Bin ich dazu verpflichtet meine Handy Nummer anzugeben?
Ich arbeite als Gesundheit´s und Krankenpflegerin in der Außerklinischen Intensivpflege.
Als ich dort vor einem Jahr angefangen habe, habe ich meine Festnetznummer angegeben. Wir haben an unserem Festnetz keinen Anrufbeantworter. Also entweder wir sind da und können ran gehen oder halt nicht.
Jetzt ist es so, dass ich gestern von einem Kollegen darauf angesprochen wurde, ob ich den nicht ein Handy hätte. Sie hätten ja schon früher immer mal wieder versucht mich zu erreichen, aber am Festnetz geht so selten einer dran. Es geht (wie immer in der Pflege) um die Frage ob man zusätzlich einspringen könnte.
Dazu sei gesagt, ich bin fast jeden Tag Arbeiten. Ein Kleines Beispiel zurzeit ich habe vom 27 März bis zum 2 April durchgearbeitet. Hatte einen ganzen (!) Tag Frei um dann zwei Lange Nächte, eine normale Nacht, wieder zwei Lange Nächte und nochmal eine normale Nacht zu haben (Lange Nächte bedeutet 12 Stunden Dienste) und das ist keine Ausnahme unsere Dienstpläne sehen fast immer so aus. Wir werden schon, wenn wir auf Arbeit sind ständig gefragt ob wir noch zusätzlich einspringen können.
Ich bin jemand, der nur sehr schlecht nein sagen kann. Klar ich tue es den Kollegen zuliebe, aber ich weiß das ich mir damit auf Dauer auch nichts gutes tue.
Jetzt ging es heute Morgen wie gesagt um die Frage ob ich den ein Handy hätte und das ich doch meine Handy Nummer angeben soll, damit ich besser erreichbar bin. Unsere Chefin ruft dann nicht nur an, sie schreibt auch SMS usw...
Meine Frage ist jetzt: Bin ich dazu verpflichtet, wenn sie schon die Festnetznummer haben, zusätzlich noch meine Handy Nummer anzugeben? Muss ich immer und überall erreichbar sein?
9 Antworten
nein, auf gar keinen Fall - das hätten diese Hauruck-Buden gern. Du bist weder verpflichtet, dir aus eigener Tasche ein Handy für dienstliche Erreichbarkeit anzuschaffen noch bist du verpflichtet, ihnen eine Nummer zu geben. Aber du könntest ja einen Deal aushandeln und sagen, wenn dir die Handy-Gebühren via Lohnabrechnung vergütet werden, dann schaffst du dir ein Betriebshandy an. Wenn nicht, dann nicht. Kannst ja dann auch ruhig verweisen darauf, dass dir dein Lohn keinen Spielraum lässt für zusätzliche Ausgaben.
Nein, Du bist nicht verpflichtet immer und überall erreichbar zu sein, wenn Du keine Rufbereitschaft hast, die dann aber auch bezahlt werden müsste.
Deine Freizeit gehört Dir. Du musst dort weder Anrufe entgegennehmen, SMS oder Mails lesen oder gar beantworten und Dich auch keiner WhatsApp-Gruppe anschließen. Gleiches gilt für Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit.
Nein, dazu bist du natürlich nicht verpflichtet, es sei denn, du hast Bereitschaftsdienst. Ansonsten ist Freizeit Freizeit, da muss man nicht permanent für den Arbeitgeber erreichbar sein.
Aber um unnötige Diskussionen zu vermeiden würde ich folgendes vorschlagen: kaufe ein billiges Handy für zum Beispiel 15 €, eine billige Prepaidkarze ohne Guthaben, gebe Ihnen diese Nummer, schalte das auf stumm und lege es in die nächste Schublade. Oder lass es einfach auch ausgeschaltet, du bist ja auch nicht verpflichtet, dein Handy eingeschaltet zu haben.
Du solltest einen neuen Arbeitsvertrag ausmachen, dass dir erstens die Überstunden besser bezahlt werden, und dass dir zweitens die Rufbereitschaft bezahlt wird. DANN kannst du auch unbesorgt deine Handynummer angeben.
Nein, du musst deine private Handy Nummer nicht angeben, wenn du auch ein Festnetz hast. Wenn sie wollen, das du erreichbar bist, sollen sie dir ein Dienst Handy zur Verfügung stellen. welches aber auch nur an sein muss, wenn du dienst oder Bereitschaft hast.