Terrassenabgrenzung Finanzierung Vermieter oder Mieter?
Wir sind voriges Jahr in einen Neubau eingezogen. Es sind 12 Mietparteien vorhanden. Wir wohnen im Erdgeschoss. Am Kinderzimmer gibt's den Zugang zur Terrasse, welche jedoch noch keine ist. Die Fläche geht direkt in den Gemeinschaftsspielplatz über, wo alles und jeder Zugang zu hat. Nun gibt es große Diskussionen mit dem Vermieter wer die Abgrenzung zahlen muss. Denn das ist für mich keine Terrasse. Möchte mich ja auch mal in Ruhe raussetzen können, ohne meine kleine Tochter anleinen zu müssen. Um die Ecke ist eine Hauptverkehrsstraße, das ist viel zu gefährlich. Kennt sich jemand da aus, was ich da für Möglichkeiten habe, dass der Vermieter diesen Zaun bezahlt?
3 Antworten
Wenn du eine Abgrenzung haben möchtest, dann musst du sie auch bezahlen. Du hast doch bei der Besichtigung den Zustand der Terrasse gesehen und offensichtlich wurde dir auch vertraglich keine Abgrenzung zugesichert. Der Vermieter muss und wird die Kosten dafür also nicht übernehmen.
Solltest du selbst eine Abgrenzung machen wollen, dann benötigst du dafür die Zustimmung des Vermieters. Alles weitere dazu steht schon in Johnnys Antwort.
Eine Terassse muss keine Umzäunung haben, ersichtlich wird die Terasse durch den Belag (Pflasterscheine oder was auch immer.)
Somit muss der Vermieter auch nicht dafür zahlen wenn Du eine Abgrenzung haben willst.
Willst Du eine haben, solltest Du das mit dem Vermieter absprechen, denn wenn Du mal ausziehst, kann er den Rückbau verlangen.+
Daher sollte man sich einigen in welcher Form eine Abgrenzung gemacht wird und dann schriftlich vereinbaren, dass die Abgrenzung bei Auszug bleiben kann.
MfG
Johnny
Einen Zaun um eine Terrasse habe ich noch nie gesehen