Testament entwendet, was tun?
Hallo, der Exfreund meiner Freundin hat das Testament ihrer Mutter entwendet. Es geht um ein großes Erbe. Der Typ ist mehrfach vorbestraft, unter anderen wegen Urkundenfälschung. Das Testament ist komplett Handgeschrieben und zwei Zeugen waren anwesend, wovon einer verstorben ist. Hat er jetzt die Möglichkeit, das Testament zu fälschen oder fälschen zu lassen. Er kennt einschlägige Fälscher und Notare, die gegen Entgelt solche Dienste verrichten. Was passiert, wenn die Person im Koma liegt und kein neues Testament mehr geschrieben werden kann, reicht die lebende Zeugin noch aus? Was kann man tun ?
6 Antworten
Wie ein Vorredner bereits sagte, ist der Diebstahl des Testamentsoriginals oder auch ein etwaiges Abhandenkommen umgehend anzuzeigen. Im Rahmen eines graphologischen Gutachtens kann eine Fälschung indes gerichtsfest erkannt werden. Zumindest werden die Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen, so daß eine somit angezweifelte Fälschung des Testaments wohl eher nicht vorlegen wird und die Urkunde damit für ihn keinen Wert mehr besitzt.
Sorry @ Brainstorm. ;)
Meinen Kommentar habe ich versehentlich unter Ihrer Antwort gepostet. Bin dabei verrutscht, weil auf meinen Beitrag die gleiche Nachfrage gepostet wurde.
@ Fragesteller: Meine Antwort auf Ihre Nachfrage finden Sie daher unter dem Beitrag von Brainstorm.
Danke für diese umpfangreiche Antwort...
Bitte - gerne geschehen... ;)
erstmal ist zu sagen, dass sie es irgendwo hätte unterbringen müssen, wo es sicher ist. Und dann zeig den Typen an!... Wo ist das Problem?
Ein richtiges Testament muss doch im Beisein eines Notares gemacht werden oder erinner ich mich da falsch. Hat der nicht normalerweise auch eine Kopie davon? Also ich weiss das nur bei dem den ich damals hatte als ich innen Einsatz gegangen bin. Da hatte ich auch mehrere Ausführungen.
nein, ein notar ist nicht notwendig. eigenhändig handschriftlich, mit datum und unterschrieben, und schon ist es fertig.
ein notar bietet sich bei komplizierten testamenten an, weilo er auch prüfen muss, ob das testament so rechtlich gültig ist. sonst kann ein testament einfacher angefochten werden. außerdem bewahrt ein notar ein testament auf, unter anderem auch um solche diebstähle zu verhindern. aber notwendig ist ein notar nicht.
Wieder richtig. Unbedingte Voraussetzung ist allerdings, daß der Erblasser dabei auch testierfähig ist. Zudem müssen damit etwaige Erben per Erbschein deren Berechtigung zum Antritt des Erbteils nachweisen.
Der Dieb kann mit dem Testament überhaupt nichts anfangen. Ist es privatschriftlich verfasst, so benötigt er einen Erbschein. Bei Immobilien, die vererbt werden, gilt dies ebenfalls. Da kann er fälschen, so viel er will.
Hallo!
"Sofort Strafanzeige wegen Diebstahls bzw. Unterschlagung und Urkundenunterdrückung erstatten!" ist genau die richtige Antwort.
Zivilrechlich ist der Typ nach § 2259 Abs. 1 BGB zur Ablieferung des Testaments beim Nachlassgericht verpflichtet.
Gruß Andreas
Wenn er bei der Tat nicht gesehen wurde und es nur eine Vermutung ist, das er es auch wirklich hat, soll sie dann nicht besser warten mit der Anzeige und schauen was passiert ?
Zu Ihrer Nachfrage: Eine Anzeige ist schon dehalb sinnvoll, weil zumindest gegen Unbekannt oder je nach Vortrag der Bestohlenen den mutmaßlichen Täter in dieser Sache ermittelt wird. Bei Anzeigenstellung kann Ihre Freundin gegenüber der Behörde auch wahrheitsgemäß angeben, dass der Ex-Freund als möglicher Täter in Frage kommt und ihre Anzeige hierauf beschränken. Bevor Ihre Freundin die Anschuldigungen gegen den Bekannten erhebt, sollte sie allerdings in eigenem Interesse überprüfen, ob das Testament nicht anderweitig abhanden gekommen sein kann und im Zweifelsfall zumindest - jeweils hinsichtlich der Art des Testaments wie nachstehend dargestellt - den Verlust anzeigen.
Um auf andere Beiträge einzugehen: Wenn es sich beim Testament des Fragestellers um ein notarielles Testament handelt, so besteht bei berechtigtem Interesse (hier. Diebstahl oder Abhandenkommen des Originals) ein Anspruch auf Überlassung einer Ausfertigung der notariellen Urkunde aus amtlicher Verwahrung. Es ist nicht zwingend notwendig, ein Testament notariell ausfertigen zu lassen, sofern der Erblasser auch testierfähig ist. Allerdings tut man im Falle eines ohne Notar erstelleten Testaments (auch zur Vermeidung von Problemen aus solchen Fällen wie hier geschildert ) gut daran, das Original zumindest beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Es gilt weiterhin zu beachten, dass die Erben ohne notarielles Testament erst einen Erbschein beantragen müssen, um sich als rechtmäßige Erben ausweisen zu können. Der Dieb in diesem Fall wird aber wohlweislich ohnehin keinen Erbschein beantragen.
nein, sie muss keinen beweis erbringen, dafür ist die staatsanwaltschaft da. sie muss lediglich anzeige erstatten gegen unbekannt und ihren verdacht mitteilen. und sein vorstrafenregister dürfte ausreichen, um eine haussuchung bei ihm zu machen.
Zustimmung @ Magnus70. So ist es.
Wenn er bei der Tat nicht gesehen wurde und es nur eine Vermutung ist, das er es auch wirklich hat, soll sie dann nicht besser warten mit der Anzeige und schauen was passiert ?