Kann man ein Berliner Testament rückgängig machen?
Hallo, mein Vater hat nach seinem Tod vor 5 Jahren ein Berliner Testament eingesetzt, dass ich damals auch notariell bestätigt habe (Postbrief). Jetzt tanzt der Alleinerbe-sprich Mutter- seitdem auf dem Dach..und ich bin nicht willens, das mit anzusehen.. kann ich den Pflichtteil nachträglich geltend machen? danke
4 Antworten
das Testament kann man nicht rückgängig machen.
Ich würde mich hier mal bei einem Notar erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt, bezüglich Pflichtteil.
Ich denke, es kommt hier auf den genauen Wortlaut im Testament an und ob der Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen wurde.
endlich mal kein KInd..danke
Was hast Du denn für eine Zustimmung geben müssen?
Wenn Deine Eltern in ihrem Leben Geld und Gut angehäuft haben, so haben auch Deine Eltern das Recht, dieses Vermögen auszugeben - auch wenn nur noch ein Elternteil übrig ist!
Und genau wegen solch eines Ansinnens, welche ich hier lese, wird ein Berliner Testament verfasst! Die Erben haben sich so lange zu gedulden, bis auch der Letzte der Ehepartner verstorben ist!
Ich wünsche Deiner Mutter beste Gesundheit und noch eine ganz tolle Zeit - wäre ganz sicher auch im Interesse ihres Ehemannes gewesen ;-)
Ich müsste mich wirklich schon ganz gewaltig irren, wenn ein Außenstehender, so wie Du, in irgendeiner Form Einspruch gegen ein Testament einlegen könnte! Dir wurde vielleicht nur vom Notar mitgeteilt, dass Deine Eltern, zu Lebzeiten Beider, eben solch ein "Berliner Testament" abgefasst haben! Also eine reine Kenntnisnahme, sonst nichts!
Eheleuten wird zu einem "Berliner Testament" geraten, damit der überlebende Ehepartner zu Lebzeiten eben KEINEN Stress mit zukünftigen Erben hat!
Es ist also auch vollkommen egal, welches Ansinnen Du hast oder welche persönlichen Gründe "Deiner Meinung" nach vorliegen könnten! Du hast die Füße stille zu halten - es geht Dich schlichtweg nix an, was Deine Mutter mit dem Vermögen aus der Ehezeit jetzt anfängt!
Würde es Dir denn schmecken, wenn Deine Kinder sich irgendwann mal solche Gedanken machen würden? Denk mal drüber nach. Diese Vorstellungskraft sollte doch eigentlich jeder besitzen, oder?
Ändern könnten das nur beide lebenden Elternteile. Nach dem Tod hättest du trotzdem Anspruch auf dein Pflichterbe. Nach 5 Jahren sind da sämtliche Fristen vorbei. Du bist aber Schlusserbe. Deine noch lebende Mutter kann mit dem Geld anstellen was Sie will. Du wirst es nicht verhindern können.
mir gehts nichtmal darum, ob sie das Geld verschleudert..vielmehr privates-aber danke - beste Antwort.
Nein, deshalb werden solche Testamente gemacht.
naja, ich will jetzt nicht auf persönliche Dinge eingehen, aber mir geht es sicherlich nicht ums Geld...auch wenn es den Anschien haben mag...es spielen persönliche Dinge eine Rolle!
im übrigen habe ich damals einen Wisch vom Notar erhalten, wo das Berliner Testament "verabschiedet" wurde mit Einspruchsfrist (glaub ich ) weiss ich aber nciht merh...
wie gesagt, gehts mir nicht ums Geld...privates..