Darf ich eine fremde Drohne über meinem Grundstück abschießen?

7 Antworten

1. Schießen auf dem eigenen Grundstück - Mit einer mit einem F im Fünfeck gekennzeichneten Waffe, sprich einem Luftgewehr o.ä. darfst Du auf Deinem Grundstück schießen, wenn Du sicherstellen kannst, dass das Geschoss das Grunstück nicht verlässt, und niemand gefährdet wird. Mit allen anderen Waffen darfst Du auch auf Deinem eigenen Grundstück nicht schießen, es sei Denn Du hast eine Schießerlaubnis für das Grundstück. 

2. Nutzung des Luftraumes - Eine Drohne darf den Luftraum über Deinem Grundstück zunächst einmal durchaus nutzen, sofern er nicht anderweitig eingeschränkt ist. Ob und in wie weit der Luftraum frei ist, geht aus der aktuellen ICAO Karte in Verbindung mit den NOTAM hervor. Der "Pilot" der Drohne muss allerdings alle Bestimmungen für die Luftraumnutzung wie z.B. Versicherungspflicht und Sichtflugbedingungen einhalten.

3. Privatsphäre - Deine Privatsphäre darf durch andere nicht ohne Deine Zustimmung beeinträchtigt werden. Der Betreiber einer Kameradrohne darf diese nicht nutzen um Einblicke zu bekommen die er ohne die Drohne nicht hätte. Einen Gartenzwerg, den man auch von der Straße her sieht, darf er aber durchaus auch mit der Kamera der Drohne aufnehmen. Die Veröffentlichung der Bilder ist dann aber wieder ein anderes Thema.

4. Sachbeschädigung - Verhält sich jemand nicht gesetzeskonform, so ist die Verfolgung dieser Sachverhalte sache der entsprechenden Behörden. Als Privatperson hast Du, von Notstandserwägungen abgesehen, nicht das Recht selbst einzuschreiten. Die Zerstörung einer Fremden Drohne wäre somit zumindest Sachbeschädigung und somit ein Straftatbestand deinerseits. Eventuell könnte man Dir sogar einen Eingriff in den Luftverkehr vorwerfen.

Das Gesetz erlaubt die Zerstörung bzw. Beschädigung der Sache, hier der Drohne. Also abschiessen? Wer es tut, begeht einen Kardinalfehler. Zum einen muss gesehen werden, dass eine beschädigte oder sonst abgeschossene Drohne nicht zu kontrollieren ist – wenn die Drohne jemandem auf den Kopf fällt oder „quer fliegt“ und einen Verkehrsunfall verursacht ist der Schädiger in der Bredouille. Die Kosten können enorm sein, selbst wenn man im Recht ist. Dazu kommt die Problematik dass man sich irren kann, die Drohne etwa könnte plötzlich keine Kamera haben und man muss diskutieren, ob man einem berechtigten Irrtum unterlag. Hinzu kommt, dass man nachweislich mit dem abschiessen das erforderliche getan haben muss, es also kein milderes Mittel gegeben haben darf (§230 I BGB), was zu weiterem Streit führen kann. Daher mein Rat: Finger weg vom abschiessen.

Was darf man noch tun: Wegnehmen, das Gesetz sagt dies ausdrücklich und ist damit ein Rechtfertigungsgrund, der gegen einen Diebstahl (§242 StGB) spricht. Der Vorteil: Im Streitfall gibt es keine Beschädigungen, der Streitwert ist überschaubar und man kann immer noch mit einem Gespräch alles lösen. Wenn man eine Idee hat mit welchem Werkzeug es sich bewerkstelligen lässt verbleibt es damit beim „Einfangen“ der Drohne. Wer sich richtig verhält, hält dann ein Schild mit seiner Anschrift in die Kamera, damit der „Schädiger“ sich melden kann. Sodann bietet sich wieder der ordentliche Weg der Streitbeilegung.

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/drohnen-darf-man-fremde-drohnen-abschiessen-die-einen-unerlaubt-filmen/10527/

Nein, du darfst sie nicht abschießen. Auch wenn dir das Grundstück gehört, der Luftraum gehört dir nicht. Die Frage ist ob der Multicopter eine Kamera hat und in welcher Höhe er über dein Grundstück Fliegt. Unser Nachbarsjunge fliegt auch mit einem Multicopter ohne Kamera. Also lassen wir ihm den Spaß. Bevor ich die Polizei rufe, wie die meisten hier raten, würde ich höflich mit den Piloten reden das es dich stört. Die Polizei hat schon genug zu tun und mache Konflikte lassen sich auch ohne Polizei regeln. Selbst ist der Mann. Dein Nachbar darf Luftaufnahmen von seinem eigenen Grundstück machen, solang der Luftraum nicht gesperrt ist. Auf den Fotos erkennt man auch die Nachbargrundstücke. Ein verantwortungsvoller Pilot wir vor den Flug seine Nachbarn informieren. So wird es von den meisten Copter Piloten gehandhabt.

Nein, Du kannst aber die Polizei rufen

DanielNord 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 05:20

Ich wohne in Süd-Ost Bayern auf dem Land.  Kleines Städtchen. 10000 Einwohner und keine Polizei. Die nächste wäre in  Altötting oder Burghausen. Das bringts also nicht.

Sehe aber jetzt weiter unten ähnliche Fragen und Antworten die wurden bei der Fragestellung nicht gezeigt.

Danke