Tierhaltung - nachträglich verboten?
Guten Tag, seit 7 Monaten wohnen wir nun in unserer neuen Wohnung. Als ich die Aneige las, stand nichts von Tierhaltung dabei. Ich habe gefragt, ob WOHUNGSKATZEN erlaubt sind, wenn ja, würde ich mir die Wohnung gerne einmal ansehen (diese Email ging direkt an den Vermieter). In insgesamt 3 Gesprächen wurden die zwei Katzen erwähnt. Es wurde seitens der Vermieter gefragt, ob sich diese ausdrücklich in der Wohnung aufhalten würden. ob sie Möbel und Wände zerkratzen würden. Natürlich nicht und wenn, ist das doch unsere Sache, wir müssen die Wohnung eh wieder in renoviertem ustand übergeben.
Nun haben wir folgenden Brief erhalten: bei Abschluss des Mietvertrages am XX, wurde die Tierhaltung im Absatz xx ausdrücklich untersagt mit Ausnahme von Kleintieren. Wir werden aufgefordert, unsere Katzen, die man am Fenster gesichtet hat, zu "entfernen". Allerdings haben wir folgendes im Mietvertrag stehen:
1.Haustierhaltung (siehe § 13) ist untersagt mit Ausnahme von Kleinvögeln und Aquarien/Zierfische. Die zwei vorhanden Wohnungskatzen werden akzeptiert insoweit diese in der Wohnung bleiben.
Können uns die Vermieter nachträglich die Katzen verbieten? Sie machen keinen Lärm, befinden sich ausschließlich in der Wohnung und haben auch nichts kaputt gemacht.
Vielen Dank
12 Antworten
habt ihr ein extra schriftstueck bekommen, oder es irgendwo schriftlich festgehalten, das die katzen erlaubt sind? wenn nicht ist es leider schwer nachzuweisen.... denn muendlich ist halt nix wert. Ne Mail wuerde ja schon reichen.
Was stand denn genau im Mietvertrag? Garnix zu dem Thema?
Es ist so, wenn eine Katzenhaltung erlaubt wurde, darf die erlaubniss nur dann wieder zurueckgezogen werden, wenn deine Katzen z.B. die Nachbarn nerven, also stinken, schreien oder das treppenhaus beschmutzen. nur weil man die katzen am fenster sieht muss man die nicht weggeben.
Wehre dich auf jeden fall gegen den Beschluss und suche dir im Notfall eine neue Wohnung (vielleicht reicht auch schon die drohung).. denn das will dein vermieter sicher auch nicht, weil er dann nix mehr verdient.
wenn das genauso im vertrag steht und deine katzen wirklich nur in der wohnung bleiben musst du dir keine sorgen machen. sprech deinen vermieter doch mal drauf an, wieso er etwas, was im vertrag steht, verbieten will... mal schauen was da fuer ne ausrede kommt :-D
Wenn das so im Mietvertrag steht, dann können die Vermieter das auch nicht mehr nachträglich umändern!
Wenn im Mietvertrag steht das ihr die 2 Katzen im Haus halten dürft können die Vermieter eig nichts daran ändern. Ich würde evtl. aber versuchen den "Streit" zu schlichten und eine Vereinbarung zu treffen damit sie euch nicht rauswerfen oder ähnliches
dem schreibst du freundlich zurück dass die katzen gestattet wurden und legst ne kopie(!) des mietvertrags, den du sehr gut aufheben soltlest falls es da streit gibt, bei. zusammen mit dem vermerk dass es sich um die besagten beiden gestatteten katzen handelt.
Können uns die Vermieter nachträglich die Katzen verbieten?
Nein, Ihr habt eine gültige Vereinbarung geschlossen und solange die Bausubstanz nicht gefährdet ist oder eine Geruchsbelästigung besteht, kann er es nicht nachträglich verbieten.
Wir werden aufgefordert, unsere Katzen, die man am Fenster gesichtet hat, zu "entfernen". Allerdings haben wir folgendes im Mietvertrag stehen:
1.Haustierhaltung (siehe § 13) ist untersagt mit Ausnahme von Kleinvögeln und Aquarien/Zierfische. Die zwei vorhanden Wohnungskatzen werden akzeptiert insoweit diese in der Wohnung bleiben.
Das ist eine gültige Klausel und die besteht solange wie Ihr in der Wohnung wohnt.
Eigentlich ist die Klausel nicht rechtens denn da steht nur was von kleinvögeln und Fischen. Auch Kaninchen und Co. eben Kleintiere darf ein Vermieter nicht verbieten. Dennoch hast du natürlich recht. Er hat die Katzenhaltung erlaubt und kann sie nicht so einfach verbieten
Hallo, also ich hatte zuvor ja gefragt, bevor es überhaupt zu einer Besichtigung kam. Dann, als sie uns die Wohnung angeboten haben, haben wir darüber gesprochen "beim ersten Kennenlernen" und dann hat sie mir vorab den Mietvertrag geschickt wo so festgehalten wurde. 1. Haustierhaltung (siehe § 13) ist untersagt mit Ausnahme von Kleinvögeln und Aquarien/Zierfische. **Die zwei vorhanden Wohnungskatzen werden akzeptiert insoweit diese in der Wohnung bleiben. **
Wir haben genau die 2 Katzen, die wir auch angegeben haben. Noch dazu haben unseren "Nachbarn" obendrüber auch Katzen. Da die Fenster tagsüber geschlossen sind wenn wir nicht da sind, kann man die Katzen auch nicht hören. Wir waren vollkommen baff als heute dieser Brief kam.