Bin ich verpflichtet, dem Finanzamt dabei zu helfen, herauszufinden, ob ich nkirchensteuerpflichtig bin, obwohl ich niemals etwas mit der Kirche zu tun hatte?


25.09.2020, 19:59

Bin nicht getauft

Nadelwald75  26.09.2020, 10:17

In welcher Weise sollst du da mithelfen?

KnorxyThieus 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 20:42

Durch Ausfüllen eines Formulars

11 Antworten

Lade das Schreiben einmal anonym hoch - das Finanzamt schreibt eigentlich niemanden an, ob er in der Kirche ist - für die Kirchensteuer ist das Finanzamt grundsätzlich nicht zuständig - sie prüfen nicht, ob man tatsächlich in der Kirche ist - sie ziehen diese nur ein (z. B. KiSt beim Arbeitslohn).

Die Daten werden von den Kirchen übermittelt - und danach wird das in den Steuermerkmalen aufgenommen - ob das, was die Kirchen übermitteln, tatsächlich stimmt, interessiert das Finanzamt normalerweise nicht.

KnorxyThieus 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 20:47

Müsste gleich oben im Fragetext erscheinen. Sorry für die geringe Qualität, war nur fürs Finanzamt. Für den Kontext, ich habe kürzlich eine Steuernummer beantragt, vielleicht lag es daran?

DerSchopenhauer  28.09.2020, 07:19
@KnorxyThieus

Ok - da Du hier kein ArbN bist, wirst Du entsprechend standardisiert formularmäßig gefragt, ob Du in der Kirche bist - da Du nicht in der Kirche bist, kreuze dann jeweils "nein" an.

Fragen zur steuerlichen Beurteilung mußt Du schon beantworten...

Wenn du niemals in der Kirche warst und du keine Steuererklärung abgegeben hast, wo du dich vielleicht eventuell vertan hast, wie kommt das Finanzamt denn darauf dass du in einer Kirche bist bzw warum genau hat dich das Finanzamt den angeschrieben?

Prinzipiell wäre schon in deinem Interesse, dass das Finanzamt richtig zu deinem Kirchenstand steht. Vielleicht solltest du dich auch mal an die Stadt oder dem Kirchenamt wenden? Einfach eine Bescheinigung einholen, dass du kein Mitglied der Kirche bist.

Das Missverständnis sollte doch relativ schnell geklärt werden können.

Gruß

Meines Erachtens: Nein.

Standard ist, dass das Finanzamt keine Kirchensteuer erhebt, wenn keine Anhaltspunkte für eine Kirchensteuerpflicht vorliegen.

Grundsätzlich kann nicht verlangt werden, dass man nachweist, das man etwas nicht ist.

Klar ist aber auch, dass es bei allen steuerlichen Angelegenheiten eine Mitwirkungspflicht gibt. Und auch die Kirchensteuer ist eine Steuer.

Wenn auf deiner Steuerkarte keine Konfession angegeben ist, dann wird auch keine Kirchensteuer abgeführt.

Irgendwer (du selbst, Arbeitgeber....) hat wohl gemeldet, dass du einer Kirche angehörst. Folglich zahlts du Kirchensteuer.

Die Mithilfe beim Finanzamt bedeutet also, dass du auf dem Formular vier Kreuzchen jeweils bei "nein" setzt

Das wäre viel weniger Arbeit, als hier deine Anfrage samt Einscannen des Formulars und Reaktion mit diversen Kommentaren..

Machst du das nichts, stört es keinen. Du zahlst dann nur weiter Kirchensteuer.