Treppenhausreinigung: Unklare Formulierung im Mietvertrag

3 Antworten

Ich kann hier keine Wahlmöglichkeit für den Vermieter erkennen.

Der §5 sagt, dass Du zu putzen hast aber nur einen Teil des Hauses.

Die Hausordnung sagt eindeutig, die Mieter sind in der Pflicht. Die Hausordnung wurde zum Vertragsbestandteil gemacht (ist sonst nicht unbedingt üblich)


Jeder Mieter der nicht putzen möchte kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen. Du möchtest selbst putzen. Punkt.

Fragerlein1809 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 18:28

Kann eine Hausordnung die Vertragsbestandteil ist, einseitig geändert werden, oder wird die Zustimmung aller Mieter benötigt?

Maximilian112  19.03.2013, 18:40
@Fragerlein1809

Die Hausordnung zum Termin des Vertragsabschlusses ist Vertragsbestandteil.

Alles was jetzt noch geändert wird nur mit Dir gemeinsam. Ansonsten würde der Vermieter ja einseitig in den Vertrag eingreifen.

Fragerlein1809 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 18:44
@Maximilian112

Vielen lieben Dank, Maximilian

III) Reinigung: "[...], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen."

Die Vermieter vertreten den Standpunkt, dass ihnen die Formulierung im Mietvertrag die Wahlmöglichkeit eröffnet, den Mieter selber putzen lassen, ODER eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Beide Optionen wären durch die Formulierung im MV vertraglich vereinbart, und die einseitige Beauftragung des Reinigungsdienstes würde keine zustimmungspflichtige Vertragsänderung darstellen.

Ich sehe hier absolut keine Wahlmöglichkeit und somit kann der Vermieter auch keine einseitige Änderung vornehmen, es bedarf dazu die Zustimmung der Mieter.

Nur wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen würden, kann der Vermieter geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ich verstehe die Formulierung "Die Bewohner haben für ... zu sorgen" so, daß ihr als Bewohner dafür zuständig seid, dafür zu sorgen, daß euer Revier gereinigt wird. Wie ihr das macht, müßte damit euch überlassen sein. Ob ihr selber putzt oder euch an einem Reinigungsdienst beteiligt kann man euch demnach nicht vorschreiben. As ist in der Tat eine einseitige Vertragsänderung.

Fragerlein1809 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 18:45

Vielen Dank Troll, jetzt seh ich klarer.