Muss ich meinem Arbeitskollegen meine Telefonnummer oder eine Möglichkeit geben mich zu erreichen für Notfälle wenn er mich für einen 1 Monat vertritt?
Hallo, mein Arbeitskollege hat mich gefragt wie ich im Notfall erreichbar wäre, er vertritt mich für eine längere Abwesenheit von ca. 1 Monat. Ich habe ihm gesagt dass ich ihm die Nummer nicht geben will weil ich in den vergangenen Jahren auch ohne Notfallnummer ausgekommen bin und weil man alles selbst lösen konnte und weil ich mich bei Herausgabe einer Nummer auch erreichbar halten muss was ich nicht will. Ich will einfach meine Nummer nicht hergeben. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts direkt drin dass ich die Nummer hergeben muss, nur eventuell lässt sich aus einem § "Verpflichtung Datenschutz und Fernmeldegeheimnis; Einwilligung Datentransfer" so etwas ableiten. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz:
"Sie willigen mit Ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass zur Abwicklung des Anstellungsverhältnisses und zu Zwecken der Personaladministration Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch die Gesellschaft oder einer von ihr beauftragten Stelle erhoben, verarbeitet, gespeichert bzw. genutzt und an andere Gesellschaften im Konzern XYZ* übermittelt werden."
- = Konzern XYZ ist der Konzern bei dem ich beschäftigt bin.
Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?
Ich habe ein Diensthandy, das schalte ich natürlich aus während meiner 1 Monat Abwesenheit, ich habe ja keine Rufbereitschaft.
8 Antworten
Wahrscheinlich darf der das nicht verlangen, rechtlich.
Sicher darf ein Betrieb nicht verlangen, dass man Mails beantwortet oder Kundentelefonate führt, oder an Telefonkonferenzen teilnimmt.
Aber irgendwie für den Notfall erreichbar sein, per Mail, sms, Telefon, das halte ich eigentlich für eine Selbstverständlichkeit. Jedenfalls wenn jemand mehr Verantwortung übernimmt als Klo putzen oder Regale einsortieren. Wer wegen sowas Stress macht, auf den kann man dann auch verzichten, also nicht wundern, wenn dann die Kündigung aus betrieblichen Gründen kommt.
Wenn Du ein Diensthandy hast, braucht niemand Deine private Telefonnummer und Du bist auch nicht verpflichtet, diese herauszugeben.
Wenn Du nicht zur Arbeit verpflichtet bist, hast Du Freizeit. Lass Dein Diensthandy im Betrieb. Warum willst Du das denn mitnehmen wenn Dich niemand erreichen soll und Du das Teil sowieso ausschalten möchtest?
In dem o.g. Passus steht nirgends, dass ein Arbeitskollege ein Recht auf Deine private Telefonnummer hat, also lass es.
Nebenbei: Ich habe meine Handy-Nr. nur einigen wenigen Arbeitskollegen gegeben, mit denen treffe ich mich aber auch ab und zu privat. Ansonsten habe ich noch einen Festnetzanschluss mit AB und den muss ich ja auch nicht immer abhören ;-)
Die Frage ist ja was machst du in dem Monat in dem du vertreten wirst.
Bist du in der Zeit für deinen AG in einer anderen Abteilung oder an einem anderen Standort tätig würde ich empfehlen eine Arbeitsemail Adresse oder eine Arbeitstelefonnummer herauszugeben. Falls du weder eine Firmennummer noch ne Firmen mail hast kannst du ggf afür eine mail einrihten mit dem Hinweis das du dich nur während der Arbeitszeit darum kümmerst.
Hast du in dem Monat Urlaub oder vergleichbare Abwesenheiten (Elternzeit....) dann musst du nicht zur Verfügung stehen.
Dann würde ich darauf Hinweisen das im Zweifelsfall Kollege Abc helfen kann, wenn der auch keinen Plan hat muss es halt liegen bleiben
Du musst die Nummer nicht herausgeben.
Theoretisch steht ja auch ein Vorgesetzter für Fragen zur Verfügung. (Ob er wirklich alles weiß, kann dir an sich egal sein).
Könnt Ihr aus diesem Absatz herauslesen dass ich meinem Kollegen meine Nummer geben muss?
Dein Arbeitsvertrag sieht keine Notrufberereitschaft vor.
Das Diensthandy nutzt Du ja wohl nur während der Arbeitszeit.
Somit musst Du Deine Privatnummer nicht herausgeben.
Nö, ist sowas wie Urlaub