Wie kann ich meinen Vermieter von der Katzenhaltung überzeugen?

7 Antworten

Bring deiner Katze bei deinem Vermieter einen Geschenkkorb an die Tür zu bringen mit einem Schild um den Hals auf dem da steht: ,,Darf ich bitte hier bleiben ? :(‘‘

Da kann kein Vermieter widerstehen, glaub mir.

schelm1  04.09.2018, 15:57
Da kann kein Vermieter widerstehen, glaub mir.

Stimmt! Der gesetzestreue Vermieter wird die Katze samt Korb beim Fundbüro der Stadt oder Gemeinde abgeben, die ihrerseits das Tier dann im Tierheim unterbringt.

Einfach reden kann helfen.

Einfach gegen den Willen des Vermieters anschaffen bringt nichts als Ärger!

Wenn Du es drauf ankommen lassen willst: Der Vermieter darf die Haltung von Katzen gar nicht pauschal ("grundlos") verbieten - siehe: https://news.immowelt.de/n/1517-hunde-und-katzen-in-der-mietwohnung-bgh-kippt-haustierverbot.html

Er müsste begründen, warum/wie sich andere Mieter gestört fühlen. Allerdings ist "drauf ankommen lassen" natürlich vor allem für das Tier sehr bitter, wenn er dann doch einen Grund finden sollte - wobei ich das gerade bei einer Katze schon schwierig finde - eine Allergie bei einem anderen Mieter vielleicht..?

Aber Du könntest ihn ja mal freundlich drauf ansprechen, was denn seine Gründe sind und ja nachdem wie das Gespräch läuft ganz freundlich erwähnen, dass ein generelles Verbot ja unzulässig wäre... Vielleicht denkt er ja drüber nach und ihr kommt zu einem freundlichen Einverständnis.

schelm1  04.09.2018, 15:55
was denn seine Gründe sind und ja nachdem wie das Gespräch läuft ganz freundlich erwähnen, dass ein generelles Verbot ja unzulässig wäre...

Der kluge Vermieter wird auf den Mietvertrag verweisen, der ja kein grundsätzliches Verbot der Haustierhaltung vorsieht, indem Kleintiere, wie z..B. Zierfische oder Vögel gehalten werden dürfen und lediglich die Haltung von Katzen und Hunden der Zustimmung durch den Vermieter bedarf.

Bei Katzen hat der Vermieter hier nichts zu melden, solange durch die Tiere keine Belästigung der anderen Mitbewohner oder eine nachhaltige Beschädigung der Immobilie erfolgt (z.B. Urin).

Allerdings kannst Du Dich dann auf Ärger mit dem Vermieter gefasst machen, denn der kann auch jederzeit zu Mitteln greifen, die sich in der rechtlichen Grauzone befinden oder schwer nachweisbar sind.

Es gibt auch Vermieter, die ein Herz für Tiere haben. Ich meinem Haus hat jetzt das erste Mal seit Jahrzehnten die Anzahl der Kinder die Anzahl der Haustiere überrundet und ehrlich gesagt – das sage ich als Vater – waren die Tiere alle sehr viel ruhiger.

😆😆😆

schelm1  04.09.2018, 15:51
@MarkusGenervt
Allerdings kannst Du Dich dann auf Ärger mit dem Vermieter gefasst machen, denn der kann auch jederzeit zu Mitteln greifen, die sich in der rechtlichen Grauzone befinden oder schwer nachweisbar sind.

Wozu solch seltsame nebulöse Meinung, wenn sich Mieter und Vermieter schlicht an die gesetzlich zulässigen vertraglichen Vereinbarungen halten?

MarkusGenervt  04.09.2018, 15:54
@schelm1

Weil sich Vermieter hier gerade in puncto Haustierhaltung nie an Recht und Gesetz halten, wenn sie es generell verbieten!

schelm1  04.09.2018, 16:02
@MarkusGenervt

Was wollen Sie denn mit solchen pauschalen und nichts zu begründenden "Allgemeinplätzen" belegen?

Werden Sie einfach konkret und man kann Ihnen konkret Ihre falche Ansicht widerlegen!

MarkusGenervt  04.09.2018, 16:30
@schelm1

Was erwartest Du? Eine Liste aller Gerichtsurteile?

Die kannst Du Dir selbst raussuchen. Dafür sind sie öffentlich zugänglich.

DesiK9712  04.09.2018, 13:38

Auch Allergien der anderen Mieter im Haus dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Hier gilt die Einzelfallbewertung. MfG

MarkusGenervt  04.09.2018, 13:53
@DesiK9712

Ja, aber dann muss da schon jemand superallergisch reagieren, denn bei geschlossener Wohnungstür kommen auch keine Allergene in den Hausflur. Das wäre schon wirklich ein sehr spezieller Sonderfall und derjenige könnte sich dann auch draußen nicht mehr ohne Atemschutz aufhalten.

Bei Freigängern im Hausflur sieht es natürlich anders aus.

DesiK9712  04.09.2018, 13:56
@MarkusGenervt

Kommt ja auch auf Jahreszeit und Katze an. Wir haben zb zwei Birmas in reiner Wohnungshaltung. Trotzdem machen die 2x im Jahr einen Fellwechsel durch (wenn auch nicht so krass wie Freigänger) und wenn man da 1x kuschelt könnte ich eine 3. Katze stricken. Wenn ich so aus der Wohnung gehe, verteile ich Unmengen an Haaren im Flur.

Aber ich will nicht diskutieren, bin gegen das Verbot von Haustieren im Allgemeinen (mit besonderem Grund sehe ich das ein, aber nur weil "Katzen doof sind" und "alle Hunde bellen" ist das nur Banane).

sarahxxdll 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 15:37
@DesiK9712

Es ist die einzige Wohnung. Das Rest des Hauses bewohnen die Vermieter selbst

MarkusGenervt  04.09.2018, 15:50
@sarahxxdll

Oh, Mann! Das gibt dann richtig Ärger!

Den Scheıß hatte ich auch mal. Am Anfang bewohnte noch der Ex-Mann mit den Kindern der Eigentümerin das Haus und da war es kein Thema. Doch irgendwann hat sie dann alle rausgeschmissen und ist selbst eingezogen und PATSCH hatte ich eine Räumungsklage wegen Eigenbedarfs am Hintern.

Ich hätte das vor Gericht durchfechten können, denn der Eigenbedarf war ganz klar Schwachsinn. Die Einliegerwohnung war schon lange vorher als solche Angemeldet und wurde auch hinterher wieder vermietet. Aber ich kann mir solche Terror-Vermieter auch ersparen.

Schieß Dir nicht selbst ins Knie! Such Dir was Anderes!

Ich hatte danach auch eine bessere Wohnung gefunden mit einem netten und hilfsbereiten Vermieter und Mitbewohnern, die mir wirklich ans Herz gewachsen sind.

Zieh NIEMALS in ein Haus ein, in welchem der Vermieter oder Eigentümer auch wohnt oder auch nur sein Büro hat! Da hast Du immer Vermieter-Terror – wegen jeden Schwachsinn! Ich hab das ganze schon dreimal mitgemacht. Nie, nie, niemals wieder!

Wenn du nur EINE Katze hältst, muss der Vermieter eine überaus gute Begründung liefern, warum es nicht sein könne. Die Haltung EINER Katze bedeutet den normalen Gebrauch einer Mietsache.

Zudem kommt es auch noch auf die Formulierung im Mietvertrag an.

Pauschal dürfen Hunde und Katzen nicht verboten werden.

Es sei denn Mehrzahl von Katzen, aber nicht eine generell.

https://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/katzenhaltung-in-der-wohnung-was-ist-gemaess-mietrecht-erlaubt

schelm1  04.09.2018, 15:46

Ein gefährlicher und falscher Rat für den scheinbar unbedarften Mieter, den diese Antwort teuer zu stehen kommen könnte!

Mandrinio  04.09.2018, 15:53
@schelm1

Ein sehr sinnloser Einwand, wie willst du das denn begründen?

schelm1  04.09.2018, 15:59
@Mandrinio

Lesen den von Ihnen eingebrachten Fachbeitrag mit Verstand und Sie werden begreifen und selber verstehen!