UMFRAGE! - Gehalt (1.280 € Netto) mit Hartz 4 aufstocken möglich?

Nein, vergiss es! 70%
Ja, ist möglich! 10%
Berechnet sich folgendermaßen ... 10%
Persönliche Meinung ... 10%
Lohnt sich nicht! 0%
Versuchen solltest Du es! 0%
Bei mir ist es so ... 0%

10 Stimmen

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Berechnet sich folgendermaßen ...

Du könntest zwar vorrangig Wohngeld bei der Wohngeldbehörde beantragen, aber mit deinem Einkommen und deiner Warmmiete von nur 270 € mache ich dir da keine großen Hoffnungen !

Denn beim Wohngeld zählt nur die Kaltmiete + Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten, du kannst dir aus dem Internet ja mal einen kostenlosen Rechner fürs Wohngeld suchen.

Bei einer Aufstockung durchs Jobcenter wird es nicht viel besser aussehen, denn als Single stünden dir derzeit als Bedarf min.deine Regelleistung für den Lebensunterhalt von 416 € zu + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 270 € zu, der Gesamtbedarf würde also um die 686 € pro Monat liegen.

Wenn du ca.1280 € Netto hast, dann stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen von zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

So würden sich bei min.1200 € Brutto ein Freibetrag von 300 € ergeben, dieser würde dir vom Jobcenter theoretisch von deinen ca.1280 € Netto abgezogen, dein anrechenbares Nettoeinkommen würde dann vorerst bei um die 980 € liegen, dass liegt deutlich über deinem Bedarf von min.686 €, hast also fast 300 € mehr.

Du könntest zwar noch erhöhte berufsbedingte Aufwendungen und ggf.Beiträge für deine eigene Altersvorsorge in Abzug bringen, wenn diese staatlich gefördert würde, also z.B. bei der Riester Rente, aber da müsstest du ja über diese ca.300 € kommen.

Dazu käme dann auch noch, dass du von deinen 100 € Grundfreibetrag erst einmal einen Großteil dafür einsetzen müsstet, von diesen 100 € kannst du auf jeden Fall erst einmal 30 € Versicherungspauschale abziehen, du müsstest dann diese verbleibenden 70 € erst einmal für deine Aufwendungen einsetzen.

Deine tatsächlichen monatlichen Aufwendungen müssten also bei über ca.370 € liegen, damit dann evtl.die Möglichkeit einer Aufstockung bestehen könnte.

Für deine einfache Fahrstrecke kannst du pro Km 0,20 € in Abzug bringen und dazu den auf einen Monat entfallenen Beitrag für die KFZ - Haftpflicht, wenn du aber in angemessener Zeit auch günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest, dann würden nur diese Aufwendungen bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt.

Eine angemessene Zeit wären ab 6 Stunden Arbeitszeit pro Tag für Hin - und Rückweg um die 2 1/2 Stunden.

isomatte  09.08.2018, 07:01

Danke dir für deinen Stern !

Maxnight83 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 04:59

Danke für Deine Beschreibung, wie man so etwas berechnet. Sehr gute und verständliche Darstellung!

Nein, vergiss es!

Niemals

Aber - je nach Mietkosten - wäre ggfs. ein Mietkostenbeihilfe denkbar. Aber selbst dass halte ich bei dem Gehalt für unmöglich. Da gibt es noch viele die mit weniger auskommen müssen.

Maxnight83 
Beitragsersteller
 07.08.2018, 02:52

Danke auf jeden Fall für die Antwort. Ich denke, dass evtl. Wohngeld in Betracht käme?

WAYKOW  07.08.2018, 03:06
@Maxnight83

was zahlst du miete für wieviel qm

WAYKOW  07.08.2018, 03:07
@WAYKOW

... in welcher Stadt

Maxnight83 
Beitragsersteller
 07.08.2018, 03:09
@WAYKOW

Ich wohne in der Hansestadt Rostock in einer 30 qm - Wohnung. Diese kostet (Unterteilt in Kaltmiete + Betriebskosten + Nebenkosten) 190 € kalt und 270 € warm.

WAYKOW  07.08.2018, 03:22
@Maxnight83

das ist mal günstig

Ich sehe nicht wo deine Sorgen liegen können. Die Fahrtkosten alleine können sicher kein so großes Loch reissen.

Du solltest mal ein Kontobuch führen um zu sehen wo dein Geld bleibt.

Maxnight83 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 05:01
@WAYKOW

Naja, ich würde nicht so gerne arbeiten gehen in Vollzeit, nur um mich - grade so - "wohlfühlen" zu können. Die Wohnung ist auch wirklich schon sehr sehr klein.

Nein, vergiss es!

Das funktioniert selbstverständlich nicht.

Maxnight83 
Beitragsersteller
 07.08.2018, 02:53

Danke auf jeden Fall für die Antwort. Ich denke, dass evtl. Wohngeld in Betracht käme?

Wenn du mit dem Geld nicht hinkommst was du verdienst dann solltest du dich vielleicht weiterbilden und qualifizieren.
Je besser deine Qualifikation umso mehr kannst du wichtige Aufgaben übernehmen und auch mehr verdienen allerdings auch mehr Verantwortung und mehr lohnsteuer etc.
Aber als alleinstehender 1280 Euro sollte reichen oder was machst du mit dem Geld wenn die Abzüge runter sind ?

Maxnight83 
Beitragsersteller
 08.08.2018, 05:12

Ja, was mache ich dann ... ich habe eine KFZ - Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Kosten 90 € im Monat. Warmmiete 280 € warm. Strom (mit Waschmaschine als Prämie 54 € im Monat. Haftpflichtversicherung 5 € im Monat. Hausratversicherung 8 € im Monat. Rechtsschutzversicherung ohne SB 35 € im Monat. Dann Benzin für das Auto - ich fahre relativ viel - 60 € im Monat. Dann noch das Internet - 1 & 1 ca. 30 € im Monat und schließlich mein Handyvertrag mit 10 € im Monat. Da bleiben dann noch ungefähr 700 € zum Leben übrig. Leben möchte ich aber nicht nur mit Essen und Trinken und der Hand im Mund, sondern ich möchte mir auch mal ohne langes Sparen einen günstigen Fernseher für 150 € kaufen können. Und das ist mit 175 € pro Woche und 25 € am Tag schwer möglich. 25 € am Tag hört sich zwar erstmal gaaaaanz viel an, ist aber nicht viel. Und Essen und Trinken ist schließlich auch nicht gaaaaanz billig.

Nein, vergiss es!

Es wird kein ALG-II zusätzlich geben können - von Deinem Netto werden noch 300 € Freibeträge abgezogen; dann kommt man auf 980 €; dieser Betrag ist höher als das Exitenzminimum (Alleinstehend ca. 730 € - 750 € - je nach Mietkosten).

Du könntest aber Wohngeld beantragen.