Garage nutzen wie ich will verboten?
Hallo.
Ich habe auf meinem eigenen Grundstück 3 Garagen.
Nun habe ich gelesen, das man die Garage nur als Abstellplatz für das Auto nutzen darf bzw für das Zubehör des Kfz´s.
Ich selber bin irgendwie der Meinung, das ich meine Garage nutzen kann, wie ich das will, liege ich da etwa falsch?
Und wenn ich meine Garage nur zum abstellen des Pkw nutzen darf, denn steht mein Auto ab sofort nicht mehr in einer "Garage" sondern in einem "Abstellraum"
11 Antworten
Das ist richtig, eine Garage darf nur zum Abstellen eines PKW respektive noch Motorrad verwendet werden. Eigentlich. Solange dir keiner an den Karren fährt (dich anzeigt) oder nicht kontrolliert wird, intressiert es in der Regel keinen.
Es geht ja durch die Garage auch darum Parkraum zu sparen. hast du eine Garage und stellst dein Auto draußen ab weil du nicht rein kannst wegen anderweitiger Nutzung, so haben andere weniger Chancen einen Parkplatz zu finden. WEnn du keine Garage hättest wäre dem zwar auch so, aber das interssiert hier dann halt nicht
Selbstversändlich kannst du deine Garage nutzen wie du willst. Wo leben wir denn. Du brauchst nur so einen Zettel der nennt sich "Baugenemigung". Hast du genug Abstände zum Nachbarn, hast den Bebaungsgrenze nicht erreicht und der Bebauungsplan erlaubt das. Kannst du mitten in deine Wiese ein Gebäude in größe einer Garage bauen und dort deine Eisenbahn aufstellen.
Da die meisten "Garagen" aber ohne Grenzabstände gebaut wurden und es dafür Sonderbaubedingungen gab. Wirst du diese Garagen nur als Garagen nutzen dürfen.
Ich habs absichtlich einmal Gebäude genannt und einmal Garage um dem Unterschiede deutliche zu machen
Du brauchst nur so einen Zettel der nennt sich "Baugenemigung". In dem Fall eine Nutzungsändeurng
Abstellraum und Garage ist möglich, ansonsten ist die Garage nicht mehr privilegiert und löst Abstandsflächen aus, Nachbarunterschrift und das volle Programm!
Also, wenn du da jetzt z.B. Partyraum draus machst und es brennt mal, dann wird es versicherungstechnisch richtig lustig...
Garagen dienen vorrangig der Unterbringung eines Fahrzeugs sowie seines Zubehörs: So lautet die Vorschrift, die die Entlastung des öffentlichen Straßenraums zum Ziel hat. Deshalb darf eigentlich auch nur ein fahrbereites aber nicht etwa ein stillgelegtes oder saisonal genutztes Fahrzeug in die Garage. Und andere Dinge gehören erst recht nicht hinein. Wer das missachtet, könnte zumindest theoretisch Probleme mit den Behörden bekommen.
https://www.welt.de/motor/news/article121909326/Falsche-Garagennutzung.html
Aber ab wann gilt eine Garage denn als Garage?
Darf ich mein Auto denn in einem Abstellraum unterbringen? ;D
Nein, Denn ein Abstellraum ist eben nur für den Krempel gedacht, den die meisten in der Garage haben.
Ausführliche Definition
ganz oder teilweise umschlossene Räume, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Verpflichtung zur Beachtung bes. Bauvorschriften für Heizung, Lüftung, Entwässerung etc.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/garagen-34881
Krass, wusste ich nicht, ist aber tatsächlich so.
der Link gilt jetzt für Hessen, aber ich denke das ist Landesweit ähnlich.
Drin steht, wenn du die Garage als Lagerraum nutzt ist es eine Nutzungsänderung und die musst du genehmigen lassen, auch bei Feuerversicherung kann es ein Problem geben..
Entfernung zur Grenze auf der einen Seite 4 Meter auf der anderen Seite ca. 3.5 Meter