Tonaufnahmen von Lärm in Nachbarwohnung legal oder verboten?

7 Antworten

Es ist grundsätzlich verboten, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anzufertigen, wenn sie es nicht wissen. Das ist hier der Fall. Siehe §§ 201, 201a Strafgesetzbuch.

Eine legale Möglichkeit wäre, bei der Polizei oder dem Ordnungsamt eine Anzeige wegen Ruhestörung zu machen. Wenn dann keine Ruhe eintritt oder der Lärm bestritten wird, kann in einen Verfahren ggf. eine Lärmpegelmessung durchgeführt werden, die nicht den Inhalt des Lärms aufzeichnet. Die wäre gerichtsverwertbar und auch erlaubt.

Die Aufnahme selbst ist nicht verboten.
Bei einem Prozess könnte allerdings die Verwertung abgelehnt werden.

Desweiteren ist eine Puplizierung nicht zulässig.

Eine solche Aufnahme ist legal.
Egal was andere obrigkeitshörige Untertanen erzählenm.
Wenn die Nachbarn so laut sind, dass man sie gut und störend in der eigenen Wohnung hören kann, dann ist das KEIN "nichtöffentlich" gesprochenes Wort.
Wenn sie rumschreien etc..

Ich würde nicht nur eine Tonaufnahme anfertigen, sondern ein Video.
Darin sieht man dann wo die Aufnahme gemacht wurde.
Also z.B. nicht gleich vor deren Türe.

Es ist allgemein verboten oder besser nicht verboten sondern vor gericht nicht verwertbar. Was meinst du wohl warum an jedem geschäft steht das der Laden Videoüberwacht wird? Sobald du so einen Laden betrittst gibst du dein einverständnis dazu das so ein band vor gericht verwendet werden darf.

Würde sagen das aufnehmen ist niemals verboten. Kommt darauf an was man mit den aufnahmen macht. vor Gericht ist das zwar kein Beweismittel aber dazu kommt es ja bestimmt nicht. Ich würde mich weiter beschweren, beim personal oder bei höheren instanzen. oder mit der Person reden die den lärm verursacht wenn das sinn macht.