Traktoranhänger ohne Papiere Zulassen?

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Der Anhänger benötigt eine "Begutachtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis" nach §21 StVZO, im Volksmund auch "Vollabnahme" genannt.

Dazu musst du zu der in Deiner Region zuständigen "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" gehen.

In den "alten Bundesländern", also in den West-Bundesländern ist das immer einer der TÜV, in den fünf "neuen Bundesländern", also in den Ost-Bundesländern auscchließlich DEKRA, in Berlin TÜV Rheinland und DEKRA.

Mit dem positive Gutachten gehst Du zu Eurer Zulassungsstelle und beantragst die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, man erstellt Dir die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II und läßt den Anhänger zu.

Dann ruf doch mal bei der Zulassungsstelle an, die sagen dir schon, was genau du machen musst.