Bekommt man mit 700 Euro netto Wohngeld?

3 Antworten

Auf Haushalte zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Als Azubi bist du auch von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ausgeschlossen.

c350c0 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 00:34

und wie soll man sich dann finanzieren?

Kirschkerze  15.04.2015, 00:39
@c350c0

In der Regel bleibt man ja in der Ausbildung noch daheim wohnen. Wenn man sich in dem Stadium den "Luxus" des alleine wohnens leisten möchte dann hat man das auch selbst zu finanzieren

Du hast als Azubi in eigen bewohnten Wohnraum keinen Anspruch auf Wohngeld,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hast !

Auch eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter ist hier ausgeschlossen,weil du als Azubi nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch hast.

Ausnahmen stehen im § 7 Abs. 6 SGB - ll 

Du hast aber Anspruch auf dein Kindergeld,wenn du unter 25 bist und keinen Unterhalt von deinen Eltern bekommst.

Dann liegst du mit ca.880 € Netto schon über deinem Unterhaltsanspruch,deshalb wirst du dann auch keinen Anspruch mehr auf BAB - von der Agentur für Arbeit haben.

Denn dieser liegt laut Düsseldorfer Tabelle bei 670 €,mit einem möglichen Mehrbedarf wegen der Ausbildung ( 90 € ) könnte dieser dann bei 760 € liegen.

Also liegst du dann mit ca.120 € immer noch deutlich darüber,wenn du damit dann nicht auskommst,dann musst du dir einen Nebenjob suchen,dein AG - muss aber darüber informiert werden.