liegt die Gefährdung des Kindswohl vor und wie würde das Jugendamt reagieren?
Frage vordergründig an fachkündige GFler
ich habe bewusst das Geschlecht der fiktiven betreffenden Situation nicht angegeben, damit neutrale Antworten kommen und kein Geschlecht benachteiligt bzw.. besser behandelt wird in den Vorschlägen.
Nur Beispiel:
angenommen die Mutter/der Vater ( ist ein Choleriker/in) schreit die eigenen Kinder ( 3 und 2 Jahre) bei jeden Gelegenheit (aufräumen, Einkaufen, duschen, Essen) aggressiv an, beleidigt diese vulgär "ihr Bastarde", "Missgeburten" , "du dumme Stück Scheiße", schlägt und kneift hin und wieder die Kinder auch vor den Großeltern.
Es gibt Zeugen (Großeltern, der Vater bzw. die Mutter, eine Nachbarin, ein guter Freund der Familie) und auch wenn es einen Mitschnitt (Tonaufnahme z.B. ) über das oben stehende. Der Ehemann/die Ehefrau möchte sich deswegen trennen, weil sie/er eine Gefährdung für das Kindswohl sieht.
- Reicht das vorliegende aus und ihn/sie zu belasten?
- Welche Maßnahmen könnte das Jugendamt ergreifen?
- Kommen die Kinder dann zu anderen Elternteil?
- wie soll sich das Elternteil , das diesen Sachverhalten melden möchte am besten verhalten?
7 Stimmen
4 Antworten
Dem Jugendamt geht es nicht darum, dass Elternteile belastet werden, sondern, dass es betroffenen Kindern gut geht und diese gewaltfrei aufwachsen können. Von daher benötig man im eigentlichen Sinne beim Jugendamt auch keine Beweise, man muss nur glaubhaft darlegen können, dass eine problematische Situation vorliegt. Das Jugendamt sucht dann zunächst das Gespräch mit allen Beteiligten (ggf. auch mit Schule und Kita etc.) und verschafft sich einen Eindruck. Gerade das Schlagen der Kinder ist im geschilderten Fall besonders problematisch bzw. spricht für eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung, verbale Aggressivität wäre eher eine latente Kindeswohlgefährdung. Relevant wäre hier aber auch die Einsichtsfähigkeit und Veränderungsbereitschaft der aggressiv handelnden Person. Ist diese bereit Hilfe anzunehmen werden dann oft Dinge wie eine Sozialpädagogische Familienhilfe zur Verfügung gestellt und diese soll dann mit der betreffenden Person Strategien im Alltag für eine dauerhaft gewaltfreie Erziehung erwirken. Nur wenn sich die Situation ganz extrem dramatisch darstellt oder es keine Veränderungsbereitschaft gibt wird das Jugendamt darauf hinwirken, dass die Kinder vom aggressiv handelnden Elternteil direkt getrennt werden. Nach der Beschreibung sollte hier auf jeden Fall Kontakt zum Jugendamt aufgenommen werden- ich war selber einige Jahre beim Jugendamt tätig und habe viele vergleichbare Fälle kennengelernt.
wenn die eltern sich trennen, bleiben die kinder beim elternteil der die wohnung behält und das soziale umfeld erhält. wenn das der vater ist, dann kann er die kinder einbehalten.
die tonaufnahmen sind wertlos, da sie nicht als beweis herangezogen werden. die mutter sollte diese löschen, da sie sich damit strafbar gemacht hat.
das verhalten kann und sollte mutti ans jugendamt rantragen. erschreckend wäre, wenn die großeltern tatenlos zuschauen würden bei solchem verhalten der eltern. es wird schwierig sein für einen elternteil das verhalten des anderen nachzuweisen. wenn hier keine atteste über verletzungen der kinder vorliegen - steht es aussage gegen aussage.
die tonaufnahmen sind wertlos, da sie nicht als beweis herangezogen werden.
Das sollte man mit einem Anwalt klären! Erstmal aufheben.
amüsant ist dass du gleich den Vater als den Gewalttäter darstellst :D
Hi, man kann auch beim Kinderschutzbund anrufen, und um Unterstützung bei dem Kontakt mit dem Jugendamt bitten. Vor allem dann, wenn das Jugendamt nicht angemessen reagiert ist es gut, weitere Stellen dabei zu haben.
Unbedingt was machen!
Mitschnitt (Tonaufnahme z.B. )
Bitte Aufbewahren! Am besten mit einem Anwalt klären, was man damit machen kann.
Alles gut dokumentieren.
Solche Ausraster führen zum Verlust mal mindestens des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Der nicht brüllende Elternteil sollte sich am besten bereits vor der Trennung an das Jugendamt wenden und sich beim Anwalt beraten lassen.
Das Jugendamt könnte als erste Massnahme eine Familienhelfer/in in die Familie schicken.