Kfz-Kennzeichen von einer anderen Stadt als der Hauptwohnsitz möglich?

6 Antworten

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du musst das fahrzeug dort zulassen, wo dein hauptwohnsitz ist. dann bekommst das kennzeichen dieser kfz-zuassungsbehörde. also wenn frankfurt hauptwohnitz ist F für frankfurt

Bjoerni 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 10:28

Danke schon mal für die Antwort. Theoretisch könnte ich aber dann den Wohnsitz meiner Eltern (auch wenn ich dort nur etwa einmal im Monat zu Besuch bin) als Hauptwohnsitz anmelden, meinen eigentlichen Wohnsitz als Nebenwohnsitz, dann das Auto am Wohnsitz meiner Eltern anmelden und dann irgendwann wieder meinen eigentlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben - abgesehen von den ganzen Ummeldegebühren die mir entstehen würden, müsste das aber funktionieren, oder?

Das geht nur, wenn du in Chemnitz deinen Hauptwohnsitz hast, dort muss ein Fahrzeug zugelassen werden.

Aber: Wenn "demnächst" noch etwas länger dauert, könntest du bis nächstes Jahr warten, denn ab Januar 2015 gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Umzug. Das heißt, dass du dann in Chemnitz ein Auto anmelden würdest (mit dortigem Hauptwohnsitz natürlich), dann deinen Wohnsitz nach Frankfurt verlegst und dein Auto mitnimmst und das Kennzeichen behalten könntest.

Bjoerni 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 10:20

Danke schon mal für diesen Hinweis mit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Es würde bei mir tatsächlich frühestens im Januar 2015 passieren, da ich den Neuwagen (einen Seat Ibiza in Alor Blau Metallic :-) erst in den nächsten Tagen bestellen werde.

Und du bist dir ganz sicher, dass diese Regelung im Januar 2015 in Kraft tritt und diese Kennzeichenmitnahme bundesweit (und eben nicht nur innerhalb eines Bundeslandes) gilt?

DocSchneider  06.09.2014, 10:38
@Bjoerni

Ja, da bin ich mir ganz sicher. Ursprünglich war die Regelung schon zum Juli 2014 geplant, ist aber dann durch eine Entscheidung des Bundesrates auf Januar 2015 verlegt worden. Ich kann die Quelle noch nachliefern, muss aber erst mal suchen, in welcher Veröffentlichung das stand.

Bisher gibt es ja die Kennzeichenmitnahme in einigen Bundesländern schon bei Umzug innerhalb dieses Landes und teilweise sogar bei Halterwechsel. Daraus wird dann demnächst die bundesweite Regelung mit bundeslandübergreifende Mitnahme, allerdings dann nur noch bei Wechsel des Wohnortes, aber nicht mehr bei einem Halterwechsel.

Allerdings müsstest du dann schon deinen Hauptwohnsitz zumindest für einige Zeit wieder nach C legen, um das Fahrzeug dort anmelden zu können!

Bjoerni 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 11:39
@DocSchneider

Was schätzt du, wie lange müsste ich dann einen Hauptwohnsitz in C angemeldet haben, bevor ich dann das Fahrzeug dort anmelden kann?

DocSchneider  06.09.2014, 12:19
@Bjoerni

Eigentlich ja nur zu dem Zeitpunkt, wo das Fahrzeug angemeldet wird. Ich kenne jemanden, der hat seinen Wohnsitz für einen Tag in einen anderen Kreis verlegt, um ein Kennzeichen dort anzumelden und am nächsten Tag gleich wieder abzumelden, nur aus dem Grund, dann in seinem eigentlichen Wohnkreis bei der Wiederanmeldung eine neue Nummer zugeteilt zu bekommen, die dann ein Wunschkennzeichen wurde. Damals war das noch nicht möglich, bei einer bestehenden Fahrzeuganmeldung einen Kennzeichenwechsel durchzuführen, heute geht das ja.

Aber das mit dem Wohnsitz, da kann ich nichts 100%iges zu sagen, da kenne ich mich nicht genug aus.

Bjoerni 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 15:49
@siola55

Danke siola55

zurzeit geht es nicht, soll aber ab januar 2015 möglich sein

nein das geht nicht

Die Mitnahme ist gedacht wenn sie jetzt nach K.M.Stadt zurückziehen , könnte das hessische Zeichen bleiben . Nur um in FFM als Tourist zu gelten , wird das nichts .

DocSchneider  06.09.2014, 12:21

Alter Sozialist, was?