Hinweis auf Grund der Verweigerung und auf bereits vorliegende Unterlagen ("Bitte gucken Sie das nächste Mal richtig in ihre Unterlagen") und natürlich der Hinweis auf ihre Bereitschaft zur Klärung offener Fragen (keine fehlende Mitwirkungspflicht).
Dann ist die andere Seite erst mal wieder dran. -----
Die Meinung von Semran ("Mitarbeiter, der nicht über alles informiert ist") kann ich echt nicht akzeptieren. Diese Institution Jobcenter leistet sich ein Heer von Prorammierern, Softwareleuten und dann welchen, die fürs Datenbankdesign zuständig sind.
Wenn die nach Jahren immer noch keine Programm haben, das es ermöglicht, beim Öffnen eines Kundendatensatzes wichtige Infos auf einen Blick zu sehen, sondern Bearbeiter zwingt, sich jedesmal zeitaufwendig durch die ganze Akte zu klickern, dann tut es mir leid.
Die Unfähigkeit, den Laden vernünftig zu organisieren, kann man wirklich nicht die Kunden ausbaden lassen.
Jeder Selbständige, der seine Betriebsdaten derart chaotisch und unlogisch organisiert, wäre vermutlich in kürzester Zeit pleite.
Allerdings ist daran nicht der einfache Sachbearbeiter schuld, das Problem wird ein Stück weiter oben in der Behördenhierarchie verzapft.
Ergänzung: Ich meinte den Beitrag von Turbomann, den ich nicht unkommentiert stehen lassen wollte.
Ein "Sorry" an Semran, der war nicht gemeint ...
Der Link von @ beangato ist zwar auch zutreffend,aber hier liegen meiner Ansicht nach andere Voraussetzungen zu Grunde !
Denn aus dem Link geht hervor,dass dem Jobcenter schon bekannt ist das sie das jüngste Kind bis zum 3 Lebensjahr selber betreuen möchte,also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muss.
Da die Frau aber erst vor ca. 1 Monat entbunden hat,sollte sie diesen ersten Termin bzw.Einladung schon folge leisten,darin geht es ja nicht um Vermittlung in Beschäftigung,sondern nur um die Klärung von offenen Fragen.
Sie kann dann in diesem Gespräch mitteilen das sie ihre Elternzeit für 1 / 2 oder 3 Jahre ( bis zum 3 Lebensjahr ) in Anspruch nehmen möchte oder aber eine Betreuung hat und dem Arbeitsmarkt nach dem Mutterschutz wieder zur Verfügung steht,denn auch das soll es geben.
Wenn das dann abgeklärt ist und dann dennoch solche Aufforderungen kommen würden,dann kann sie sich auf diesen Link von @ beangato beziehen.
Sollte es ihr nicht möglich sein den Termin / Einladung folge zu leisten,weil die Betreuung nicht sicher gestellt ist,dann sollte sie zumindest bei der kostenlosen Hotline des Jobcenters anrufen und sich da einen neuen Termin geben lassen,den Grund sollte sie natürlich auch angeben und sich Datum / Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners notieren und am besten beim Telefonat einen Zeugen dabei haben,Telefon auf mithören einstellen,wenn nicht möglich,Gespräch aufnehmen,kann sie auch so machen.
Die Hotline ist von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 unter 0800 4555500 zu erreichen.
Hat sie denn gemeldet, dass sie entbunden hat?
Hiermit lege ich gegen die Meldeaufforderung vom 10.06.2014 zugegangen am 11.06.2014 Widerspruch ein.
Gern geschehen. Und viel Erfog.
Ja, muss sie. Nach 4 Wochen kann man das von ihr erwarten. Und da kann sie ja dann erklären, dass sie nicht arbeiten kann.
Danke für deine Antwort. Hast du dazu einen Beleg? Für mich persönlich ist das sehr verwirrend, da der Mutterschutz bis 8 Wochen nach der Entbindung gilt.
sie soll ja auch nicht arbeiten gehen sondern nur kurz dort vorstellig werden , das kann sie auch mit Kinderwagen machen ..... sie geht ja sicher sonst auch aus den Haus , einkaufen , mal ins Cafe oder mal so in die Stadt , niemand sitzt mit Baby 24 Stunden nur zu Hause ................... also wird es doch wohl möglich sein diesen Termin , der sicher nicht lange dauert , wahrzunehmen .....
@ semran
Weis das Jobcenter nicht, dass die Frau gerade Mutter geworden ist und noch im Mutterschutz ist?
Wenn sie eine Benachrichtigung erhalten hat, dann sollte sie dort schon erscheinen, oder zumindest sich einen neuen Termin geben lassen.
Es wird doch eine Möglichkeit geben, dass die Frau jemand findet, der für kurze Zeit auf ihr Baby aufpasst oder sie schnell dorthin fährt.
Ist nur meine persönliche Ansicht, denn sie bekommt doch sicher von dort Geld oder nicht?
Ja, Jobcenter weiß bereits seit Dezember über ihre Situation bescheid und man sagte ihr auch, dass sich das Jobcente reh nicht bei ihr melden würde, weil das garkeinen Sinn macht, weswegen es derzeit auch als Gängelung empfunden wird. Es geht nicht darum, ob man jemanden findet, der für diese Zeit das Baby hütet (den möchte ich sehen, der in dieser Zeit die brust gibt), sondern dass sich eine Frau mit einem Säugling noch nebenher um die Belange des Jobcenters kümmern darf. Das mit dem Geld ist wohl ein Standard, wir reden hier über eine Mutter mit Neugeborenen. Wenn die schon als Sozialschmarotzer gewertet werden, die sich für jeden Euro vor der deutschen Bürokratie verbeugen müssen, wirds wirklich finster.
@ semran
Wieso empfindet sie das schon als Gängelung? Selbst wenn das beim Jobcenter bekannt ist, dass sie schwanger war, schon mal daran gedacht, dass ein Mitarbeiter von dort ihr die Nachricht geschickt hat, der nicht über alles unterrichtet sein könnte?
Wer hat hier von Sozialschmarotzer geschrieben? Aber wenn man vom Jobcenter Geld bekommt, dann kann man auch verlangen, dass man wenigstens auf das Schreiben eine Rückmeldung gibt.
Das kann man auch mit einem Säugling machen, das müssen viele andere Mütter auch tun.
Kein Mensch wird verlangen, dass andere den Säugling stillen, aber man kann in solchen Fällen abgestimmte Sprechzeiten ausmachen und zur Not das Baby mitnehmen.
"Ja, Jobcenter weiß bereits seit Dezember über ihre Situation bescheid
und man sagte ihr auch, dass sich das Jobcente reh nicht bei ihr melden
würde, weil das garkeinen Sinn macht, weswegen es derzeit auch als
Gängelung empfunden wird" Deswegen wird es als Gängelung empfunden. Es ist Gängelung.
Entschuldige, aber wenn ich der Schwangeren erzähle, dass sie doch mal bitte auf die Bedürfnisse der Jobcentermitarbeiterin Rücksicht nehmen soll, lacht sie mich aus. Zu Recht. Wir reden hier nicht von einem Limonadenstand am Straßenrand, sondern von einer großen Behörde, die nebenbei bemerkt Kopien der wichtigsten unterlagen hält - wie bereits erwähnt.
Was viele andere Mütter mit ihren Säuglingen machen, wird die Mutter, um die es hier geht, herzlich wenig interessieren. Und dir spreche ich die Expertise sowieso rundheraus ab, darüber zu urteilen, was einer frischen Mutter zumutbar ist, solang du mir nicht beweist, dass du dich professionell mit dem Thema auseinander gesetzt hast. Was DU für zumutbar hälst, ist im übrigen noch viel irrelevanter.
Hab vielen Dank für deine Antwort, genau sowas wurde bereits gesucht, jedoch trotz vieler Schlagworte bei google nicht gefunden. Der Link ist aufschluss- und hilreich, passt genau auf die mir vorliegende Situation. Sei nochmals herzlichst bedankt :-)