Gründe, warum man NICHT verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen

2 Antworten

Es gibt einige Gründe, aus denen auch ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss (siehe § 46 EStG), und da das Finanzamt meist nicht ohne Grund an die Abgabe einer Erklärung erinnert, gehe ich erst einmal davon aus, dass bei deinem Freund einer dieser Gründe vorliegt oder zumindest in den vergangenen Jahren vorgelegen hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

eona84 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 14:23

Hinten ist ein Formular zum ausfüllen: "Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichten, weil"....

PatrickLassan  04.09.2013, 14:27
@eona84

Ich denke, dein Freund hat jedes Jahr eine Erstattung bekommen und es ginge nur um die (meiner Meinung nach gar nicht so) knappe Frist bis zum 1.10. Wie wär's, wenn er sich einfach am nächsten Wochenende hinsetzen würde, um seine Steuererklärung zu erledigen?

Ach ja, ist mir gerade eingefallen: Kann es sein, dass dein Freund einen Steuerfreibetrag wegen der doppelten Haushaltsführung hatte? Das wäre ein Grund, warum das FA eine Erklärung anfordert.

eona84 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 14:20

Für 2011 kam KEIN Bescheid das ist doch i.wie seltsam

PatrickLassan  04.09.2013, 14:25
@eona84

Für 2011 kam KEIN Bescheid das ist doch i.wie seltsam

Wenn eine Erklärung abgegeben wurde, sollte sie inzwischen bearbeitet sein. Andererseits schreibst du, dass dein Freund 'jedes Jahr Geld zuück zurückbekommen hat'. Seltsam wäre, wenn er zwar eine Erstattung, aber keinen Bescheid bekommen hätte.

eona84 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 14:18

Ja, und zwar hat er bislang FREIWILLIG eine gemacht, da er (wg doppelter Haushaltsführung u.A.) jedes Jahr Geld zurückbekommen hat. Es wäre noch anzumerken: Die Post kam HEUTE, die Erklärung ist aber zum 1.10. fällig, das ist ein bisschen arg kurzfristig. Es geht hier lediglich um Zeitnot, nicht ums nicht abgeben WOLLEN

PatrickLassan  04.09.2013, 14:22
@eona84

Wenn die Abgabe bisher nur freiwillig erfolgte, erinnert das Finanzamt nicht an die Abgabe. Es muss einen anderen Grund geben.

die Erklärung ist aber zum 1.10. fällig, das ist ein bisschen arg kurzfristig.

Erstens sind das mehr als drei Wochen, zweitens ist das eine Frist, die sich durch einen Anruf beim Finanzamt verlängern lässt.

Zyogen  04.09.2013, 14:23
@eona84

In der Regel ist das problemlos. Er kann einfach den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und um eine Fristverlängerung von 14 Tagen bitten.

Du hast mit seiner LStK nichts zu tun. Wenn das Finanzamt auffordert, muß man eine Steuererklärung abgeben. Da fällt mir kein Grund ein, es nicht zu tun.