Bin ich ein Mittäter?
Hallo, ich habe eine Frage undzwar vor einige Tagen haben meine kollegen fahrräder geklaut aber ich war in den zeitpunkt nicht da. Aber war mit denen als sie den Fahrräder verkaufen wollten, bin aber danach weggegangen kurz danach wurde sie erwischt von der Polizei, die haben mich reingezogen obwohl ich nichts gemacht habe ( habe weder geklaut noch war ich beim diebstahl da). Habe ich mich strafbar gemacht?
7 Antworten
Der Mittäter muss zumindest funktionelle Tatherrschaft haben. Die hattest du ganz klar nicht, "dabei sein" ist im Strafrecht nämlich nicht alles. Du musst mindestens funktionelle Tatherrschaft ausüben, also am Tatplan mitwirken. Dabeistehen ist erstmal keine Mitwirkung.
Strafbare Mitwisser gibt es im deutschen Strafrecht nur bei schweren Verbrechen, das ist in § 138 StGB geregelt.
gut, solange du damit dann auch nicht die ganzen strafrechtlichen Begriffe durcheinander würfelst und der Welt mitteilst
Auf diese diffamierenden Kommentare werde ich nicht weiter eingehen.
bisschen komisch unjuristisch ausgedrückt, aber im Ergebnis: ja er hat schlicht versucht absatzhilfe zu leisten und das ist strafbar
Nur, dass eben nichts dafür spricht, dass er tatsächlich irgendetwas strafbares getan hat. Er war zwar dabei, nur ist das nicht strafbar. Nach einem Kommentar hat er den Transport eines gestohlen Fahrrads sogar abgelehnt, hat also offenbar nicht am Tatplan mitgewirkt.
wo soll er denn Mittäter sein? bei der hehlerei? Diebstahl und hehlerei stehen in einem exklusiv Verhältnis. daher heißt es auch: der hehler ist kein stehler. Die Leute die geklaut haben sind des Diebstahl schuldig. Aber nicht wegen hehlerei, weil das nicht geht. damit dürfte er alleintäter einer versuchten hehlerei sein. somit kommt es auf 25 Abs. 2 StGB gar nicht an, weil keine Handlungen zugerechnet werden müssen.
Okay, wenn die anderen alle gemeinsam jedes der Fahrräder gestohlen haben, dann wären sie durch den Diebstahl schon mitbestraft und keine Hehler.
Wer ist Alleintäter?
Fragestellerin war weder beim Dienstahl, noch beim Verkauf der Fahrräder dabei. Ein "wollten die Fahrräder verkaufen" ist jetzt noch keine versuchte Hehlerei.
Bei mir im Kommentar schrieb sie, dass sie gebeten worden ist die Fahrräder zu verkaufen. Es abgelehnt hat und sie die Leute dann dabei begleitet hat... Also war sie beim versuchten Verkauf dabei. Sie war da wohl nicht nur mit denen spazieren, jedenfalls wird das niemand auf der Welt glauben, erst recht kein Richter
Nö....das ist kein Versuch der Hehlerei von der Fragestellerin. Sie hat es ausdrücklich abgelehnt.
und doch entgegengesetzt gehandelt. Das nennt sich widersprüchliches Verhalten. Sie hätte ablehnen müssen und auch nicht hingehen sollen. Quasi wie: Willst du ein Eis? Nein. Dann nimmst du es dir doch. Jetzt die Frage: Wolltest du das Eis wirklich nicht, nur weil du gesagt hast, du willst es nicht? Oder lässt dein Verhalten darauf schließen, dass du das Eis doch haben wolltest? ;)
Nö. Da ist auch kein entegengesetztes Handeln zu finden. Sie ist sogar gegangen.
Du setzt etwas voraus, das nicht genannt wurde. Auch das konkludente Handeln (dein Eis-Beispiel) trifft hier absolut nciht zu und ist auch nicht richtig.
Tatsache: egal, wie du es drehst und wendest: keine Straftat.
Und warum ist sie gegangen? Als die Polizei kam? Evtl. könnte man hier über einen strafbefreienden Rücktritt nachdenken. Dann wäre natürlich keine Strafbarkeit gegeben. Da noch nichts passiert ist, würde auch das schlichte freiwillige aufheben ausreichen. Da gebe ich dir vollkommen recht. Bis dahin war sie aber m.E. nach Täterin einer versuchten Hehlerei. Ob sie dann wirklich zurückgetreten ist, dafür sind die Angaben was wann wirklich passiert ist, etwas knapp.
Sorry, du erdenkst dir hier einen Fall, der so nicht passiert ist.
bin aber danach weggegangen kurz danach wurde sie erwischt von der Polizei
Wie gesagt, wenn sie den Versuch noch für möglich hielt und auch geglaubt hat,noch nicht alles erforderliche getan zu haben, dann kann sie vom Versuch zurückgetreten sein, sofern es wirklich freiwillig war. Da gebe ich dir vollkommen recht :) .. weggegangen und dann kam Polizei ist bisschen knapp.
Dein Eis-Beispiel ist ja mal völlig daneben. Wenn mich jemand fragt "willst du ein Eis essen gehen?" und ich dann "nein" sage, dann kann ich trotzdem mit zur Eisdiele gehen. Wenn ich da kein Eis kaufe, habe ich auch kein Eis und bin keins essen gegangen.
Ich wurde nicht gebeten die Fahrräder zu verkaufen. Bin ein Junge ;)
Noch was das Verkauff fande nicht statt
Kannst du jetzt bitte aufhören, Unwahrheiten zu verbreiten? Beschäftige dich mit den Gestzen, auf die du dich beziehst!
Dann leg mir mal deine rechtswissenschaftliche Analyse des § 25 StGB dar. Ich beziehe mich auf die Tatherrschaftslehre, die auch der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung angewendet hat.
Dann gib jetzt bitte eine Gegendarstellung ab mit Bezug auf die entsprechenden Rechtsnormen im Strafgesetz.
Danke für die info, ich werde nicht bestraft oder?
Wenn es überhaupt zu einem Verfahren gegen dich kommt, dann sollte das mit einem einigermaßen fähigen Anwalt nicht passieren, nein.
Auch der Verkauf gestohlener Ware stellt eine Tat dar - und bei dieser warst Du dem Anschein nach zugegen - sprich Du warst "beteiligt" - damit Mittäter.
Anwesenheit ist keine Beteiligung.
So, so und zukünftig ist die Begleitperson, welche auf den Einbrecher "wartet" auch kein Mittäter mehr.
Ein Fahrrad klaut auch nur einer - und die Begleitperson ist dann in Deinen Augen kein Mittäter?
Wenn die Begleitperson nur dabei steht, dann ist sie kein Mittäter, weder in Zukunft noch in der Vergangenheit. Wenn sie aber "Schmiere steht", dann wirkt sie an der Umsetzung des Tatplans mit und hat funktionelle Tatherrschaft, ist also Mittäter.
Wenn ich im Park stehe und neben mir jemand erschossen wird, dann bin ich deswegen auch noch kein Mittäter bei einem Mord.
übrigens wird die funktionalle tatherrschaftslehre nur von der Literatur vertreten. der BGH nimmt sie modifizierte subjektive Theorie...
oh Gott, HansImGlueck178, bitte hör auf. das stimmt vorn und hinten nicht. Ich habe nichts dagegen, wenn ein juristischer laie versucht was juristisch zu bewerten. find ich sogar gut. aber deine Meinung als Wahrheit zu verkaufen ist schon verwerflich. zur Klarstellung: Wer schmiere steht ist Teilnehmer und nicht Täter. Kurz: das ist Beihilfe, weil er die fremde Tat nicht als eigene will, gleichwohl sie fördern bzw. ermöglichen will das ist jedenfalls der Regelfall. auch einer der schmiere steht kann im Einzelfall Mittäter sein, aber da müssen die Umstände anders sein
Ich stand nicht schmiere
Noch was das Verkauff fande nicht statt
So wie du es erzählst hast du dich wohl nicht strafbar gemacht.
Eine Mittäterschaft kommt hier wohl nicht in Betracht, weil es dazu sowohl einen gemeinsamen Tatplan als auch Ausführungshandlungen der Beteiligten geben muss. Beides liegt bei dir deiner Schilderung nach nicht vor. Auch eine Beihilfe scheidet wohl aus.
Die praktische Frage ist jedoch, ob man dir die Geschichte am Ende glaubt. Gerade wenn deine "Freunde" dich da mit reinziehen, obwohl du angeblich selbst nichts getan hast, dürften die Chancen, dass du ungeschoren davon kommst, weil der Richter (falls die ganze Sache überhaupt vor Gericht geht) dir glaubt, eher gering sein.
Ich war nicht alleine und habe leute die das bezeugen können
Ja. Denn das wissen über eine Straftat, die man nicht meldet, ist das Decken einer Straftat und ebenso strafbar.
Noch mal Hans: GEPLANTE Straftat. Wenn du schon Paragraphen zitierst, lies sie vorab richtig!!!
Bist du geistig ein bisschen vernebelt? Ich habe gesagt, dass die einzige Form der strafbaren Mitwisserschaft ist und das stimmt auch.
Nochmal zum mitschreiben für die ganz langsamen: Man muss nur geplante, schwere Verbrechen anzeigen. Jede andere Mitwisserschaft ist nicht strafbar, egal was passiert ist. Es gibt keine Anzeigepflicht für geschehene Straftaten. Man muss keinen geplanten oder geschehenen Fahrraddiebstahl anzeigen. Man muss keine geplante oder geschehene Hehlerei anzeigen.
Nein, das stimmt nicht. So einen Straftatbestand gibt es nur in § 138 StGB und darunter fallen kein Diebstahl und keine Hehlerei.
Das ist komplett falsch.
Habe es dort mitbekommen
Du warst also dabei als gestohlene Ware verkauft werden sollte und wusstest, dass sie gestohlen war und hast das trotzdem nicht an die Polizei gemeldet? Ja, das sind schon auch Straftaten.
Nein, das stimmt nicht. Mitwisserschaft ist im Allgemeinen nicht strafbar. Es gibt keine allgemeine Anzeigepflicht.
Noch was das Verkauff fande nicht statt
Wisst ihr an wem ich mich wenden soll damit ich fragen kann?
Vergiss doch mal deinen gemeinsamem Tatplan. der ist nur für die Mittäterschaft relevant. er ist kein Mittäter, sonder Alleintäter er kann nicht Mittäter vom Diebstahl sein. er ist alleintäter einer versuchten hehlerei. so sieht es jedenfalls aus aber ich glaube du hast noch nie eine jura Vorlesung im Strafrecht gehört, oder? halte dich also hier ein wenig zurück, bitte :) Wie gesagt, Verkauf deine Meinungen nicht als wahr