Treppenhausreinigung: Unklare Formulierung im Mietvertrag
Hallo liebe Leutz,
ich brauche eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Ich wohne seit ca. 14 Jahren im 2.OG eines 4-Parteien-Hauses, die sich wie folgt aufteilen:
EG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene) 1.OG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene, 1 Kind) 2.OG = 2 kleine Wohnungen (jeweils 1 Erwachsener)
Die Treppenhausreinigung wurde bisher folgendermaßen geregelt:
Keller, EG und 1.OG: Reinung durch eine Reinigungsfirma. Kosten wurden von den Parteien im EG und 1.OG getragen.
2.OG: Reinigung wurde von den Mietern durchgeführt
Diese Regelung hat bisher einwandfrei funktioniert.
Jetzt ist eine der Wohnungen im 2.OG frei geworden und soll neu vermietet werden. Im Zuge dessen haben die Vermieter einseitig beschlossen, die Treppenhausreinigung nun auch im 2.OG von der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen. Ich wurde hierzu nicht gefragt, sondern mir wurde lediglich mitgeteilt, das dem nun so ist.
Kosten: 160,00 EUR pro Monat gesamt, die durch die vier Parteien geteilt werden sollen. Das sind 40,00 EUR pro Partei/Monat!!!!!
Das ist mir einfach zu viel. Das kann ich mir nicht leisten, und ich möchte gerne weiterhin selber putzen.
In meinem Mietvertrag (Mustermietvertrag Haus + Grund, Stand März 1997) steht hierzu geschrieben:
§ 5 Haus-/Treppenhausreinigung: "Wird vom Mieter durchgeführt bzw. anteilig nach WE"
§ 15 Hausordnung: "Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages"
In der Hausordnung steht:
III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."
Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.
Diese Auslegung verunsichert mich sehr. Ich habe diese Formulierung bisher immer so interpretiert, dass ich selber putzen muss, und erst, wenn ALLE einer Fremdvergabe zugestimmt haben, die Kosten anteilig nach Wohneinheit umgelegt werden.
Wie seht ihr das?
Sind wirklich beide Optionen vertraglich vereinbart, oder gilt zuerst die erstgenannte Option und dann erst die zweite, oder ist diese Klausel vielleicht sogar unwirksam, weil sie nicht eindeutig ist?
Ich wünsche euch einen schönen Abend Fragerlein
Anm.: Bitte entschuldigt, dass es sich um ein Crossposting handelt. Ich habe diese Frage nämlich so ähnlich (unklarer formuliert :-)) schon mal in einem anderen Forum gestellt, dort aber auf meine Nachfrage keine Antwort mehr erhalten.
3 Antworten
Ich kann hier keine Wahlmöglichkeit für den Vermieter erkennen.
Der §5 sagt, dass Du zu putzen hast aber nur einen Teil des Hauses.
Die Hausordnung sagt eindeutig, die Mieter sind in der Pflicht. Die Hausordnung wurde zum Vertragsbestandteil gemacht (ist sonst nicht unbedingt üblich)
Jeder Mieter der nicht putzen möchte kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen. Du möchtest selbst putzen. Punkt.
Die Hausordnung zum Termin des Vertragsabschlusses ist Vertragsbestandteil.
Alles was jetzt noch geändert wird nur mit Dir gemeinsam. Ansonsten würde der Vermieter ja einseitig in den Vertrag eingreifen.
Vielen lieben Dank, Maximilian
III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."
Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.
Ich sehe hier absolut keine Wahlmöglichkeit und somit kann der Vermieter auch keine einseitige Änderung vornehmen, es bedarf dazu die Zustimmung der Mieter.
Nur wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen würden, kann der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen.
Ich verstehe die Formulierung "Die Bewohner haben für ... zu sorgen" so, daß ihr als Bewohner dafür zuständig seid, dafür zu sorgen, daß euer Revier gereinigt wird. Wie ihr das macht, müßte damit euch überlassen sein. Ob ihr selber putzt oder euch an einem Reinigungsdienst beteiligt kann man euch demnach nicht vorschreiben. As ist in der Tat eine einseitige Vertragsänderung.
Vielen Dank Troll, jetzt seh ich klarer.
Kann eine Hausordnung die Vertragsbestandteil ist, einseitig geändert werden, oder wird die Zustimmung aller Mieter benötigt?