Darf man Personen des öffentlichen Lebens zeichnen und verkaufen?

4 Antworten

KunstUrhG § 22 :

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

KunstUrhG § 23 :

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bin kein Jurist aber ich glaube das sollte klar gehen sind ja immerhin Personen des öffentlichen Lebens ? Oder nicht

Darfst du und du darfst sie auch karikieren.

Zeichnen darf man Personen , aber seit die Sklaverei weg ist darf man Personen nicht mehr verkaufen ... auch nicht wenn man sie mal gemalt hat ... (die Bilder eventuell)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LeanEveryday 
Beitragsersteller
 01.01.2022, 12:12

Die bilder werfen aber nicht so viel geld ab