Unterhalt leisten als Rentner?

7 Antworten

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Deine Frage lässt sich leider nicht beantworten, weil Du Deine Rentenhöhe nicht benannt hast. Wenn Du nicht mehr wie 800 Euro Rente beziehst, musst Du nichts bezahlen. Wenn Du 1200 Euro Rente bekommst und z.Beispiel ca. 340 Euro lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlen müsstest, wärest Du dieses Geld los. Wenn Deine Exfrau 5000 Euro Netto verdient, so bezahlst Du trotzdem. Das Du vielleicht Flaschen sammeln musst, um genug selbst zu Essen zu haben, würde den Damen, die hier geantwortet haben, nur ein müdes Lächeln kosten. Leider lassen die Gesetze so etwas zu. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Hier mal einen Auszug aus der WikiMANNia : Das Unterhaltsmaximierungsprinzip gilt ausschließlich für Männer und nicht für den Gesetzgeber, der sich elegant aus seiner eigenen staatlichen Verantwortung zieht. Wenn der Gesetzgeber leistungspflichtig ist, dann geht es nicht mehr um das Kindeswohl, sondern nur noch um die Minimierung der Ausgaben. Der Staat gefährdet sogar das Kindeswohl, denn er hat noch einen weiteren Leckerbissen auf Lager. Bezieht die alleinerziehende Mutti Hartz IV, dann werden Kindesunterhalt und Kindergeld als Einkommen gewertet, was zur Folge hat, dass beides auf den Hartz-IV-Satz der bedürftigen Dame angerechnet wird. Das heißt nichts anderes, dass der gezahlte Kindesunterhalt zweckentfremdet für den Bedarf der Mutter verwendet wird. Das dürfte ein glatter Betrug sein, aber der Staat zeigt sich nicht selbst an und niemand muss sich für diesen Betrug verantworten, geschweige denn ins Gefängnis gehen. Der Schluß daraus: "Dem deutschen Staat ist das Kindeswohl egal."

babacom 
Beitragsersteller
 03.05.2014, 18:40

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Es ist eben nicht Jedem vergönnt, vorurteilsfrei in dieser Beziehung zu sein. Deine Einschätzung ist mir nicht fremd.... Gott sei Dank ist meine Frau erheblich jünger als ich und sie verdient gut mit dazu, so daß wir nicht am Hungertuch nagen werden. Das alles spielte bei meiner Frage aber keine Rolle. Ich muss als angehender Rentner eben alle Facetten meines kommenden Ruhestandes beleuchten, damit es kein böses Erwachen gibt ( ich habe noch maximal 5 Jahre Zeit ). Dass meine Fragen einige " Muttertierchen " auf den Plan rufen sollte, war mir von Vornherein klar, aber Gott liebt die Gelassenen und ich liebe meine Tochter.....

Warum glaubst du als Rentner deine Unterhaltspflichten vergessen zu dürfen?

Es ist deine Tochter ........... dein eigenes Fleisch und Blut, selbst wenn der Kontakt zwischen euch nicht sonderlich innig und lose ist, wird sich das nicht ändern wenn du ihr jetzt auch noch nen Preisschild um den Hals hängst und den Geldhahn zudrehst.

Wenn du mal ohne sie sterben willst, mit solchen Gedanken bist du auf dem richtigen Weg.

OfG

auchmama  06.04.2014, 16:43
Wenn du mal ohne sie sterben willst, mit solchen Gedanken bist du auf dem richtigen Weg.

Wie wahr wie wahr!

Und ausgesprochen leid tun mir die Kinder, deren Eltern ihnen gar nicht die Möglichkeit geben, die eigenen Eltern wirklich kennen zu lernen :-/

Introvertiert84  06.04.2014, 22:40
@auchmama

Eigene Erfahrung mit meinem Erzeuger, der wird seinen Lebensabend ohne mich verleben müssen.

Den Erbpflichtanteil werd ich - egal wie hoch er ausfällt - karitativ spenden, dann macht der Kerl wenigstens einmal etwas Gutes, wenn auch erst nach seinem Leben.

Für mich ist er vor 16 Jahren gestorben.

auchmama  07.04.2014, 00:06
@Introvertiert84

Ja, für manche Kids wäre es ganz sicher einfacher, sie könnten gleich eine Halbwaisenrente beantragen!

Diese emotionale Belastung und Bürde braucht kein Mensch!

Ich kann Dich sehr gut verstehen und wünsche Dir alles erdenklich Gute ;-)

Ja, sofern es sich noch um die Erstausbildung handelt.

Introvertiert84  06.04.2014, 16:36

Das hat nix mit seinem Ruhestand zu tun ... wenn es nicht die erste Ausbildung wäre, wäre er jetzt schon nicht mehr unterhaltspflichtig.

Als Elternteil ist man zum Unterhalt bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit oder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes verplfichtet.

Das und nur das sind die Kriterien.

Ja, natürlich. Rentner sein schützt nicht vor Unterhaltszahlungen.

Dürfen Sie, und wenn die Rente nicht reicht, dürfen Sie auch einen Nebenjob annehmen, um Ihrer Pflicht nachkommen zu können.