Herabgruppierung TVöD rechtmäßig?
Hallo und guten Tag,
ich habe eine eilige Frage zum Thema Herabgruppierung im TVöD.
Folgende Sachlage (ich versuche, mich kurzzufassen):
Ich saß zunächst Vollzeit auf einer EG 8 Stelle, wurde schwanger, kam nach 1 Jahr zurück (30 Std.), meine alte Stelle war wieder neu besetzt. Mir wurde eine 30 Std.-Stelle in einer anderen Abteilung angeboten. Selbstverständlich durfte ich da meine EG 8 behalten (obwohl die Stelle nur mit EG 7 im Stellenplan stand).
Eine Kollegin im Bereich Wohngeld wurde plötzlich krank und kam nicht wieder. Ihre Vertretung schwenkte irgendwann die weiße Fahne, da sie neben ihrer Vollzeitstelle nicht auch noch die Wohngeldstelle bearbeiten konnte und es schlichtweg zu viel wurde. Daraufhin fragte man mich, ob ich Interesse hätte. Mir war zu dem Zeitpunkt zwar bekannt, dass ich keinerlei Erfahrungen auf dem Sachgebiet hatte aber ich wollte meine Kollegin nicht hängen lassen und sagte zu. 30 Stunden mit einer Zulage zur EG 9a. Leider wurde ich mehr oder weniger allein gelassen mit der Einarbeitung. Die Vertretung half mir zwar bei Fragen so gut sie konnte aber man fühlte sich alleingelassen und irgendwann habe ich resigniert und angemerkt, dass ich der Stadt wohl keinen Gefallen damit tue, auf dieser Stelle zu sitzen, weil ich mich einfach neben dem Tagesgeschäft nicht alleine einarbeiten KANN. Es gab viel zu viel Rückstand, man hatte keine Zeit, sich in Gesetze reinzulesen, ich wusste nicht, wo hinten und vorne ist und sagte, dass es für den Antragsteller auch nicht gut sein, dass ich die einzige Ansprechpartnerin bin aber im Grunde nicht weiß, was ich tu und was richtig und falsch ist..…
Eine Stelle in meiner vorherigen Abteilung wurde frei. Diese war ursprünglich Vollzeit EG 7. Ich meinte daraufhin so ganz lose in den Raum geworfen, weil ich mich ja ohnehin im Bereich Wohngeld nicht wohl fühlte, dass ich diesen Job auch in 39 Stunden mit EG 8 schaffen würde…. Aufgrund ausbleibender Bewerbungen fragte man mich kurze Zeit später tatsächlich, ob mein Name bei der Stellenbesetzung ins Spiel gebracht werden könnte. Ich stimmte dem zu.
Intern wurde die Wohngeldstelle jemandem angeboten, der diese annahm.
Nachdem man alles intern veranlasste, um „meinem Wunsch nach einer Umbesetzung“ (so würde ich es übrigens nicht nennen!) nachzukommen, wurde mir anschließend zwischen Tür und Angel erzählt, dass ich aufgrund einer Stellenbewertung, die letztes Jahr stattfand, die die EG 7 bestätigte, auch jetzt nur auf meiner alten Stelle (es ist exakt die gleiche Stelle, die ich vor dem Wechsel zum Wohngeld hatte!!) die EG 7 erhalte und mir die EG 8 jetzt nicht mehr zustehe....
Ist das so richtig?
Ich bin echt verzweifelt. Am Dienstag lag der Änderungsvertrag in meinem Briefkasten, den ich bis Freitag abgeben soll und ich war schockiert…Der Personalrat sagte, dass sie es selbst nicht fair finden aufgrund der Umstände und meiner damaligen Bereitschaft aber es leider rechtens sei….
:( Danke für die Hilfe
3 Antworten
Sprich nochmal mit dem Personalrat.
Du hast keine Vereinbarungen getroffen sondern nur dein Interesse im Allgemeinen und deine Konditionen kund getan.
Selbst wenn eine Stelle mit in einer gewissen Gruppierung ist, wird in der Regel nicht zurückgestuft.
Ich rate Dir, genau diese Frage mit diesem Text im Forum des öffentlichen Dienstes zu stellen. Dort kann man Dir vielleicht besser helfen als hier in diesem Forum.
Ich hab selbst im ÖD gearbeitet und habe des öfteren dort Fragen gestellt, die man mir auch gut beantworten konnte.
Eine Rückgruppierung aufgrund einer Neubewertung der Stelle, ist zulässig und sogar zwingende Rechtsanwendung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Komplexes Thema, das hier nicht adäquat abgehandelt werden kann - ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Hier Infos:
https://www.anwalt24.de/lexikon/rueckgruppierung
Vorsicht bei der Ablehnung einer Änderungskündigung - hier ist auch unbedingt ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen - bei einem Fehler kann der Job auf dem Spiel stehen.
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kannst Du auch diese konsultieren.
achso: Ist eine "Änderungskündigung" das Gleiche wie ein "Änderungsvertrag zu Änderung der Entgeltgruppe (Höher- oder Herabgruppierung)"?
Vielen Dank für die schnelle Info ! :) Ich verstehe auch die rechtliche Seite aber hätte mir nicht vorab gesagt werden und hätte ich nicht mein OK geben müssen?! Also mir war das einfach nicht bewusst und man hat es absolut nicht kommuniziert. Man kann doch nicht meine Kollegin fragen, ob sie den Wohngeld-Job übernehmen möchte, diese sagt dann zu und erst danach klärt man mich auf. ....