Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?

8 Antworten

Wahrscheinlich darf der das nicht verlangen, rechtlich.

Sicher darf ein Betrieb nicht verlangen, dass man Mails beantwortet oder Kundentelefonate führt, oder an Telefonkonferenzen teilnimmt.

Aber irgendwie für den Notfall erreichbar sein, per Mail, sms, Telefon, das halte ich eigentlich  für eine Selbstverständlichkeit. Jedenfalls wenn jemand mehr Verantwortung übernimmt als Klo putzen oder Regale einsortieren. Wer wegen sowas Stress macht, auf den kann man dann auch verzichten, also nicht wundern, wenn dann die Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt.

Wenn Du ein Diensthandy hast, braucht niemand Deine private Telefonnummer und Du bist auch nicht verpflichtet, diese herauszugeben.

Wenn Du nicht zur Arbeit verpflichtet bist, hast Du Freizeit. Lass Dein Diensthandy im Betrieb. Warum willst Du das denn mitnehmen wenn Dich niemand erreichen soll und Du das Teil sowieso ausschalten möchtest?

In dem o.g. Passus steht nirgends, dass ein Arbeitskollege ein Recht auf Deine private Telefonnummer hat, also lass es.

Nebenbei: Ich habe meine Handy-Nr. nur einigen wenigen Arbeitskollegen gegeben, mit denen treffe ich mich aber auch ab und zu privat. Ansonsten habe ich noch einen Festnetzanschluss mit AB und den muss ich ja auch nicht immer abhören ;-)

Die Frage ist ja was machst du in dem Monat in dem du vertreten wirst.

Bist du in der Zeit für deinen AG in einer anderen Abteilung oder an einem anderen Standort tätig würde ich empfehlen eine Arbeitsemail Adresse oder eine Arbeitstelefonnummer herauszugeben. Falls du weder eine Firmennummer noch ne Firmen mail hast kannst du ggf afür eine mail einrihten mit dem Hinweis das du dich nur während der Arbeitszeit darum kümmerst.

Hast du in dem Monat Urlaub oder vergleichbare Abwesenheiten (Elternzeit....) dann musst du nicht zur Verfügung stehen.

Fragant20170425 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 21:23

Nö, ist sowas wie Urlaub

dieLuka  08.05.2017, 23:21
@Fragant20170425

Dann würde ich darauf Hinweisen das im Zweifelsfall Kollege Abc helfen kann, wenn der auch keinen Plan hat muss es halt liegen bleiben

Du musst die Nummer nicht herausgeben.

Theoretisch steht ja auch ein Vorgesetzter für Fragen zur Verfügung. (Ob er wirklich alles weiß, kann dir an sich egal sein).

Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?

Dein Arbeitsvertrag sieht keine Notrufberereitschaft vor.

Das Diensthandy nutzt Du ja wohl nur während der Arbeitszeit.

Somit musst Du Deine Privatnummer nicht herausgeben.