Abwasser (Fäkalien) liefen ins Wohnzimmer...:-(

4 Antworten

Wenn es einen Wasserschaden gab, also einen bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung (auch Waschmaschinen, - oder Geschirrspülerschläuche) und das Laminat dem Vermieter gehört, dann ist das keine Kulanzleistung des Gebäudeversicherers, sondern ein versicherter Schaden für den er in Leistung treten muss! Solltest du bzw. sollte dein Eigentum (z.B. Waschmaschine) den Schaden verursacht haben, holt sich der Gebäudeversicherer einen Teil der Schadenssumme von dir oder deiner Haftpflicht-Versicherung zurück.

Sofern du das Laminat selbst in die Wohnung eingebracht hast, ist der Schaden am Laminat in der Regel durch deine Hausratversicherung gedeckt (wenn vorhanden). Das solltest du zunächst klären.

War den ein Gutachter vor Ort und hat sich ein Bild vom Schaden gemacht? Ich halte hier die Meinung eines Sachverständigen für dringend erforderlich. Das das Laminat nun wieder trocken ist, kann kein Argument sein um es nicht auszutauschen. In der Regel quillt das Material auf und verliert dadurch dann seine Festigkeit, was aber oft erst später entdeckt wird. Natürlich kann es auch Schadstoffe aufgenommen haben. Auch eine Schimmelbildung ist bei unzureichender Trocknung nicht ausgeschlossen.

Eine folgenloes Trocknung ist eigentlich nur möglich, wenn der Schaden nicht so schlimm und die Einwirkzeit des Wassers somit nicht lang gewesen ist.

Du schreibst von Abwasser aus der Toilette, dass auch das Wohnzimmer erreicht hat. Das läßt darauf schließen , dass eine Verstopfung / ein Defekt außerhalb deiner Wohnung ursächlich für den Schaden war und zum Überlauf geführt hat. Hier wäre auch die genaue Ursache zu klären, den bei einem Verschulden eines anderen Mieters, kann auch dessen Haftpflicht zur Regulierung verpflichtet sein.

Wenn es sich tatsächlich um Fäkalien gehandelt hat, sehe ich hier ebenfalls die Notwendigkeit, den gesamten Bodenbelag zu erneuern. Eine direkte Gesundheitsgefährdung ist zwar nicht unbedingt direkt gegeben, aber langfristig nicht ausgeschlossen. Schließlich weiß niemand ohne eine Gutachten gemacht zu haben, ob eine Verunreinigung mit Bakterien und / oder Schimmelsporen vorliegt und wer lebt schon gern in den Bakterien seiner Nachbarn.

Du solltest hier mal eine Mieter-Organisation um Informationen bitten, was für Rechte du gegenüber dem Verursacher / Besitzer als Mieter hast.

Muss aber doch nicht die Fäkalien der Mieter über mir im Zimmer Beherbergen oder?? Es ist eine Unmenge an Wasser ausgelaufen...Ich war nicht zu Hause,denn es lag kein Grund dafür an das ich dies hätte machen sollen...Das Wasser lief nur langsamer ab bei mir im Bad und der Vermieter war in Kenntnis gesetzt....Frage von mir Lesen...

In Deutschland wird mit Trinkwasser gespült. Das was da in dein Wohnzimmer lief, war doch sicherlich kein Abwasser?! Aber eine andere Frage: wie weit ist denn deine Toilette vom Wohnzimmer entfernt und wie viel lief da aus?

Das müssen ja Unmengen gewesen sein.

Wenn du keine Flickarbeiten haben willst -bezahl den Rest halt selber.

Pirot02 
Beitragsersteller
 08.04.2015, 10:09

Sorry,aber würdest Du einen nicht VERSCHULDETEN SCHADEN selbst zahlen???Denke das dies keiner machen würde und erstmal darüber Aufklärung haben möchte wer genau was Zahlen muss..