Dürfen die Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplatz separat abgeschrieben werden?
Guten Abend,
ich habe im Jahr 2019 (BJ 2001) eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz gekauft. Im Kaufvertrag ist der Preis aufgeteilt, 199710€ für die Wohnung und 15000€ für den Stellplatz. Muss ich die AfA als eine gemeinsame Immobilie vornehmen oder dürfen die Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplatz separat abgeschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, JS
3 Antworten
Sind die Garagen getrennt von anderen Bauten errichtet worden, werden sie auch getrennt abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Garagen, die auf eigenen Grundstücken errichtet worden sind, beträgt 20 Jahre. befinden Sie sich im selben Gebäude, sind sie gemeinsam abzuschreiben.
Aber besser nochmal nen Profi fragen... ;-)
Gemeinsam in einer Summe oder erst Wohnung, dann Garage? (für die Steuererklärung in Anlage V) Danke.
Bei uns in einer Summe, wenn die Anlage sich im Gebäude befindet.
Ist aber eigentlich nicht weiter bedenklich, denn das FA ändert es ggf. so, dass es passt.
Grüße an die Weser, ich warte schon auf den Weihnachtsmarkt und den Bäcker!
Danke, schöne Grüße zurück!
Sofern Sie aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte erzielen, können Sie Abschreibungen und Zinsaufwendungen steuerlich auf den Bauwert ./. Bodenwertanteil geltend machen.
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