Diebstahl Umkleide Vereinstraining?
Hallo,
während des Vereinstrainings wurde einem Kind die komplette Kleidung aus der Umkleide gestohlen.( keine verschließbaren Spinde) Wer kommt für den Schaden auf? In der Hallenordnung steht nur, das der Übungsleiter den Schlüssel erhält u.wieder abgeben soll u.die Umkleide 15 min vor u.nach dem Training nutzbar sei. Der Trainer hat nicht abgeschlossen- ist aber nicht nachweisbar.
Der Verein hat eine Haftpflichtversicherung, die Eltern des Kindes eine Hausrat- u Haftpflichtversicherung. Eine Anzeige bei der Polizei erfolgte. Schaden 240 Euro.
4 Antworten
... was bitte hatte denn das Kind an (Tasche, Jacke, Pulli, Hose, Schuhe), wenn der Wert noch 240 EUR beträgt?
Binde einfach ein deinen Berater/Makler, der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.
Viel Glück.
Komplette Kleidung:Winterjacke( Jack Wolfskin), Jeans, Wollpulli, T- Shirt, Wollmütze, Schal, Handschuhe, Winterschuhe, Sporttasche-Jugendgröße- das läppert sich.
Der Übungsleiter wäre nur dann in der Haftung, wenn man ihm die Kleider persönlich anvertraut und übergeben hätte, was hier ja nicht geschehen ist.
Wenn die Kleidung in eine unverschlossenen Spind gelegt wird, trägt man selbst die Verantwortung und kann beim Diebstahl der Sachen keinem anderen die Schuld geben.
Bedeutet, man muss sich dann die Sachen kaufen und selbst dafür aufkommen.
Die Vereinsmitglieder haben diesen Schaden nicht verursacht, also haftet der Verein auch nicht.
Die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlt nicht bei Eigenschäden.
Die Hausrat der Eltern würde nur dann zahlen, wenn einfacher Diebstahl außerhalb des Haushalts mitversichert wäre, was ich jedoch nicht glaube.
Wenn die Halle dem Verein gehort dasn ist solange es nicht definiv , entweder in den Vereinsstatuten oder in der Umkleideräumen klar einsichtlich bekanntgegeben witrd, dass der Eigentümer für die Haftung nicht haftet, ist er klar Haftungspflichtig.
Ähnlich wie bei einem Hauseigentümer, wenn Gäste aus verschiedenste Gründe unverschuldet Schäden erleiden, die haben auch eine Haftpflichtversicherung.
Ob das bei dem Hallenbesitzer ist, ist aber in deinem Fall egal, sondern nur für ihn von Vorteil
Wenn der Raum nicht verschlossen war, ist das einfacher Diebstahl der durch die Hausratversicherung nicht gedeckt ist.
Hier wäre höchstens die Haftpflichtversicherung des Vereins involviert, wenn der Trainer nachweislich seine Pflicht versäumt hat. (Zeitwertentschädigung)
Das muss dann nur noch bewiesen werden. Behauptungen bringen dich da nicht weiter.
Der Übungsleiter hätte abschließen müssen, hat dies aber "vergessen".