Gründe, warum man NICHT verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen
Hallöchen Mein Freund hat eine Benachrichtigung zur Steuerklärung bekommen. Umliegend kann man Gründe angeben, warum man KEINE Steuererklärung machen muss. Welche Gründe kann man verwenden? Wir sind nicht verheiratet, mein Freund hat LSK 1.
2 Antworten
Es gibt einige Gründe, aus denen auch ein Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss (siehe § 46 EStG), und da das Finanzamt meist nicht ohne Grund an die Abgabe einer Erklärung erinnert, gehe ich erst einmal davon aus, dass bei deinem Freund einer dieser Gründe vorliegt oder zumindest in den vergangenen Jahren vorgelegen hat.
Ich denke, dein Freund hat jedes Jahr eine Erstattung bekommen und es ginge nur um die (meiner Meinung nach gar nicht so) knappe Frist bis zum 1.10. Wie wär's, wenn er sich einfach am nächsten Wochenende hinsetzen würde, um seine Steuererklärung zu erledigen?
Ach ja, ist mir gerade eingefallen: Kann es sein, dass dein Freund einen Steuerfreibetrag wegen der doppelten Haushaltsführung hatte? Das wäre ein Grund, warum das FA eine Erklärung anfordert.
Für 2011 kam KEIN Bescheid das ist doch i.wie seltsam
Für 2011 kam KEIN Bescheid das ist doch i.wie seltsam
Wenn eine Erklärung abgegeben wurde, sollte sie inzwischen bearbeitet sein. Andererseits schreibst du, dass dein Freund 'jedes Jahr Geld zuück zurückbekommen hat'. Seltsam wäre, wenn er zwar eine Erstattung, aber keinen Bescheid bekommen hätte.
Ja, und zwar hat er bislang FREIWILLIG eine gemacht, da er (wg doppelter Haushaltsführung u.A.) jedes Jahr Geld zurückbekommen hat. Es wäre noch anzumerken: Die Post kam HEUTE, die Erklärung ist aber zum 1.10. fällig, das ist ein bisschen arg kurzfristig. Es geht hier lediglich um Zeitnot, nicht ums nicht abgeben WOLLEN
Wenn die Abgabe bisher nur freiwillig erfolgte, erinnert das Finanzamt nicht an die Abgabe. Es muss einen anderen Grund geben.
die Erklärung ist aber zum 1.10. fällig, das ist ein bisschen arg kurzfristig.
Erstens sind das mehr als drei Wochen, zweitens ist das eine Frist, die sich durch einen Anruf beim Finanzamt verlängern lässt.
In der Regel ist das problemlos. Er kann einfach den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und um eine Fristverlängerung von 14 Tagen bitten.
Du hast mit seiner LStK nichts zu tun. Wenn das Finanzamt auffordert, muß man eine Steuererklärung abgeben. Da fällt mir kein Grund ein, es nicht zu tun.
Hinten ist ein Formular zum ausfüllen: "Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichten, weil"....