Ist das erlaubt?
Darf ich mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen zu meiner privaten Streuobstwiese fahren und dort ernten?Also gilt da die Klasse L und ist das ein lof-Zweck?
4 Antworten
Kann man so nicht einfach beantworten. Da ja auch Arbeiten im Zwecke der Hofführung abgedeckt werden.
Ob schwarzes oder grünes Kennzeichen ist unerheblich für die Führerscheinklasse. Es interessiert nur der Zweck.
Der Landwirt darf jeden Trecker für den Hof einsetzen egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen. Er darf aber den Kran für die Baustelle im Ort nur mit einem Trecker mit schwarzen Kennzeichen ziehen wenn er Klasse C hat. Zieht er den Kran für seinen Scheunenbau darf er nehmen was auf dem Hof Rum steht. Er braucht nur L oder T.
Bist kein Landwirt und möchtest mit einem Trecker zu Deinen Bäumen brauchst Du einen Trecker schwarzen Kennzeichen und ggf C je nach Größe.
Zulässige Gesamtgewicht ist hier interessant. Was darf der Schlepper inclusive Anbaugeräte wiegen? Bei B über alles nicht mehr als 3,49 bzw 3.5 Tonnen
Schwarze Kennzeichen bedeutet doch normale, steuerpflichtige Zulassung. Da hast du doch gar keine Beschränkungen...
Führerschein L... dann muss es halt der passende Trecker sein.
Und LOF oder nicht LOF ist egal bei schwarzen Kennzeichen.
Aber weiß man das nicht, wenn man FS L hat...?
Und LOF oder nicht LOF ist egal bei schwarzen Kennzeichen.
Warum kennzeichnest du diese Aussage nicht als Vermutung? Hier steht ein Jahr Haft im Raum.
Klasse L berechtigt zum Fahren von Traktoren, wenn diese für land- und fostwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Wäre das hier kein LoF-Zweck, wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, egal wie das Fahrzeug aufgrund der Kennzeichenfarbe steuerrechtlich einzuordnen ist.
Ich muss mich entschuldigen und nehme alles zurück. Ich kannte es tatsächlich ganz anders, und mir wird gerade bewusst, dass ich tatsächlich jemanden kenne, der seit ein paar Jahren so ohne Fahrerlaubnis fährt. Alltsgsfahrten, z. B. zum Einkaufen, mit Trecker, schwarzes Kennzeichen, FS L. Auto hat er abgebrochen. :-(
Weiß du ob ich so fahren darf oder nicht?
Das Einsammeln von Obst dürfte meiner Ansicht nach recht eindeutig unter den Punkt "1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege" fallen, sofern du dort nicht nur hinfährst, um drei Äpfel aufzuheben.
Auch wenn ich kein landwirtschaftlicher Betrieb habe und die Streuobstwiese privat ist?
Wenn das komplett privat ist, "betreibst" du meiner Meinung nach keinen Obstbau. Ich ging davon aus, dass das wenigstens irgendeinen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb hat, selbst wenns nur für Futterzwecke o.ä. wäre.
da wird unterschieden landwirtschaft oder nicht.wenn du einen landwirtschaftlichen betrieb hast kannst mit fahren wenn der L reicht,wenn schneller eben den T.falls keine landwirtschaft vorhanden musst bis 3,5ton den B haben,wenn schwerer den C1
wenn der traktor zugelassen ist und du die entsprechende fahrerlaubnis hast, kannst du mit dem traktor auch nach timbuktu fahren....
Eben nicht weil das kein lof-Zweck ist.
wenn die kiste ein schwarzes kennzeichen hat und kein grünes kannste fahren...so kenn ich das.
Meines Wissens nach nicht weil ich da C oder C1 Führerschein brauche weil es kein lof-Zweck ist.
traktor brauchst du T um zu fahren, C ist lkw
Es geht hier um die Fahrerlaubnis, nicht um die KFZ-Steuer, die Art der Zulassung ist unerheblich. Wäre es keine LoF-Fahrt, bräuchte er Klasse C. Bitte lies erstmal §6 FeV komplett, bevor du ihn verwirrst.
wofür ist dann bitte die führerscheinklasse T ?
Für die Fahrzeuge und Fahrten, die der Gesetzgeber in §6 FeV nennt:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h(...)
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
Wenn ich einen Traktor mit 3,4 Tonnen habe kann ich ihn mit B fahren. Aber wenn ich eine Spritze hinten daran habe ist das ja auch Gewicht. Wird das auf den Traktor dann dazu geschrieben oder als Anhänger? Weil eigentlich sind Anbaugebiete ja keine Anhänger.