Steuererklärung Pflicht auch nach Gewerbe Abmeldung?
Hallo zusammen, ich wollte ein Gewerbe für eine bestimmte Zeit Anmelden. Ich weis dass es Pflicht ist dann eine Steuererklärung zu machen. Aber muss diese dann auch gemacht werden wenn man später das Gewerbe anmeldet ?
danke im Voraus.
Wie meinst du das? Denkst du, dass keine Steuererklärung nötig ist, wenn du das Gewerbe 5 Tage später anmeldest?
Ob ich dann verpflichtet bin jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen wenn ich das gerne für 1 Monat anmelde. Also es geht hier um die nachfolgenden Jahre.
1 Antwort
Ist das Gewerbe aktiv, egal ob es ruht o.ä., also beim Finanzamt nicht abgemeldet worden, musst du deine Erklärungen abgeben.
Meldest du dein Gewerbe ab, besteht im Jahr der Abmeldung noch eine Abgabepflichtung aufgrund des Gewerbes. Im Jahr danach besteht zumindest aufgrund des Gewerbes keine Verpflichtung mehr, was nicht bedeutet das ggf aufgrund anderer Tatsachen verpflichtet bist deine Erklärung abzugeben.
Vielen Dank, dass hat mir sehr geholfen.