Post vom Hauptzollamt
Hallo ein Freund von mir bekommt seine Post an meine Adresse geschickt, letzten kam ein Brief vom Hauptzollamt an. Kann der Zoll Sachen von mir Pfänden obwohl dieser Freund garnicht bei mir wohnt??Er bekommt ja nur seine Post zu mir geschickt und wohnt noch bei seinen Eltern!?
6 Antworten
Es kann nichts gepfändet werden was Dein Eigentum ist. Unter Umständen musst Du nachweisen, dass es sich um Dein Eigentum handelt und nicht um das Deines Freundes.
Weshalb sollte der Zoll überhaupt etwas pfänden, es geht doch hier bestimmt nur um den Inhalt der Sendungen Deines Freundes! Es wäre bestimmt besser, wenn die Post an seine eigene Adresse geht, dann läufst Du nicht Gefahr, daß Du Ärger bekommen könntest, wenn irgend etwas nicht in Ordnung ist. Sicher wäre es, wenn die Adresse auf seinen Namen lauten würde mit dem Zusatz: Bei Herrn "Mustermann"; also den Namen von Dir als Zusatz, sonst liefert die Post nicht aus, wenn Name mit Anschrift nicht übereinstimmen!
Wenn der Freund bei Dir "gemeldet" ist, so wird davon ausgegangen, dass er bei Dir wohnt - und sich sein möglicher pfändbarer Besitz in der Wohnung befindet.
Sollte es zu einer Pfändung kommen, müsstest Du nachweisen, dass Deinem Freund nichts von den Sachen/ Dingen in der Wohnung gehört.....
Zollamt ---- da ist meist ein Bescheid über KFZ-Steuer drin ^^
Ja es ist ein Vollstreckungsbescheid
ja klar, man muß doch aber nicht gleich Panik schieben und nicht gleich nen Krimi schreiben :-)
Stimmt auch wieder, allerdings nehme ich aufgrund der Formulierung an, dass der Fragesteller einen Blick in den Umschlag geworfen hat.
Nein, du bist ja kein Schuldner.
Da kann alles Mögliche drin sein - der Zoll ist auch Vollstreckungsbehörde für andere Bundesbehörden.