Kfz-Kennzeichen von einer anderen Stadt als der Hauptwohnsitz möglich?
Hallo, ich möchte demnächst einen Neuwagen auf mich zulassen und habe eine Frage zum Kfz-Kennzeichen. Ich wohne seit 13 Jahren in Offenbach (Hessen) und würde aber gerne ein Kfz-Kennzeichen von meiner Heimatstadt Chemnitz (Sachsen) am Auto haben. (Das hat zum einen was mit meiner Verbundenheit zu meiner Heimat zu tun, zum anderen hat man mit einem Offenbacher Kennzeichen oft das Problem, sich in Frankfurt nicht sehen lassen zu können, ohne Angst haben zu müssen, da von einigen geistig unterbelichteten Leuten sein neues Auto zerkratzt zu bekommen - und umgekehrt mit einem Frankfurter Kennzeichen in Offenbach dann genauso.)
Geht das so ohne weiteres, also dass ich mein Auto in Chemnitz mit einem Chemnitzer Kennzeichen anmelde (auch wenn ich nur in Offenbach einen Wohnsitz habe)? Oder müsste ich da vorher einen "offiziellen" Haupt- bzw. Zweitwohnsitz in Chemnitz (z.B. bei meinen Eltern) anmelden? Danke schon mal für eure Antworten.
6 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du musst das fahrzeug dort zulassen, wo dein hauptwohnsitz ist. dann bekommst das kennzeichen dieser kfz-zuassungsbehörde. also wenn frankfurt hauptwohnitz ist F für frankfurt
Danke schon mal für die Antwort. Theoretisch könnte ich aber dann den Wohnsitz meiner Eltern (auch wenn ich dort nur etwa einmal im Monat zu Besuch bin) als Hauptwohnsitz anmelden, meinen eigentlichen Wohnsitz als Nebenwohnsitz, dann das Auto am Wohnsitz meiner Eltern anmelden und dann irgendwann wieder meinen eigentlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben - abgesehen von den ganzen Ummeldegebühren die mir entstehen würden, müsste das aber funktionieren, oder?
Das geht nur, wenn du in Chemnitz deinen Hauptwohnsitz hast, dort muss ein Fahrzeug zugelassen werden.
Aber: Wenn "demnächst" noch etwas länger dauert, könntest du bis nächstes Jahr warten, denn ab Januar 2015 gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Umzug. Das heißt, dass du dann in Chemnitz ein Auto anmelden würdest (mit dortigem Hauptwohnsitz natürlich), dann deinen Wohnsitz nach Frankfurt verlegst und dein Auto mitnimmst und das Kennzeichen behalten könntest.
Ja, da bin ich mir ganz sicher. Ursprünglich war die Regelung schon zum Juli 2014 geplant, ist aber dann durch eine Entscheidung des Bundesrates auf Januar 2015 verlegt worden. Ich kann die Quelle noch nachliefern, muss aber erst mal suchen, in welcher Veröffentlichung das stand.
Bisher gibt es ja die Kennzeichenmitnahme in einigen Bundesländern schon bei Umzug innerhalb dieses Landes und teilweise sogar bei Halterwechsel. Daraus wird dann demnächst die bundesweite Regelung mit bundeslandübergreifende Mitnahme, allerdings dann nur noch bei Wechsel des Wohnortes, aber nicht mehr bei einem Halterwechsel.
Allerdings müsstest du dann schon deinen Hauptwohnsitz zumindest für einige Zeit wieder nach C legen, um das Fahrzeug dort anmelden zu können!
Was schätzt du, wie lange müsste ich dann einen Hauptwohnsitz in C angemeldet haben, bevor ich dann das Fahrzeug dort anmelden kann?
Eigentlich ja nur zu dem Zeitpunkt, wo das Fahrzeug angemeldet wird. Ich kenne jemanden, der hat seinen Wohnsitz für einen Tag in einen anderen Kreis verlegt, um ein Kennzeichen dort anzumelden und am nächsten Tag gleich wieder abzumelden, nur aus dem Grund, dann in seinem eigentlichen Wohnkreis bei der Wiederanmeldung eine neue Nummer zugeteilt zu bekommen, die dann ein Wunschkennzeichen wurde. Damals war das noch nicht möglich, bei einer bestehenden Fahrzeuganmeldung einen Kennzeichenwechsel durchzuführen, heute geht das ja.
Aber das mit dem Wohnsitz, da kann ich nichts 100%iges zu sagen, da kenne ich mich nicht genug aus.
Hier mal ein Link wg. Kennzeichenmitnahme:
Danke siola55
zurzeit geht es nicht, soll aber ab januar 2015 möglich sein
nein das geht nicht
Die Mitnahme ist gedacht wenn sie jetzt nach K.M.Stadt zurückziehen , könnte das hessische Zeichen bleiben . Nur um in FFM als Tourist zu gelten , wird das nichts .
Alter Sozialist, was?
Danke schon mal für diesen Hinweis mit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Es würde bei mir tatsächlich frühestens im Januar 2015 passieren, da ich den Neuwagen (einen Seat Ibiza in Alor Blau Metallic :-) erst in den nächsten Tagen bestellen werde.
Und du bist dir ganz sicher, dass diese Regelung im Januar 2015 in Kraft tritt und diese Kennzeichenmitnahme bundesweit (und eben nicht nur innerhalb eines Bundeslandes) gilt?