Herabgruppierung TVöD rechtmäßig?

3 Antworten

Sprich nochmal mit dem Personalrat.

Du hast keine Vereinbarungen getroffen sondern nur dein Interesse im Allgemeinen und deine Konditionen kund getan.

Selbst wenn eine Stelle mit in einer gewissen Gruppierung ist, wird in der Regel nicht zurückgestuft.

Ich rate Dir, genau diese Frage mit diesem Text im Forum des öffentlichen Dienstes zu stellen. Dort kann man Dir vielleicht besser helfen als hier in diesem Forum.

Ich hab selbst im ÖD gearbeitet und habe des öfteren dort Fragen gestellt, die man mir auch gut beantworten konnte.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php

Eine Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung der Stelle, ist zulässig und sogar zwingende Rechtsanwendung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Komplexes Thema, das hier nicht adäquat abgehandelt werden kann - ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Hier Infos:

https://www.anwalt24.de/lexikon/rueckgruppierung

Vorsicht bei der Ablehnung einer Änderungskündigung - hier ist auch unbedingt ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen - bei einem Fehler kann der Job auf dem Spiel stehen.

Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kannst Du auch diese konsultieren.

juuujaaa 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 10:49

achso: Ist eine "Änderungskündigung" das Gleiche wie ein "Änderungsvertrag zu Änderung der Entgeltgruppe (Höher- oder Herabgruppierung)"?

juuujaaa 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 10:02

Vielen Dank für die schnelle Info ! :) Ich verstehe auch die rechtliche Seite aber hätte mir nicht vorab gesagt werden und hätte ich nicht mein OK geben müssen?! Also mir war das einfach nicht bewusst und man hat es absolut nicht kommuniziert. Man kann doch nicht meine Kollegin fragen, ob sie den Wohngeld-Job übernehmen möchte, diese sagt dann zu und erst danach klärt man mich auf. ....