5 Tiere in eine GAG Wohnung?
Vor kurzem war ich mit auf eine Geburtstagsfeier. Plötzlich sah ich, dass die Frau 5 Tiere in ihrem Haushalt hält 2 große Hunde und 3 Katzen. Soweit ich richtig sah war es eine 3 Zimmerwohnung 60 Quadratmeter. Ihre Wohnung ist von der GAG und da haben die Vermieter doch bestimmte Vorschriften was Tierhaltung betrifft? Als ich die Frau fragte ob der Vermieter das erlaubt, sagte sie mir der Vermieter würde nur von einem Hund wissen. Die anderen 3 Katzen und der 2. Hund wisse ihr nicht. Was kann in dem Fall passieren, sollte der Vermieter das raus finden dass sie statt 1Tier 5 Tiere hält? Ich meine 5 Tiere ist schon etwas viel für eine 60 Quadratmeter Wohnung. Ich weis die Rasse der 2 Hunde nicht aber habe mal ein Foto aus dem Internet gegoogelt wie sie c.a aussehen.
5 Antworten
Was kann in dem Fall passieren, sollte der Vermieter das raus finden dass sie statt 1Tier 5 Tiere hält?
Entweder der Vermieter gestattet es oder er fordert die Abschaffung.
Wohnt die Frau ohne weitere menschliche Mitbewohner in der Wohnung?
Dann mag es ihr vielleicht so gefallen. Ob es den Tieren so gefällt ist eine andere Frage. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass diese Art der Tierhaltung in einer Wohnung, die für Menschen gemacht ist, so ganz ohne Folgen für die Wohnung selbst bleiben wird.
Da die Frau längst vernünftige Grenzen überschritten hat, ist fraglich, ob es auch in Zukunft bei 5 Tieren bleiben wird oder ob nicht noch einige dazu kommen werden. Aber alles das ist ihre Sache und die der Vermietgesellschaft.
Die Vermietgesellschaft wird schon einschreiten, wenn sie von dieser umfangreichen Tierhaltung erfährt. Zunächst würde sie wohl eine Abmahnung erhalten mit der Aufforderung, vier der fünf Tiere abzuschaffen, da sie ohne Wissen und Genehmigung gehalten werden und wenn sie die Tiere behält, wird vermutlich sehr bald die fristlose Kündigung folgen.
Es steht jedoch nicht unter Strafe, 5 Tiere in einer Wohnung zu halten, so lange es den Tieren gut geht. Als Außenstehende/r gibt es also auch keinerlei Anlass, die Frau zu melden oder sonst was zu unternehmen, weil es eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieterin ist, die niemanden sonst was angeht, der nicht in irgend einer Weise betroffen ist.
Wenn die Hunde genug Auslauf bekommen, alle Tiere gepflegt und gut genährt sind, sehe ich kein Problem.
Was passiert, wenn der Vermieter das herausfindet, weiß keiner.
Ich hoffe, Du hast nicht vor, Sie zu denunzieren?
Kommt mir auch so vor.
Sicherlich hätte sich längst jemand beschwert, wenn dem tatsächlich so wäre. Anscheinend stören die Tiere niemanden.
Es gibt nämlich tatsächlich Tierbesitzer, die Ihre Tiere gut erzogen haben und sich gut um Sie kümmern
@sabbelist. Und immer wird es Leute geben, die sich an den Tieren anderer stören, weil sie keine Tiere mögen. Auch dann noch wenn sie die ( die Katzen) im Normalfall noch nicht mal sehen.
Das mag stimmen. Solange sich Mitmieter aber nicht beschweren, ist alles ok. Dann kommen aber solch Außenstehende, wie die Fragestellerin, die sich einmischen, und im schlimmsten Fall sogar anschwärzen, obwohl kein Grund dazu besteht.
Und wo ist jetzt dein Problem? Willst du die Frau anschwärzen?
Das ist vielleicht etwas mehr an Tieren aber noch vertretbar.
Wenn du nicht der Vermieter bist geht dich das auch gar nichts an.
Im schlimmsten Fall muss sie ein Tier abgeben. Keine Ahnung was im Vertrag steht.
@Malavatica:
Du schreibst:
Das ist vielleicht etwas mehr an Tieren aber noch vertretbar.
Also bitte, eine Wohnung ist kein Stall.
Eine solche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus würde ggf. bedeuten, dass plötzlich mehrere Mieter sich nicht nur ein Tier, sondern einen halben Zoo anschaffen.
Das geht niemals durch.
Manche Leute haben eben gerne mehr Tiere als nur eins. Solange das kein animal hording wird ist das Privatsache. Alles in Maßen. Mir persönlich wäre das zuviel.
naja, ich finde einen Hund in einer 60qm wohnung schon zuviel. aber warum interessiert es dich, was in fremden wohnungen so los ist?
Dabei sieht man nur das Tierwohl, aber nicht das der übrigen Hausbewohner und das Haus an sich.
Die Wohnungsgesellschaft sieht das sicher anders.