Tonaufnahmen von Lärm in Nachbarwohnung legal oder verboten?
Ich wohne in einem Wohnheim und es gibt in einer der Wohnungen massive Lärmbelästigung fast Rund um die Uhr. Wenn ich selbst zum Personal gehe heisst es oft lapidar "wenn wir nachschauen oder nach dem Rechten schauen ist es meistens still". Um den Sachverhalt und meine Glaubwürdigkeit nachzuweisen habe ich nun vom Hausflur aus einmal eine Tonaufnahme angefertigt damit ich mal einen Nachweis habe dass es tatsächlich solche heftigen Zustände sind. Seitens der Heimleitung wurde mir jetzt mitgeteilt dass es unzulässig und möglicherweise sogar strafbar ist eine solche Aufnahme anzufertigen.
Meine Frage: Wenn der Lärm so laut ist dass man alles im Hausflur richtig laut hört und es einfach nur -sagen wir- zusammenhangsloses Schreien und Heulen ist ohne dass man dabei private oder vertrauliche Gesprächsinhalte mit aufnimmt, ist esdann zulässig von einem Hausflur (der ja eigentlich ein öffentlicher Raum ist?) Aus Tonaufnahmen anzufertigen mit der Zielführung, einen Nachweis für die unzumutbare Lärmbelästigung zu erbringen oder ist es tatsächlich verboten, in einem Hausflur nach aussen dringenden massiven Lärm aufzunehmen?
7 Antworten
Es ist grundsätzlich verboten, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Personen anzufertigen, wenn sie es nicht wissen. Das ist hier der Fall. Siehe §§ 201, 201a Strafgesetzbuch.
Eine legale Möglichkeit wäre, bei der Polizei oder dem Ordnungsamt eine Anzeige wegen Ruhestörung zu machen. Wenn dann keine Ruhe eintritt oder der Lärm bestritten wird, kann in einen Verfahren ggf. eine Lärmpegelmessung durchgeführt werden, die nicht den Inhalt des Lärms aufzeichnet. Die wäre gerichtsverwertbar und auch erlaubt.
Nein, man darf immer noch Beliebig Menschen in der Öffentlichkeit filmen und fotografieren.
Zum einen innerhalb des Paoramas (sie sind Beiwerk, auch wenn man heute bei 20MP ein scharfes Portrait freistellen könnte....), zum anderen ganz gezielt eine Person.
Detektive machen genau das legal, und nein, die haben keine Sonderrechte.
Es darf nur nicht einfach so VERÖFFENTLICHT werden.
Allerdings würde es reichen das Gesicht unkenntlich zu machen.
Google Stret View hatte es übrigens freiwillig gemacht, denn deren Fotos fallen unter die Panoramafreiheit.
Trotz der Unkenntlichmachung könnte man noch den Namen der Person drunter schreiben.
Grundsätzlich auch, wenn es sich um einen Richter handelt, der gerade aus dem Puff kommt.....
Wen man ohne EInschränkung fotografieren und veröffentlichen darf, sind Polizisten im Dienst.
Ja, man darf sich sogar heimlich vor Wachen auf die Lauer legen, und alle Polizisteh abfotografieren und ins Internet stellen.
Hat ein gericht noch geurteilt.
Z.B. um eine Datenbank zu erstellen.
Wie "Wikipedia" (deren Software ist ja frei), aber Bürger setzen jeweils einenEIntrag pro Polizistengesicht ein, und als erste ANgabe auch die Wache.
Andere die die Person erkennen können den Namen etc. ergänzen.
aber was wäre dann zB wenn man im Urlaub etwas filmt, beispielsweise von einem Schiff aus und es stehen Leute daneben oder generell ist es doch oft der Fall dass gerade im privaten Bereich Leute Aufnahmen oder Videos anfertigen und es stehen irgendwelche Leute in der Nähe und deren Gespräche sind dann mit drauf? Gilt dieses Verbot denn tatsächlich für öffentliche Räume auch? Beispielsweise dürften doch dann auch bei Unfällen oder ähnlichem nicht mal Hilfeschreie oder Schreckensschreie aufgenommen werden, alles wäre verboten?
Die Aufnahme selbst ist nicht verboten.
Bei einem Prozess könnte allerdings die Verwertung abgelehnt werden.
Desweiteren ist eine Puplizierung nicht zulässig.
Notfalls macht man davon eine Abschrift, oder stellt das Geschrei nach.
Das darf man dann Veröffentlichen.
Auch mit Angabe des Namen und Adresse der Person(en) ist eigentlich nicht illegal.
Aber auch hier der Hinweis, wir leben nicht in einem perfekten Rechtsstaat, und wenn die wollen, dann "interpretieren" die sich was zusammen...
http://blog.justizfreund.de/frank-fasel-ehemaliger-richter-am-lg-stuttgart-tiefer-ekel-vor-richterkollegen-suddeutsche-zeitung-9-april-2008/
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben
müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen".
Eine solche Aufnahme ist legal.
Egal was andere obrigkeitshörige Untertanen erzählenm.
Wenn die Nachbarn so laut sind, dass man sie gut und störend in der eigenen Wohnung hören kann, dann ist das KEIN "nichtöffentlich" gesprochenes Wort.
Wenn sie rumschreien etc..
Ich würde nicht nur eine Tonaufnahme anfertigen, sondern ein Video.
Darin sieht man dann wo die Aufnahme gemacht wurde.
Also z.B. nicht gleich vor deren Türe.
Es ist allgemein verboten oder besser nicht verboten sondern vor gericht nicht verwertbar. Was meinst du wohl warum an jedem geschäft steht das der Laden Videoüberwacht wird? Sobald du so einen Laden betrittst gibst du dein einverständnis dazu das so ein band vor gericht verwendet werden darf.
Würde sagen das aufnehmen ist niemals verboten. Kommt darauf an was man mit den aufnahmen macht. vor Gericht ist das zwar kein Beweismittel aber dazu kommt es ja bestimmt nicht. Ich würde mich weiter beschweren, beim personal oder bei höheren instanzen. oder mit der Person reden die den lärm verursacht wenn das sinn macht.