Rechte eines Erzeugers nach einem one night stand
Ihr lieben Ratgeber, folgender Vorgang fand statt: Ein liebes, junges Mädel von Anfang 20 Jahren wurde , ich vermute bei einer Fete / Party o.ä. von einem jungen Mann schwanger. Beide sind und waren kein Paar. Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft teilte der junge Mann mit, dass er sicher nicht der Vater sei und im Übrigen die junge Frau, nennen wir Sie der Einfachheit halber Katrin - mit dem Kind nie bei ihm in Erscheinung treten soll. Der kleine geborene Mensch, sagen wir Däumeling, ist inzwischen ca 2 Jahre alt. Der junge Mann, nennen wir ihn der Situation halber Kevin, wurde unlängst mit einem Speicheltest der Vaterschaft 'überführt' . Zwischenzeitlich ist Kevin verheiratet und Vater von Zwilingen. Nun bekommt Katrin Angst: Alimente hat sie sicher von dem Kevin kaum zu erwarten, fraglich ist nebenbei, ob Kevin einer Arbeit nachgeht; kann Kevin irgend welche Rechte an seiner, wenn auch ungewollten Vaterschaft ableiten ( Finanzieller oder umgangsrechtlicher Art). Stehen ihm 'naturgewollte' Rechte zu, die ihm, auch ohne sein Zutun, zustehen ? ( Umgang,Pflege im Alter,... ) Sie möchte, verständlicherweise, mit diesem Menschen nie wieder etwas zu tun haben , geschweige denn, ihren kleinen Däumeling in seine Nähe bringen zu müssen. Au weih au weih, sowas kommt von sowas... ich danke herzlich für hilfreiche Antworten !
6 Antworten
Wenn Katrin das alleinige sorgerecht hat, kann Kevin erstmal nichts machen. Ausser er würde vor gericht ziehen für ein gemeinsames sorgerecht oder besuchsrecht.. wenn er denn überhaupt als Vater von Däumeling eingetragen ist. Für den Fall das er soweit gehen würde, würde ich dann an Katrins stelle den Kevin zur Unterhaltszahlung verpflichten. Mal sehen, ob er das dann immernoch tun wollen würde :D mein Paps wollte da nichts mehr von seinen Rechten und schon gar nicht seinen Pflichten wissen
Ich danke Dir herzlich für Deine Antwort, die ja wirklich aus dem waren Leben gegriffen ist... Da kann ich Katrin nur mal 'anstupsen', damit sie mal schaut, wie das mit dem Sorgerecht bei ihr ist. Wann wird denn darüber entschieden, bereits bei der Geburt des Däumlings? Dann hätte sie ja gute Karten! Ich wünsch' Dir das beste - und Katrin mit ihrem Spatz auch! :-)
Warum dann der Vaterschaftstest, wenn sie den Kerl sowieso nicht haben will?
Rechte und Pflichten hat man soweit ich weiß dann, wenn man als Vater eingetragen ist. Aber bei sowas sind eher die Pflichten - also Unterhalt für das Kind - wichtig. Den Umgang mit dem Kind muss man dem Vater dann aber wohl auch gestatten.
Wie Frederic77 schon sagte sind die Rechte der leiblichen Väter gestärkt worden. Wenn Katrin nicht verheiratet ist und es keinen gesetzlichen Vater gibt, wird es um so leichter für ihn, seine Rechte als Vater vor Gericht durchzusetzen. Doch soll es soweit überhaupt kommen?
Sie möchte, verständlicherweise, mit diesem Menschen nie wieder etwas zu tun haben , geschweige denn, ihren kleinen Däumeling in seine Nähe bringen zu müssen. Au weih au weih, sowas kommt von sowas
Katrin sollte ihre eigenen Befindlichkeiten in der Vaterschaftsfrage hinter die Interessen ihres gemeinsamen Kindes stellen. Das bedarf charakterlicher Stärke und ist für manche Frau - besonders dann, wenn der Kindsvater nicht zu ihr steht - schwer. Dann heißt es an sich arbeiten, statt dem Kind seinen Vater zu berauben.
Deswegen rate ich Katrin dazu, den leiblichen Vater als Vater in das Leben des Kindes zu lassen und den Kontakt zu fördern. Bei Bedarf kann sie ja zu einem Psychologen professionelle Hilfe holen, damit sie dem Kind zu Liebe eine Bindungstoleranz entwickelt. http://kuckucksvater.wordpress.com/informationen/begriffe/
Nach der Befruchtung ist die Vaterschaft kein Wunschkonzert mehr, weswegen eine gute Partnerwahl für den Geschlechtsverkehr und gewissenhaft angewendete Verhütung (Pille, Spirale, Kondom) ratsam ist.
Was die Rechte des Vaters angeht:
Die Rechte von Vätern wurden erst kürzlich im mehreren richterlichen Entscheidungen gestärkt.
Als erstes Entscheidungskriterium wird aber immer das Wohl des Kindes herangezogen. Wenn es also der Entwicklung des Kindes abträglich ist, seinen vater kennen zu lernen kann ihm das Umgangsrecht entzogen werden. Wenn es für das Kind aber nicht schädlich ist, dann kann er auch den Anspruch auf BEsuchsrecht geltend machen.
Solche Entscheidungen sind aber immer situativ.
Da Kevin nichts mit seinem nächtlichen Abenteuer und dessen Ergebnis zu tun haben möchte, wird er hoffentlich auch keinerlei Interesse an seinen Rechten haben. Danke für die liebe Antwort!
wenn die vaterschaft nachgewiesen wurde, hat er damit euch die selben rechte, wie die anderen väter.