Jobcentertermin verpasst, greift der Mutterschutz?

9 Antworten

Wieso sollte eine Schwangerschaft dich daran hindern einen Termin beim JobCenter wahrzunehmen?

Was soll das mit Mutterschutz zu tun haben?

Micksen1 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 14:32

Habe ich geschrieben, dass meine Schwangerschaft mich daran gehindert hat? ;)

DerHans  07.12.2017, 16:22
@Micksen1

Wozu erwähnst du denn dann die Schwangerschaft überhaupt?

mutterschutz hat wer arbeitet und das 6 wochen vor der geburt und 8 wochen nach der geburt. natürlich greift kein mutterschutz. und die krankschreibung hilft dir auch nicht, es sei denn sie sagt aus, dass du wegeunfähig warst.

für grundlos verpassten termin gibts sanktion.

Im Kommentar ist ein Link, den Du mal lesen solltest.

Hattest Du einen wichtigen Grund, darf nicht sanktioniert werden. Ansonsten kann es bei einem nicht wahrgenommenen Termin eine Sanktion von 10 Prozent geben.

Wende Dich mal an eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger bezüglich der Frage zum Mutterschutz.

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und der Mutterschutz ist eine Schutzfirst für Beschäftigte. Da du nicht beschäftigt bist, hättest du den Termin wahrnehmen können.

Ob dein Frauenarzt dir eine AU ausstellt ist fraglich.

Dann kann das Jobcenter sich sanktionieren, wenn  du die nicht bekommst.

Wohl nicht unbedingt aber ein verpasster Termin  reicht nicht aus das die was   machen können!

markusher  07.12.2017, 20:08

doch - sanktion ist vorprogrammiert