Mit Traktor zur Schule fahren erlaubt?

4 Antworten

Außerdem müssen Sie für  Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden.

Das bedeutet, du darfst mit dem Traktor nicht jeden Tag zur Schule fahren, wenn die Polizei dich anhält und nach einem Grund fragt warum du mit dem Traktor fährst, darfst du nicht die Schule nennen.

Vor kurzem: In Cloppenburg in Niedersachsen ist ein 17-Jähriger vergangene Woche gegen acht Uhr morgens von der Polizei gestoppt worden, als er mit einem Traktor unterwegs war. Da der 17-Jährige bei Rotlicht über die Haltelinie der Ampelanlage gefahren war, wurde er durch eine Polizeistreife angehalten und kontrolliert, berichtet die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.

Führerschein der Klasse T nicht ausreichend

Im Rahmen dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass sich der 17-Jährige gerade auf dem Weg zur Schule befand. Der junge Mann verfügte über einen Führerschein der Klasse T, mit dem bereits 16-Jährige landwirtschaftliche Maschinen fahren dürfen. Allerdings ist die Fahrerlaubnisklasse T an einen land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Zweck gebunden. Dieser war hier jedoch nicht zu erkennen, so die Polizei weiter.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt wurde untersagt.

Mit Traktor zur Schule fahren erlaubt?

Nein - jedenfalls nicht mit der Klasse T.

Diese hat nämlich eine Zweckbindung - heißt: sie gilt ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, das ist der Schulbesuch nicht.

Das Gesetz definiert die Gültigkeit der Klasse T nämlich so:

"Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)." (§ 6 FeV)

Fährst Du dennoch, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) mit den dementsprechenden Konsequenzen.

Ohne land- oder forstwirtschaftlichen Zweck brauchst Du eine Fahrerlaubnisklasse entsprechend dem zGG des Traktors - sprich Klasse B oder C1.

LG

T ist nur für landwirtschaft,zur schule fahren kannst vergessen.bei schwarzem kennzeichen brauchst wenn der traktor über 3,5 ton hat den C1,wenn weniger den B und den gibt es nur ab 18

Wenn Du damit nicht über die Autobahn fährst, gibt es grundsätzlich kein Hindernis.

  • Fahrerlaubnis muss vorhanden sein
  • die Erlaubnis den Traktor zu nutzen, ebenfalls.