Tiefgaragenstellplatz auf Arbeit steuerlich absetzen und wo muss ich das eintragen?
Aufgrund der prekären Parkplatzsituation muss ich an meiner neuen Arbeitsstelle gezwungenermaßen einen Tiefgaragenstellplatz für 46 €/Monat anmieten. Wo muss ich das auf der Steuererklärung angeben? Mit dem Weg zur Arbeitsstätte kann das nicht abgedeckt sein, denn es heißt ja Entfernungspauschale und nicht All-inclusive-Pauschale. Danke für hilfreiche Antworten!
3 Antworten
Parkplatzkosten sind in der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung-Arbeitsstelle schon eingerechnet.
Es handelt sich bei der Entfernungspauschale sehr wohl um eine "All inclusive" Pauschale. Eben alles was mit der Fahrt in direktem und indirektem Zusammenhang steht.
Frag am besten deinen Arbeitgeber, ob er den Parkplatz nicht für dich mietet.
Er zahlt dir vom Bruttolohn die 46 Euro weniger, was bei dir netto immer weniger ausmacht.
Er spart sich den kompletten AG Anteil und auch deine Sozialabgaben werden weniger.
So habt ihr beide was davon.
Du weniger Kosten und die echte Steuerersparnis schon im voraus.
Er spart durchs Mieten des Parkplatz die dazugehörigen AG Anteile am Arbeitslohn und kann die 46 Euro normalerweise auch noch Gewinnmindernd als BA absetzen.
Vielleicht ist es so viel, dass dein Arbeitgeber dir den Parkplatz sogar komplett aus seiner Tasche zahlt.
Übrigens für die nächste Gehaltserhöhung auch interessant. Dazu noch steuerfrei Benzin Zuschuss.
Da lässt sich einiges einsparen.
Na denen lässt sich doch leicht argumentieren, dass du mit deiner Lösung dem Arbeitgeber WENIGER kostest, als der Radfahrer.
Du sparst ihm seinen Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungsabgaben und er kann den Stellplatz als Betriebsausgabe zu 100% geltend machen. Du sparst ihm so auch noch zusätzliche Einkommensteuer.
Jetzt zahlt der AG für 46 Euro Netto-Lohn an dich nochmal etwa 46 Euro Abgaben.
Zahlt er den Stellplatz, spart er diese weiteren 46 Euro Abgaben und zusätzlich dazu nochmal bis zu 23 Euro Einkommensteuer.
Dazu bekommt er 19% Vorsteuer aus der Parkplatzmiete über die Umsatzsteuer zurück. 8,74 Euro
Also mit dem Parkplatz spart der AG
46 Euro Abgaben
23 Euro ESt
8,74 Euro USt
Insgesamt spart sich dein AG fast 78 Euro Kosten wenn er den Parkplatz für 46 Euro mietet.
Außerdem ja auch noch den Lohnanteil den er dir dafür weniger gibt.
Er hat 46 Euro mehr Ausgaben.
Er hat 78 Euro Einsparungen
Um den "Gewinn" gerecht zu teilen müsste der AG etwa 25 Euro vom Bruttolohn kürzen. Dann reduzieren sich seine Ersparnisse auf etwa genau diese 46 Euro.
Beide, du und dein AG gewinnen.
Habe mit AG gesprochen und er lehnt ab wegen des geldwerten Vorteils dort würde es Probleme mit dem Finanzamt geben....???
Leider sind die Kosten für den Parkplatz in der Entfernungspauschale bei den Werbungskosten inbegriffen....:-(
Bist du da ganz sicher?
Vielen Dank, werds mal ansprechen, glaube aber ni an Erfolg, schon weil die anderen dann wieder rumkrähen, die mit dem Fahrrad kommen können von wegen Gleichstellungsgesetz usw.