Als Student den Wohnsitz aus finanziellen Gründen nicht ummelden - Wann drohen Konsequenzen?
Hallo, ich habe vor einigen Monaten ein Studium in einer anderen Stadt angefangen & hier eine kleine Wohnung, die mein Vater offiziell mietet. Da ich kein BaFöG bekomme lohnt sich eine Ummeldung für mich, trotz des "Begrüßungsgeldes", nicht, da der Rundfunkbeitrag dieses in unter einem Jahr auffressen würde & ich eh keinen Fernseher besitze. (Ich weiß, dass das kein Argument mehr ist) Deshalb sehe ich es nicht ein, warum ich mich ummelden sollte. Ich weiß, dass es Pflicht ist aber wann & wie drohen da Konsequenzen? Außerdem bin ich ja auf dem Papier nicht Mieter der Wohnung. Was meint ihr?
6 Antworten
Wenn sie es mitbekommen, was nicht ausgeschlossen ist, wird dein Vater wohl die Aufforderung bekommen, für die ganze Zeit seit Mietbeginn die Rundfunkgebühren nachzuzahlen. Außerdem könnte die Gemeinde auf den Gedanken kommen, ihm eine Zweitwohnungssteuer aufzuerlegen.
Möchtest Du jetzt Deinen Vater in Teufels Küche bringen?
Entweder meldest jetzt Du Dich dort an oder Dein Vater. Um die Rundfunkgebühr werdet Ihr wohl nicht herumkommen. Dass es egal ist, ob Du einen Fernseher besitzt oder nicht, dürfte Dir klar sein. Rundfunkgebühren werden für Wohnungen fällig.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bei ausstehender Rundfunkgebühr Dein Vermieter angeschrieben wird. Erstens wird dann ein Bußgeld für die nicht erfolgte Anmeldung fällig - und zweitens darfst Du dann auch noch die Rundfunkgebühr nachzahlen.
Also ab zum Einwohnermeldeamt!
woher sollen die denn wissen, dass diese Wohnung in dem Haus existiert
Weil da vorher auch schon jemand gewohnt hat?
dass der blöde Beitrag doch gar nicht rechtens ist!
Soso. Der ist Gesetz - aber ungesetzlich?
es drohen Konsequenzen, wenn dich jemand verpfeift oder du an falscher Stelle deinen "Studienwohnsitz" angibst. Allerdings ist die Chance, dass was passiert, verschwindend gering. In meiner Studienzeit war glaub von meinen Kommilitonen keiner auf den Wohnsitz umgemeldet (und die meisten hatten die Wohnung auf sich selbst gemietet!) und keinem ist was passiert ;)
du kannst höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden.
Die Nichtanmeldung bei der Meldebehörde - z. B. in Bayern innerhalb einer Woche notwendig - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € bedroht ist. Das Gleiche gilt für die Nichtanmeldung beim Zentralen Beitragsservice. So drohen dir schon bis zu 2.000 € Geldbuße. Ich würde dieses Risiko nicht auf mich nehmen wollen. Im Übrigen sollte man doch von der künftigen Elite dieses Staates erwarten, dass sie sich rechtstreu verhält.
Ehrlich gesagt hatte ich mich in meiner Zeit als Studentin auch nicht umgemeldet und es ist nichts passiert.
Laut Internet handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Sprich Geldstrafe, falls du "erwischt" werden solltest, aus welchem Grund auch immer.
wieso sollte da der Vermieter angeschrieben werden? so ein quatsch, man wird nur angeschrieben, wenn man gemeldet ist, woher sollen die denn wissen, dass diese Wohnung in dem Haus existiert? Mal davon abgesehen, dass der blöde Beitrag doch gar nicht rechtens ist!