Gehaltspfändung Personalfragebogen
Hallo@all
vollendendes ist passiert ich habe vor eta 1,5 Jahren meine Arbeitsstelle verloren und dann irgendwann meine Raten Handyvertrag und so weiter nicht mehr bezahlen viele der Gläubiger haben einen Vollstreckungstitel und einige Kontopfändungen liegen auch vor. Jetzt habe ich endlich nach langen suchen wieder eine Arbeit gefunden auch schon eine schriftliche Zusage das ich eingestellt werde jetzt habe ich aber auch noch einen Personalfragebogen bekommen und da steht vollgende Frage drin
Liegen derzeit oder bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses gegen Sie Gehaltspfändungen vor.
Jetzt weis ich nicht was ich genau ankreuzen soll Gehaltspfändungen liegen ja eigentlich nicht vor da ich bisher ALG 1 erhalten habe und das unter der Pfändungsfrei grenze lag. Natürlich werde ich jetzt nach und nach meine Gläubiger anschreiben und diesen eine Ratenzahlung vereinbaren da ich ja selber froh bin wenn ich endlich meine Schulden gezahlt habe da das jetzt aber ein wenig dauert bis ich das erste Gehalt bekomme und so auch die ersten Raten zahlen kann.
Wenn ich jetzt auf dem Fragebogen ankreuze nein das keine Gehaltspfändungen vorliegen antworte ich da falsch da ja eigentlich nur Kontopfändungen vorliegen.
Schon einmal Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
5 Antworten
Du hast es richtig erkannt, bisher liegen keine Gehaltspfändungen vor, da Du ja arbeitslos warst, ABER kreuze ruhig nein an, mache aber einen Vermerk, das Du Schulden hast und auch eine Kontopfändung vorliegt, welches Du aber durch die Arbeitslosigkeit nicht bezahlen konntest - dies aber nun mithilfe von Ratenverträgen und / oder Kommunikation mit den Gläubigern klären willst.
So umgehst Du eine Falschaussage und spielst mit offenen Karten.
Eigentlich müßtest Du das mit ja ankreuzen. Wenn Deine Gläubiger herausfinden - und das werden sie ganz schnell - daß Du wieder Arebeit hast, trudeln die ersten Lohnpfändungen ein. Da Du ja immer eine Probezeit hast, könnte das Arbeitsverhältnis ganz schnll wieder beendet sein. Arbeitgeber lieben so etwas gar nicht, weil es zusätzliche Arbeit macht.
Du musst ja ankreuzen sonst lügst du und wirst deine Arbeit verlieren.
Er muss gar nichts!!! Diese Aussage ist viel zu pauschal!!!
Es liegen keine Gehaltspfändungen vor ,also kannst du das so ankreuzen.Du machst es auch richtig die Gläubiger anzuschreiben ,und denen Ratenzahlung anbieten,dann haben die auch keinen Grund zur Pfändung.Den da ist auch fraglich ob überhaupt was abfällt für sie .
Hallo
sicherlich ist dem Arbeitgeber daran gelegen viel über den neuen Mitarbeiter zu erfahren.
Diesem Auskunftsbegehren sind jedoch Grenzen gesetzt. So dürfen alle Fragen, die:.
die den Privatbereich oder gar die Intimsphäre eines Bewerbers berühren, also z.B. Fragen nach
•sexueller Orientierung
•Heiratsabsichten
•Religions- oder Parteizugehörigkeit
•Schulden und Vermögensverhältnissen
•Gewerkschaftszugehörigkeit
•Mitgliedschaft in Vereinen
•sowie fast immer die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft.
nicht gestellt werden. Werden solche Fragen dennoch gestellt darf der Bewerber diese ohne Folgen befürchten zu müssen falsch beantworten.
Eine Ausnahme gibt es bei Fragen nach Vorstrafen. Fragen nach Vorstrafen müssen dann richtig beantwortet werden wenn die Vorstrafen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der angestrebten Arbeit stehen (z.B. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer. Umgekehrt müsste ein Berufskraftfahrer eine Vorstrafe wegen eines Verkehrsdelikts angeben, aber nicht eine wegen Hausfriedensbruchs. Grundsätzlich gilt: Was nicht im Führungszeugnis steht, muss auch nicht angegeben werden.)