Trotz Krankenschein auf der Straße gesehen worden - Kündigung

20 Antworten

Da hat der Arbeitgeber gepfuscht.

Du bist krank, nicht im Gefängnis. Was bildet sich der Chef denn ein?

Die ärztliche Krankschreibung sagt du bist arbeitsunfähig. Das heißt nicht, dass du nicht spazierengehen oder Einkaufeg gehen darfst. Du darfst sogar ins Kino oder Theater. Die teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist auch bei Krankheit erlaubt.

Du Darfst alles, was den Heilungserfolg nicht in Frage stellt.

Die Kündigung ist unbegründet und du hast sehr gute Chancen mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich zu sein.

Wende dich an einen Anwalt. Die erste Instanz beim Arbeitsgericht ist kostenlos (nicht der Anwalt).

Falls du gewerkschaftsmitglied bist, machen die das, wenn du dort um Hilfe bittest.

romar1581  02.04.2011, 10:34

http://www.ksta.de/html/artikel/1202761018615.shtml

Darf ich während der Krankschreibung einkaufen, ins Kino gehen, meine Mutter besuchen?

Einkaufen und andere notwendige Erledigungen zu tätigen ist absolut in Ordnung. Wer sich nicht im Bett auskurieren muss, kann auch eine Besuch unternehmen oder ins Kino gehen. Problematisch wird es nur dann, wenn ein so genanntes genesungswidriges Verhalten nachgewiesen wird, also jemand beispielsweise trotz eines Infekts Sport treibt. Wer wegen eines Rückenleidens ausfällt, sollte sich keinesfalls bei schweren Arbeiten erwischen lassen. Solch ein Verhalten kann zu einer Abmahnung führen.

romar1581  02.04.2011, 10:39
@romar1581

Und selbst das ist möglich:

Quelle:

 

http://www.logistik-manager.com/news-und-tipps-fuer-logistikleiter/teilnahme-am-marathonlauf-trotz-krankschreibung-ist-kein-kuendigungsgrund-1274.html

 

Teilnahme am Marathonlauf trotz Krankschreibung ist kein Kündigungsgrund
Die meisten Unternehmer begrüßen es, wenn sich ihre Mitarbeiter sportlich fit halten. Doch was ist, wenn der Mitarbeiter krankgeschrieben ist und sich während dieser Zeit anstrengende Sportarten – etwa Marathonlaufen – widmet? Ist dies bereits ein Kündigungsgrund? Hier ein aktueller Fall:
Ein Lagerist stürzte auf dem Weg zur Arbeit und brach sich dabei das linke Schulterblatt. Daraufhin wurde er für 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. Da in diesem Zeitraum jedoch 2 Marathonläufe stattfanden, an denen der leidenschaftliche Sportler teilnehmen wollte, fragte er seinen Arzt, ob dies trotz der Verletzung möglich sei. Der Mediziner bestätigte ihm, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Teilnahme spräche und der Heilungsverlauf hierdurch nicht negativ beeinflusst würde. Sein Arbeitgeber erfuhr aus der Presse von seiner Teilnahme an einem Lauf und kündigte ihm fristlos.

Lesen sie in diesem aktuellen Beitrag aus dem LogistikManager, wie das Gericht hier entschied, und welche Konsequenzen dieses Urteil hat.

Der Gekündigte zog vor das Arbeitsgericht Stuttgart, das diese Kündigung für unwirksam erklärte (Urteil vom 22.3.2007, Az.: 9 Ca 475/06). Nach Ansicht des Gerichts sei eine solche Kündigung nur rechtens, wenn der Arbeitgeber beweisen könne, dass durch das Verhalten eines Krankgeschriebenen der Heilungsverlauf negativ beeinflusst wird. Die Beweislast für eine solche Tatsache trägt nach Ansicht des Gerichts immer der Arbeitgeber.

Zitat Ende. Die Hervorhebungen sind von mir.

Das heißt:

Der Arbeitgeber muss beweisen was er behauptet. Deshalb ist eine Attest deines Arztes wichtig, dass ein Gang zur Post und zum Einkaufen, der Heilung nicht abträglich war.

Solange Du nicht bettlägerig bist, darfst Du auch während der Krankschreibung das Haus verlassen (natürlich nicht um Party zu machen). Falls es einen Betriebsrat gibt, wende Dich bitte schnellstens an diesen. Auf jeden Fall musst Du Dich dagegen wehren und der Kündigung widersprechen!

oxBellaox  14.07.2015, 09:36

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum mit dem "Party machen". Wer wegen Depressionen krank geschrieben ist, bei dem ist es sogar erwünscht, an solchen Events teilzunehmen.

Ljubljanica  02.04.2011, 09:55

Ist halt nur die Frage, ob man bei einem solchen Arbeitgeber nicht eh schon verloren hat. Da werden offensichtlich Gründe gesucht. Aber möglicherweise kann man in beiderseitigem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis beenden, so dass eine Kündigung nicht als Makel im Lebenslauf bleibt.

-- Nein, das ist gesetzwidrig, wenn nicht Bettlägerigkeit vom Arzt angeordnet wurde.

--   Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankenschein bescheinigt dir, dass du arbeitsunfähig bis – das heißt aber noch lange nicht, daß Du zu Hause bleiben musst .

-- Du kannst alles machen und tun, was der Gesundung  deiner Krankheit dient, Spaziegänge, auch Besorgungen und Einkäufe auch in Verbindung mit frischer Luft und  Nahrungsmittelbesorgung oder auch ein Gang zur Post... und Vieles mehr!!!!

-- Fazit:  rechtlich gesehen darfst du alles tun, was deine schnelle Genesung n i c h t gefährdet.

 

-- Geh gegen die Kündigung an, du wirst Recht bekommem!!!!!

SOFORT zum Anwalt. Bei Kündigungen muss man schnellstens innerhalb eines gewissen Zeitfensters reagieren.