Tonaufnahmen von Lärm in Nachbarwohnung legal oder verboten?
Ich wohne in einem Wohnheim und es gibt in einer der Wohnungen massive Lärmbelästigung fast Rund um die Uhr. Wenn ich selbst zum Personal gehe heisst es oft lapidar "wenn wir nachschauen oder nach dem Rechten schauen ist es meistens still". Um den Sachverhalt und meine Glaubwürdigkeit nachzuweisen habe ich nun vom Hausflur aus einmal eine Tonaufnahme angefertigt damit ich mal einen Nachweis habe dass es tatsächlich solche heftigen Zustände sind. Seitens der Heimleitung wurde mir jetzt mitgeteilt dass es unzulässig und möglicherweise sogar strafbar ist eine solche Aufnahme anzufertigen.
Meine Frage: Wenn der Lärm so laut ist dass man alles im Hausflur richtig laut hört und es einfach nur -sagen wir- zusammenhangsloses Schreien und Heulen ist ohne dass man dabei private oder vertrauliche Gesprächsinhalte mit aufnimmt, ist esdann zulässig von einem Hausflur (der ja eigentlich ein öffentlicher Raum ist?) Aus Tonaufnahmen anzufertigen mit der Zielführung, einen Nachweis für die unzumutbare Lärmbelästigung zu erbringen oder ist es tatsächlich verboten, in einem Hausflur nach aussen dringenden massiven Lärm aufzunehmen?
7 Antworten
Es ist grundsätzlich verboten, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anzufertigen, wenn sie es nicht wissen. Das ist hier der Fall. Siehe §§ 201, 201a Strafgesetzbuch.
Eine legale Möglichkeit wäre, bei der Polizei oder dem Ordnungsamt eine Anzeige wegen Ruhestörung zu machen. Wenn dann keine Ruhe eintritt oder der Lärm bestritten wird, kann in einen Verfahren ggf. eine Lärmpegelmessung durchgeführt werden, die nicht den Inhalt des Lärms aufzeichnet. Die wäre gerichtsverwertbar und auch erlaubt.
Die Aufnahme selbst ist nicht verboten.
Bei einem Prozess könnte allerdings die Verwertung abgelehnt werden.
Desweiteren ist eine Puplizierung nicht zulässig.
Eine solche Aufnahme ist legal.
Egal was andere obrigkeitshörige Untertanen erzählenm.
Wenn die Nachbarn so laut sind, dass man sie gut und störend in der eigenen Wohnung hören kann, dann ist das KEIN "nichtöffentlich" gesprochenes Wort.
Wenn sie rumschreien etc..
Ich würde nicht nur eine Tonaufnahme anfertigen, sondern ein Video.
Darin sieht man dann wo die Aufnahme gemacht wurde.
Also z.B. nicht gleich vor deren Türe.
Es ist allgemein verboten oder besser nicht verboten sondern vor gericht nicht verwertbar. Was meinst du wohl warum an jedem geschäft steht das der Laden Videoüberwacht wird? Sobald du so einen Laden betrittst gibst du dein einverständnis dazu das so ein band vor gericht verwendet werden darf.
Würde sagen das aufnehmen ist niemals verboten. Kommt darauf an was man mit den aufnahmen macht. vor Gericht ist das zwar kein Beweismittel aber dazu kommt es ja bestimmt nicht. Ich würde mich weiter beschweren, beim personal oder bei höheren instanzen. oder mit der Person reden die den lärm verursacht wenn das sinn macht.