KFZ auf Betriebsstätte zulassen?
Ich habe eine GmbH mit Hauptsitz in München und kürzlich eine Betriebsstätte (nichtselbstständige Niederlassung) in Hamburg eröffnet. Dort möchte ich nun ein KFZ zulassen, dass auch das örtliche Kennzeichen hat. Ist das möglich oder muss das KFZ zwingend über den Hauptsitz angemeldet sein?
3 Antworten
Wenn die Niederlassung auch im HRB steht kannst du selbstverständlich auch in Hamburg zulassen.
Lösung steht in § 68 Abs. 2 Satz 1 StVZO:
2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die
Behörde des Wohnorts, mangels eines solchen des Aufenthaltsorts des
Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Orts der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Auch die "nicht selbstständige Niederlassung" bedarf einer Gewerbeanmeldung. Somit kannst du dort auch ein Fahrzeug zulassen.