Meldung an Arbeitsamt bei halber Stelle?
Ich habe zur Zeit zwei halbe Stellen bei demselben Arbeitgeber. Ende des Jahres endet aber der Vertrag der einen Stelle, d. h. ich habe dann nur noch eine halbe. Muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden, obwohl ich ja noch eine halbe Stelle habe? Bzw. wann müsste ich das melden, um die Aufstockung oder das Wohngeld rechtzeitig zu bekommen?
5 Antworten
Wenn du ALG1 beziehen willst, musst du dich 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden (geht auch telefonisch); arbeitslos musst du dich spätestens am dritten Werktag der Arbeitslosigkeit melden (persönlich).
Für irgendwelche Aufstockungen ist aber nicht das Arbeitsamt zuständig, sondern das Jobcenter.
Das Arbeitsamt (besser gesagt die Bundesagentur für Arbeit) greift nur bei ALG1. da du aber noch eine halbe Stelle hast (auch für das nächste Jahr), bist du noch versicherungspflichtig beschäftigt und somit nicht ALG1-bezugsberechtigt. Du musst zum Jobcenter und die stocken ggf. auf.
Wohngeld wird übrigens für meiner Meinung nach auch direkt bei der Stadt beantragt.
Die Arbeitslosmeldung ist spät. am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorzunehmen!
Solange du noch einen Job hast brauchst du dich nicht beim Arbeitsamt zu melden.
In dem Fall einfach das Wohngeld bei der Stadt beantragen.
Mal so nebenbei - gibt es nicht gesetzte die Arbeitnehmer davor schützen bei einem Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge abzuschließen? Ist generell nicht nur ein Vertrag zulässig?
Dann sind das sicher Werksverträge.
Ich arbeite an der Uni, da ist das normal. Ich habe z. B. die Verträge an zwei unterschiedlichen Instituten. Ist dann zwar beides derselbe Arbeitgeber, aber verschiedene Abteilungen.
Wenn Du keine Leistungen vom Amt willst, musst Du das nicht melden. Wenn Du einen Antrag auf was auch immer stellen willst, bist du schon zu spät und solltest die Meldung schnellstmöglich nachholen!
Hallo,
was die anderen sagen stimmt nicht :P Wenn du zwei TZ-Verträge hast, kannst du sog. Teilarbeitslosengeld beantragen.
Was die Arbeitsuchendmeldung angeht haben sie recht, bei einem befristeten Vertrag ist die Meldung spät. 3 Monate vorher erforderlich. In deinem Fall wird eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung geprüft, es wird also geprüft aus welchen Gründen du dich verspätet gemeldet hast.
MfG
Die übliche Regel: 3 Monate vor Ablauf des Vertrages meldet man sich beim Arbeitsamt.
Ende des Jahres, dann bist Du also schon etwas spät dran- sie zu, Dich dort zu melden!