Transport von Teleskopschlagstock im Handschuhfach welcher mit dem Schlüssel abgeschlossen ist?
Ist das Strafbar? Könnte man der Polizei nicht sagen dass es man es aktuell nur transportiert obwohl das nicht der Fall ist? Es ist ja im Handschuhfach und abgeschlossen
2 Antworten
Das Mitführen im PKW in einem verschlossenen Behältnis ist nicht verboten. Ein abgeschlossenes Handschuhfach ist ein solches Behältnis.
Du musst keine wahrheitsgemäßen Angaben machen. Das musst du nur als Zeuge vor Gericht. Einen Polizisten darfst du anlügen, dass sich die Balken biegen.
Es ist vollkommen wurscht, von wo nach wo transportiert wird. Es muss nur der Charakter des Transports vorliegen, d. h. ein verschlossener behälter.
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Würde die Polizei den Fragen stellen wie: Von wo nach wo transportieren sie es denn? Und müsste man dann wahrheitsgemäße Antworten geben?