Hartz4 Freundin schläft beim Freund, sollte man petzen damit gekürzt wird?
Eine unverheiratete arbeitsscheue, aber sehr attraktive, Freundin bekommt Hartz 4. Lebt in einer eigenen Wohnung. Sie schläft Mal beim arbeitenden Freund, mal schläft er bei ihr. Ein User hat gesagt, dass man hier petzen soll beim JC, damit die Leistung aufgrund einer offensichtlich vorliegenden Bedarfsgemeinschaft gekürzt werden.
Was ist davon zu halten?
PS: Die küssen sich auch und haben sex
39 Stimmen
25 Antworten
Eine Beziehung ist keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eben eine Beziehung. Und ja, in einer Beziehung küsst man sich und hat auch Sex und übernachtet mal beim jeweils anderen.
In einer Bedarfsgemeinschaft lebt man in einer gemeinsamen Wohnung und steht füreinander ein. Man wirtschaftet zusammen und lebt ständig zusammen. Das ist ganz was anderes.
Auch eine H4 Empfängerin darf einen Freund und eine Beziehung haben, warum sollte man ihr deswegen die Leistungen kürzen wollen?
Das ist keine Bedarfsgemeinschaft. Petzen bringt also nichts und macht man auch nicht.
Wenn sie nicht dauerhaft bei ihrem Freund wohnt, kann ihr das niemand verbieten. Und sie darf in ihrer Wohnung auch so oft Besuch haben, wie sie will.
Lass die Leute doch so leben, wie sie meinen.
wichtig ist, dass du das für dich Richtige tust..
verschwende deine Zeit nicht daran, dich mit dem Leben anderer zu beschäftigen :)
Lass sie doch machen was sie will. Also das hört sich so an das sie nur ein paar mal bei dem Freund schläft.
Und vor allem. Wer hat was davon wenn man sie verpetzt? Ist doch ihr Leben, ihre Sache. Manchmal sollte man soch einfach nicht in die Dinge anderer Menschen einmischen finde ich. Nicht nur manchmal...