Kein Kennzeichen bzw. TÜV für Traktor Anhänger?

3 Antworten


Hi liebe Trottingqueen,

googeln hilft dir hier weiter - laut dem u.g. Link hier gilt u.a. folgendes:


Voraussetzung für die Zulassungsbefreiung

Nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind sogenannte lof Anhänger (Land und Forstwirtschaftliche Anhänger) nur dann von der Zulassung befreit, wenn sie: 

in lof Betrieben eingesetzt werden,nur für lof Zwecke verwendet werdenmit einer Betriebsgeschwindigkeit bis 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Ohne "25" Geschwindigkeitsschild gilt die Zulassungspflicht

Gekennzeichnet wird der zulassungsfreie Anhänger an der Rückseite mit einem "25" Geschwindigkeitsschild. Dieses Schild ist von entscheidender Bedeutung.
Denn fehlt der Aufkleber, dann verliert der Anhänger sein Privileg als lof
Fahrzeug und es besteht automatisch Zulassungspflicht. Bei Kontrollen
kann dieser Tatbestand zu einem Bußgeld und zu einem Punkt für Fahrer
und Halter führen. Vor diesem Hintergrund sollte die eigene
Anhängerflotte immer mal wieder überprüft werden und die zwei Euro für
ein 25er Schild sind gut investiert.



Wiederholungskennzeichen ist Pflicht

 
Die zulassungsfreien Anhänger müssen ein Wiederholungskennzeichen von einem Schlepper des Betriebes führen (§ 10 FZV). Dabei muss das Kennzeichen des Schleppers und des mitgeführten Anhängers nicht übereinstimmen. Ist das Wiederholungskennzeichen des Anhängers schon älter und der passende Schlepper gar nicht mehr auf dem Betrieb, so sollten unbedingt neue Wiederholungskennzeichen angebracht werden.

www.agrarheute.com/technik/zulassungsfreie-anhaenger-regeln-446690

Gruß siola55



schwarzes Kennzeichen bedeutet für den Hänger, dass er TÜV, Versicherung und separate Zulassung haben muss, da nicht landwirtschaftlich genutzt, also keine Vollerwerbslandwirtschaft. 

Beim grünen Kennzeichen ist der Anhänger/Maschine bis 25km/h mit dem Schlepper versichert. Ein entsprechendes Schild mit dem selben KZ gibt's meist neben der KFZ-Zulassung. Selbst gemalt geht leider nicht mehr. 

kommt drauf an,wenn der schlepper plus anhänger landwirtschaftlich genutzt wird bis 25 kmh kannst ein grünes mit der selben nr.wie am trecker anbringen.selbstgemalte reichen nicht mehr,es müssen fertige sein die man kauft.falls der anhänger anderweitig(nicht landw.)genutzt wird muss er zugelassen sein mit tüv