Darf die Polizei Name und handynummer eines Anrufers rausgeben?

6 Antworten

Sie bräuchte einen Anwalt, um Akteneinsicht zu erlangen. Dann allerdings würde sie die Identität des richtigen Anrufers erfahren.

Da die Freundin die Personalien der Nachbarn mißbraucht hat, darf die Polizei durchaus zur Wahrnehmung von Zivilrechten die Identität weiter geben. z.B. für eine Unterlassungsklage. Ferner sollte die Polizei eine OWI-Anzeige nach 111 OwiG vorlegen, da sie auch am Telefon die richtigen Personalien angeben muß.

1. Unterdrücken funktioniert nicht,da sie Fangschaltung nutzen

2. Polizei wird den Namen und Addresse deiner Freundin über den Mobilfunkanbieter erfragen

3.  Die Nachbarin wird den Namen erfahren und auf deine Freundin kann ein Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit (Falsche Namensangabe §111 OWiG) zu kommen. Dann kann sie eine Geldstrafe bis zu 1000€ bekommen.

TinchenEE 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 08:41

Datenschutz?!

Normal gibt die Polizei keine Daten bekannt.

Die Rufnummernunterdrückung funktioniert bei Notrufen nicht, der Polizei wird immer die Rufnummer angezeigt.

Warum sollte die Polizei die Straftat Identitätsdiebstahl unterstützen. 

Still  26.11.2016, 19:16

Wie definierst du Identitätsdiebstahl? Die Polizei gibt die Identität der Melderin an die Personen weiter, deren Identität "mißbraucht" wurde.