Telefonnummer angeben auf arbeit. Bin ich verpflichtet AUCH die Handynummer anzugeben, obwohl ich eine Festnetznummer habe?
Ich bin in der Pflege. Bei uns ist es verpflichtend, dass eine Telefonnummer angegeben wird. Ich habe meine Festnetznummer angegeben. Alle wissen, dass ich auch eine Handy habe. Letztens wollte mich der Stationsleiter an meinem freien Tag anrufen, und Fragen, ob ich bei ihm einspringen könnte, weil alle seine Mitarbeiter entweder krank waren oder schon Dienst hatten. Da ich allerdings nicht daheim war, hat er mich nicht erreicht. Er hat im Haus rum gefragt, wer meine Handynummer hätte. Die Kollegen, die sie hatten, haben sie ihm nicht gegeben. Er bekam sogar von einigen die Antwort, er solle mich auf meinem Festnetz anrufen und mich persönlich um meine Handynummer für die Telefonliste bitten. Was natürlich nicht möglich war, weil ich ja nicht daheim war. An meinem nächsten Arbeitstag sagte er mir, ich solle meine Handynummer auf die Telefonliste schreiben, dass man mich erreichen könnte, wenn ich nicht daheim wäre. Ich verwieß ihn darauf, dass in den Dienstverträgen steht, dass man EINE Telefonnummer angeben muss, und man soll die verwenden, unter der man am ehesten erreichbar ist. Was in meinem Fall meine Festnetznummer ist. Er meinte, ich wäre verpflichtet, meine Handynummer anzugeben. Also soll ich meine Festnetznummer von der Liste streichen und meine Handynummer drauf setzen. Das will ich aber nicht. Ich bin unter der Festnetznummer sehr wohl erreichbar. Und ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ich nicht daheim bin, bin ich telefonisch nicht erreichbar. Wenn ich daheim bin, brauche ich nicht an's Handy gehen. Und wenn ich unterwegs bin, ist das Handy nur für den Notfall da. Und ein Notfall ist für mich, wenn ich nach einem Autounfall halb Tod im Strassengraben liege, ich mich nicht mehr rühren kann, und ich für mich einen Notarzt holen müsste (oder eben jemand danderes, der dann mein Handy nehmen muss, weil sein'S nicht funktionstüchtig ist).
Kann mich mein Arbeitgeber wirklich dazu zwingen, meine Handynummer her zu geben, ober habe ich die Entscheidungsfreiheit, welche private Nummer ich her gebe? Ich stehe so ein bisschen auf dem Standpunkt, wenn sie wollen, dass ich mobil erreichbar bin, dann sollen sie mir ein Diensthandy stellen und es müssen feste zeiten angegeben werden, wann ich auf dem Diensthandy erreichbar sein muss.
4 Antworten
Wenn in deinem Vertrag nichts über Rufebereitschaften steht, musst du egtl gar keine Telefonnummer angeben. Will er dich privat mobil erreichen, muss er dir ein Diensthandy stellen.
Dazu bist Du nicht verpflichtet. Du musst ja nicht mal ein Handy besitzen.
Ist es so dringend, soll er Dir ein Diensthandy geben.
Dann mach es geschickt und kauf eine zweite Sim Karte, die Nummer kannst Du ihm dann geben. Wenn Du keine Rufbereitschaft hast, brauchst Du nicht erreichbar sein.
Das Prinzip der Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht. Es ist bei uns im Heim durch den Träger festgelegt, dass es Rufbereitschaft nicht geben darf, da man für die gesamte Zeit der Rufbereitschaft bezahlt werden müsste, selbst wenn man gar nicht auf Arbeit ist.
Wenn sich jemand bei uns krank meldet, werden halt alle angerufen, die frei haben, und gefragt, ob sie einspringen würden.
Natürlich nicht.