Ist ein Testament aus Deutschland in Paraguay Rechtsgültig?

6 Antworten

Also hier geht es um zwei unabhängige Vorgänge:

1. Erbschaft - Der relativ unkomplizierte Teil. Wenn das Erbe "nur" aus Geld besteht, reicht ein Vorsprechen bei der Botschaft und natürlich der Papierkram. Kommen Sachwerte dazu, dann geht es natürlich um Transport, bzw. bei Immobilien um Verkauf und hier wird wohl fremde Hilfe oder Anwesenheit in Deutschland nötig sein.

2. Steuerhinterziehung - Dies ist eine Straftat und wird sicher bereits verfolgt. Fazit ist hier natürlich spätestens beim Eintreffen in Deutschland der Vollzug. In wieweit die Botschaft nun an der Erbsache mitwirkt oder eher die Straftat verfolgt entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn die Oma noch leben würde gäbe es hier gute Möglichkeiten, aber nun ist das Kind ja bereits im Brunnen und das sieht eher übel aus. Hier geht es um ein Pokerspiel und der Ausgang ist sehr ungewiß.

Zuerst stellt sich die Frage, worum geht es?

Das Erbe, das die Oma hinterlässt?  Da gilt das Testament natürlich und in vollem Umfang, egal wo der Erbe lebt.

Oder um die Hinterlassenschaft der Tochter, die ausgewandert ist?

Wenn ich mal den Kommentar dazu nehme, also die Tochter ausgewandert ist, weil sie hier Probleme hatte, dann kann sie sich ja in der Erbsache hier von einem Anwalt  vertreten lassen. 

Miiauw 
Beitragsersteller
 16.05.2016, 10:17

Es geht um das Erbe meiner Oma. Aber ich denke, dass selbst ein Anwalt ihr nichts bringen würde. Da der Deutsche Staat bestimmt das Erbe einziehen wird, zum Ausgleich ihrer Steuerschulden. Mich verwirrt nur die Aussage des Notares, dass Sie vielleicht gar nichts bekommen könnte. Da er sich nicht sicher sei ob, in der Form, das Testament in Paraguay gelte. So langsam verstehe ich aber in welchen Zusammenhang er das meinte und es an sich keine Probleme mit dem Erbe geben wird. Sondern dem Inhalt des Testaments.

wfwbinder  16.05.2016, 11:07
@Miiauw

Da ist der gut Mann auf dem falschen Dampfer, denn wenn es um ein Erbe in Deutschland geht, ist die Gültigkeit eines Testamentes im Wohnsitzstaat des Erbens doch völlig irrelevant.

DEr Erblasser ist in Deutschland, das Erbe ist in Deutschland, da gilt nur deutsches Recht. Insbesondere, weil die Tochter auch schon ohnen Testament erben würde.

Ausserdem stellt sich die Frage, ob der Staat überhaupt etwas davon erfährt, das die Tochter geerbt hat, bevor sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben muss.

Das Testament ist doch voll gültig, wo die erbende Person wohnt spielt keine Rolle. Es ist die Tochter. Um das Testament antreten zu können, wird Sie herkommen müssen.

Miiauw 
Beitragsersteller
 16.05.2016, 10:19

Meine Oma schweigt mich zu diesem Thema an. Aber so wie ich es am Rande mitbekommen habe, besteht ein Haftbefehl.

Miiauw 
Beitragsersteller
 16.05.2016, 08:58

Ah danke ... Jetzt weiß ich wo das Problem liegt. Sie wird nicht nach Deutschland kommen, da sie hier in großer Höhe Steuer hinterzogen hat. Das wird wohl der Notar gemeint haben. Vielen Dank

peterobm  16.05.2016, 09:01
@Miiauw

damit könnte ein Haftbefehl existieren, Festnahme am Flughafen. Wie lautet das Urteil? 

Soweit ich weis gilt das  Erbrecht des Landes in dem der Verstorbene seine Besitztümer/Konten hat.

  Wenn deine Oma also in Deutschland verstorben ist und ihr Erbe auch in Deutschland ist wird es nach deutschem Recht aufgeteilt bzw. wenn das Testament nach deutschem recht gültig ist dann danach.

D.h

 Es ist unabhängig davon wo die Erben wohnen.

Liegt ein Konto im Ausland muss das geld nach dem dortigen gesetzen vererbt werden