Parken auf dem Besucherparkplatz

7 Antworten

Eigentlich ist es so, dass die Besucherparkplätze ja für alle Mieter gleich zur Verfügung stehen ... also auch jeder Mieter anteilig mit seiner Miete dafür bezahlt ...

Wenn ich jetzt Besuch bekäme und kein Parkplatz für diesen zur Verfügung stünde, weil ein anderer Mieter den ''gemeinschaftlichen Besucherparkplatz'' für sich als Dauerparkplatz annektiert hätte, wäre ich auch etwas angesäuert ....

Ein Besucherparkplatz gehört zu den gemeinschaftlich genutzten "Einrichtungen" der Mietergemeinschaft.

Eine Nutzung nur durch eine Mietpartei ist damit nicht vorgesehen - dazu gäbe es die Garage. Genau so, wie ein gemeinschaftlicher Garten nicht nur von einer Partei okkupiert werden darf.

Der Besucherparkplatz ist auch für alle da,oder.Wer bezahlt denn diesen Besucherparkplatz? Du sagst es ja,.zu eurer Whg. gehört....

ein Besucherparkplatz sollte für evtl. Besucher freigehalten werden -- er ist sicherlich nicht dafür vorgesehen, daß ein Mieter dort Dauerparker wird -- dafür ist der Stellplatz da.

Gibt es denn keinen Kellerraum für die Kinderfahrzeuge ? Besucherparkplatz besagt für was er angelegt ist? Da gibts kein Gesetz , das das Gegenteil besagt !

Ich glaube , die Kritik Deiner Nachbarn ist berechtigt , und w a r u m sie neidisch sein könnten , musst Du erklären !

Andrea1099 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 10:44

Keller für Fahrräder gibt es schon, nur dass die Kinder ihre Fahrzeuge nicht alleine rausholen können. Und unbeaufsichtigt im Garten spielen ist nicht drinn, da es kein Hoftor gibt (Kinder sind 1,3 und 8). Wir würden ja gerne eine weitere Garage anmieten, nur gibt es keine. Auf dem Dorf gibt es keine Mietgaragen und öffentlichen Parkplätze, ausser die am Haus.