Mit Kennzeichen des Vorbesitzers fahren
Hallo, Habe heute ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Das Auto wird morgen umgemeldet.
Im Kaufvertrag steht dass das Auto unverzüglich (spätestens nach 3 Werktagen umgemeldet wird). Die kennzeichen vom Vorbesitzer sind noch dran und ab- und neu angemeldet wird das Auto wie gesagt morgen.
Darf ich jetzt mit dem Kfz fahren und besteht ein Versicherungsschutz? Danke für die Antworten :)
4 Antworten
Du hast das FZG unverzüglich umzumelden! Jede überflüssige Fahrt ist zu vermeiden.
Baust du einen Bums, wirst du dem Verkäufer die daraus entstehende Erhöhung seiner Versicherungsprämie zahlen müssen. Z.T. über Jahre hinaus!
Hab Geduld und melde den Wagen erst um (auch wenn es schwer fällt)
;-)
Wenn ich deine Frage richtig verstehe dann ist das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer zugelassen. Dann darfst Du damit fahren, denn es ist ja zugelassen und dadurch auch noch Versichert. Probleme gibt es nur wenn auf der Fahrt zur Zulassungsstelle etwas passiert. Bei einem "knöllchen" kann der Vorbesitzer anhand des Kaufvertrages beweisen das er nicht mehr Eigentümer war. Dann wird das Knöllchen an Dich weitergeleitet. Bei einem Unfall mit Haftplichtschaden sieht das wiederum anders aus, da wird der Vorbesitzer bis zur Ummeldung hochgestuft. Er wird dann voraussichtlich diese Kosten von Dir zurück verlangen. Aber im Normalfall passiert ja nichts und du fährtst einfach zur Zulassung und meldes um.
Wenn der Wagen abgemeldet ist darf noch an dem Tag der Abmeldung bis 24:00 Uhr damit gefahren werden (zum letzten Bestimmungsort), da für diesen Tag noch Steuer und Versicherung bezahlt ist. Danach nicht mehr. Dann benötigst Du ein Kurzzeitkennzeichen oder ein 2. Auto um zur Zulassung zu fahren. In den seltesten Fällen muss heute noch zur Zulassung vorgefahren werden. Dies ja auch meist nur wenn ein Fahrzeug aus einem anderen Landkreis angemeldet werden soll.
Hoffe geholfen zu haben und das soweit alles stimmt.
Gruß
hallo
Ist das nicht ein Risiko und dazu der verkaufer nimmt seine nr schild weg.
"Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
Allen Fahrten, die nach Maßgabe dieser Regelung binnen drei Tagen durchgeführt werden, hat der Verkäufer mit der von dir zitierten Regelung im Kaufvertrag zugestimmt. Schön doof von ihm, aber rechtlich bindend.
Versicherungsschutz besteht.
Gruß
Ich hab keine ahnung wie in Deutschland geregelt ist aber hier in der schweiz darfst du erst fahren wen man angemeldet ist und di Nr schild hat und versicherung abschliesst. frag lieber morgen versicherung nach
lg vakko